Ware über ebay kleinanzeigen wurde nicht wie abgemacht abgeholt. Übergabe der alten Wohnung steht aber an. Was tun?
Hallo,
ich habe den Fall das ich eine Küche über ebay Kleinanzeigen verkaufen wollte. Ein Interessent hatte sich gemeldet und wir waren uns dann über den Preis und die Abholung einig. Da die küche in der alten Wohnung stand und die Wohnungsübergabe kurz nach den vereinbarten Termin anstand, bat ich um eine Anzahlung der Küche. Damit war der Käufer einverstanen und hat die 100€ auch überwiesen. Nun meldet sich der Käufer seit 3 Tagen nicht mehr und hat den Termin zur Abholung verstreichen lassen. Nun ist das Problem das morgen die Übergabe der alten Wohnung stattfinden soll, aber da jetzt noch die Küche drin steht. Muss ich dem käufer nun eine frist Einräumen? Ich müsste wieder mit erhötem Aufwand einen Transporter organisieren und die Küche irgendwo zwischenlagern....
Kann ich die Anzeige der Küche neu schalten und die 100€ als Aufwandsentschäding geltend machen? Bin etwas ratlos, da gar keine reaktion mehr vom Käufer kommt und er die problematik des Umzugs kannte.
Mfg
4 Antworten
Ein Interessent hatte sich gemeldet und wir waren uns dann über den Preis und die Abholung einig.
Damit ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.
Muss ich dem käufer nun eine frist Einräumen?
Du musst und solltest ihm eine setzen. Diese muss jedoch mind. 7-10 Tage sein.
Ich müsste wieder mit erhötem Aufwand einen Transporter organisieren und die Küche irgendwo zwischenlagern....
Die Kosten könntest du zivilrechtlich als Schadensersatzanspruch geltend machen.
Kann ich die Anzeige der Küche neu schalten und die 100€ als Aufwandsentschäding geltend machen?
Nein, weil wenn du dem Käufer keine ordnungsgemäße Frist setzt wie oben beschrieben, dann beträgt die Frist sogar 3 Jahre. Wenn der Käufer dann innerhalb dieser Zeit ankommt und du hast die Ware nicht mehr, dann dreht sich der Spieß um und der Käufer könnte gegen dich vorgehen.
Vorsicht bei nochmaligem Verkauf. Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Wenn die termingerechte Abholung nicht explizit als Bedingung für den Vertrag vereinbart wurde, bist du zur Lieferung verpflichtet oder musst Schadensersatz leisten.
Die EUR 100,00 kannst du natürlich nicht einfach einbehalten.
Nein, der Kaufvertrag besteht weiterhin, der Käufer befindet sich lediglich im Annahmeverzug, heißt, Du musst ihm eine Frist zur Abholung setzen.
Die Mehraufwendungen, die durch den Annahmeverzug entstanden sind, kann man sich vom Käufer ersetzen lassen.
Anzeige neu schalten, Käufer hat ja Pflichten nicht eingehalten
Weiß nicht, wie das juristisch ist. Mit der Zusage und der Anzahlung kam ja eigentlich ein Kaufvertrag zustande. Ist sehr ärgerlich, da ich genau diese Bedenken im Schriftverkehr geäußert hatte das das klappen muss und er mir darauf geschrieben hatte das er mich nicht verarscht und froh ist eine Küche gefunden zu haben wegen Azubi und erste Wohnung etc.
Da dies ein Fixgeschäft ist:
"Ein Fixgeschäft liegt vor, wenn die Einhaltung einer genau bestimmten Leistungszeit (fester Termin beziehungsweise bestimmte Frist) wesentlicher Inhalt der vertraglichen Leistungspflicht ist. "
kann er hier sofort aus dem Vertrag zurücktreten. Er muss natürlich das Geld zurücküberweisen.
Da dies ein Fixgeschäft ist:
"Ein Fixgeschäft liegt vor, wenn die Einhaltung einer genau bestimmten Leistungszeit (fester Termin beziehungsweise bestimmte Frist) wesentlicher Inhalt der vertraglichen Leistungspflicht ist. "
kann er hier sofort aus dem Vertrag zurücktreten. Er muss natürlich das Geld zurücküberweisen.
Ich hatte den 28.05 und den 29.05 als Termin genannt. Der Käufer hatte dann den 29.05 bestätigt.
Darauf von mir die Antwort: Ja na wenn sie mir ihr Wort geben das sie die 100 % nehmen, nehm ich die von ebay raus. Müsste mich da halt nur drauf verlassen können das dass alles klappt. Hab da leider schon schlechte Erfahrungen gemacht wo dann kurz vorher abgesagt wurde. Ziehen dann nämlich auch grade um. Ne Anzahlung wäre mir da eigentlich das liebst wenn das für sie in Ordnung ist.
Für mich als nicht juristen klare Terminfestlegung.
Mit Wortspielerein aber wahrscheinlich schwierig...
Was muss ich den als angemessene Frist ansetzen?