Hausverkauf- Mitspracherecht?
Vielleicht eine dumme Frage. Das letzte Wort liegt immer beim Verkäufer. Würde ich wenigsten denken.
Aber, wenn ich einen Makler beauftragt habe, mein Haus zu verkaufen, kann ich den Käufer auch ablehnen? Auch, wenn das Haus hinterher nicht verkauft wird?
Oder könnte der Makler mir dann entgangene Gelder in Rechnung stellen?
5 Antworten
natürlich entscheidest Du, ob und an wen du verkaufst.
Wer und unter welchen Bedingungen was an den Makler bezahlt entscheidest auch Du -- Du schließt ja schließlich mit dem selber den Vertrag ab. Und in dem wird das geregelt.
der Makler bekommt auf jeden Fall seine Provision, egal, ob Du es verkaufst oder nicht
Das stimmt so nicht. Er arbeitet auf Erfolgbasis. Geld gibt es erst bei Abschluss.
Als Eigentümer und Verkäufer liegt die Entscheidung ob und an wen Sie verkaufen zu jeder Zeit ausschließlich bei Ihnen.
Der Makler sucht Leute als potentielle Käufer und schlägt sie dann vor. Das letzte Wort hat trotzdem der Verkäufer, weil dem gehört ja das Haus.
Kein Makler wird dir sagen, wen du nehmen musst.
Laut einem neueren Gesetz heißt es, wer den Makler beauftragt, der zahlt den Makler komplett.
ok, habe da zwar andere Infos. Es soll nämlich verhindert werden, das dem Käufer Maklergebühren (auch wenn es nur die Hälfte ist) angerechnet werden, wenn er diesen gar nicht beauftragt hat. Aber im Wohn- und Mietrecht (bzw. Wenn es um Kauf, Verkauf und Vermietung geht) ändert sich ja alle Nase lang was. Von daher lege ich jetzt meine Hand nicht ins Feuer, das meine Infos noch aktuell sein müssen. Ist halt nur mein letzter Stand
was heißt käufer? es wurde bereits ein verkauf beschlossen? oder es ist nur ein Interessent.
allgemein gilt du darfst niemanden diskriminieren. wenn der interessent oder käufer dies nachweisen kann, ist eine anzeige möglich.
Stimmt nur bei Mietwohnungen. Bei Eigentum gilt ab Dezember 2020, halbe-halbe.