Mehrfamilienhaus geerbt: Anzahl der Wohnungen im Grundbuch falsch?

2 Antworten

  1. Prüft, ob die beiden "neuen" Wohnungen überhaupt eigenständige sind und zwar baulich gemäß Eurer Landesbauordnung und des Bebauungsplans. Dazu gehören z.B. Raumhöhe, Fensterfläche im Bezug zur Raumgröße, Anteil der Raumhöhe ÜBER dem Grund außen (also oberirdisch), usw. ; dann noch gem. B-Plan prüfen, ob ihr auf dem Grundstück überhaupt so viel Wohnfläche bauen durftet => erst dann kommen die nächsten Punkte überhaupt zum Tragen.
  2. Anschließend prüft, ob die Wohnungen tatsächlich eigenständig sind (eigene Sanitäreinheiten, separate Erschließung (=eigenen Eingang über ein Treppenhaus), separate Medienversorgung (nicht über andere Mieteinheiten). Falls nicht, könnte das ggfs. helfen.
  3. => => Jetzt bedarf es einer Genehmigung wegen der Nutzungsänderung.
  4. Wenn ihr nicht das Haus sondern die Wohnungen einzeln verkaufen wollt, kommt die Abgeschlossenheitsbescheinigung dazu (https://ratgeber.immowelt.de/a/abgeschlossenheitsbescheinigung-vom-mehrfamilienhaus-zu-eigentumswohnungen.html)

Insgesamt kann ich Euch aber nur empfehlen, einen örtlichen Architekten hinzuzuziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Doniel1111 
Fragesteller
 14.10.2019, 21:21

Danke für die Antwort

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oklein  14.10.2019, 21:26
@Doniel1111

Gerne und was kann passieren (habe ich vergessen):

  1. Wenn ihr die Maximalvorgaben des B-Plans überschreitet, kann theoretisch bei einem Bauantrag ein Rückbau kommen oder nur eine Teilnutzung erlaubt werden. Bei einem guten Architekten und nicht zu viel darüber, kann man aber auch eine Befreiung beantragen.
  2. Ansonsten könnte auch eine Geldstrafe erfolgen
  3. Aus meiner Sicht sollte aber nichts passieren, wenn ihr aktiv vorgeht und - s.o. - die Auflagen eingehalten werden. Da kann aber der Architekt vorher prüfen.
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Wie kommst du drauf, dass lt Grundbuch das Haus für 2 Personen bestimmt ist? Sowas steht nicht im Grundbuch und muss auch nicht im Grundbuch eingetragen werden. Irgendwie liegt da eine Verwechslung vor.

Für ein Haus besteht in aller Regel genau ein Grundbuch und genau genommen stehen in einem normalen Grundbuch nur Daten zum Grundstück drin und nicht zum Haus. (so lange es sich nicht um Eigentumswohnungen mit Wohnungsgrundbüchern handelt)

Kannst du da evtl etwas genauer sagen wie du das meinst?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung