Hauskauf, Makler gibt Angebot nicht weiter?

3 Antworten

Ob der Makler einen Provisionsanspruch hat, hängt davon ab, ob er mit Euch einen Maklervertrag in Textform geschlossen hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

verwalterde 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 16:00

Hallo und Danke für die erste Einschätzung. Was bedeutet textform? Die Zustimmung ist nur über ImmoScout24 erfolgt. Die Frage ist ja, was kann Ch tun, um das Haus zu erwerben. Ohne den alten Makler.

GGImmo  08.11.2024, 17:20
@verwalterde

Der Makler muss ein Provisionsverlangen gestellt haben. Diesem Verlangen musst Du zugestimmt haben, zum Beispiel durch Anklicken einer Textbox. Diese Zustimmung durch Anklicken muss als Text zu drucken sein. Zusätzlich muss eine Widerrufsbelehrung erfolgen und bestätigt werden, Beispiel durch Anklicken.

Wenn das alles passiert ist, ist ein Maklervertrag zustande gekommen. Solltest Du nun die Immobilie direkt vom Verkäufer erwerben, musst Du trotzdem die Provision bezahlen.

verwalterde 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 17:35
@GGImmo

Ja, das ist klar. Der Makler ist aber nicht mehr drin und der Verkäufer verkauft nun durch einen anderen Makler. Ich kann doch nicht 2x Provision zahlen.

GGImmo  09.11.2024, 07:07
@verwalterde

Das verstehe ich. Dem neuen Makler schuldest Du nur die Provision, wenn Du auch mit diesem einen Maklervertrag schließt. Also den Makler einfach darauf hinweisen, dass Du die Immobilie bereits kennst. Warum wendest Du Dich nicht direkt an den Verkäufer?

verwalterde 
Beitragsersteller
 09.11.2024, 07:38
@GGImmo

Der hat den Makler Vertrag gekündigt. Wenn ich den direkt anspreche würde der Makler die 3,57 % bekommen ohne was dafür zu tun. Wie gesagt, der Makler ist auf mein Angebot nicht eingegangen und hat es dem Verkäufer noch nicht mal vorgelegt.

GGImmo  09.11.2024, 11:03
@verwalterde

Da der Makler die Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachgewiesen hat, erhält er auch die Provision, wenn Du das Objekt erwirbst. Und zwar auch nach Vertragsbeendigung. Wie bereits gesagt: wenn Du das Haus unbedingt haben willst, sprich mit dem Verkäufer, verhandle eine Preisreduktion. Ansonsten bleibt nur der Verzicht

Ich kaufe / Verkaufe immer mal Immobilien. Alles ist erlaubt auch in der Grauzone.

Ansonsten kann ich nur empfehlen schaut ohne Makler fahrt mal in der Umgebung bei uns stellen die Leute ein Schild in den Garten "zu Verkaufen" , schaut in der Zeitung. Macht einen Aushang im Supermarkt. Andere Werfen mir einen Brief in den Briefkasten das sie was suchen..

Er hat einen Privisionsanspruch, den Sie aber im Hinblikck auf sein Fehlverhalten im Falle eiern Rechnungsstellung vor Gericht bestreitgen können.

In jedem Falle sollten Sie gegeüber künftigen Anbietern Vorkenntnis geltend machen.