Mehrfamilienhaus geerbt: Anzahl der Wohnungen im Grundbuch falsch?
Hallo zusammen,
gemeinsam mit meinen Geschwistern habe ich ein Mehrfamilienhaus geerbt.
Laut Grundbuch ist es für 2 Parteien zugelassen. Tatsächlich haben meine Großeltern aber im Laufe der Zeit sowohl den Souterrain als auch das Dachgeschoss als abgeschlossene Wohnungen ausgebaut und vermietet, ohne es im Grundbuch eintragen zu lassen.
Meinem Verständnis nach haben wir nun verschiedene Probleme, meine dringendste Frage wäre
•Um das Haus verkaufen zu können, benötigen wir einen korrekten Grundbucheintrag. Bringt das Ärger mit sich, das nachträglich ändern zu lassen? Müssen wir dafür Baupläne einreichen?
Fallen euch noch weitere Aspekte ein, die wir hinsichtlich 2 vs 4 Wohnungen beachten müssen?
Danke für eure Hilfe, ich weiß in diesem Fall echt nicht weiter!
2 Antworten
- Prüft, ob die beiden "neuen" Wohnungen überhaupt eigenständige sind und zwar baulich gemäß Eurer Landesbauordnung und des Bebauungsplans. Dazu gehören z.B. Raumhöhe, Fensterfläche im Bezug zur Raumgröße, Anteil der Raumhöhe ÜBER dem Grund außen (also oberirdisch), usw. ; dann noch gem. B-Plan prüfen, ob ihr auf dem Grundstück überhaupt so viel Wohnfläche bauen durftet => erst dann kommen die nächsten Punkte überhaupt zum Tragen.
- Anschließend prüft, ob die Wohnungen tatsächlich eigenständig sind (eigene Sanitäreinheiten, separate Erschließung (=eigenen Eingang über ein Treppenhaus), separate Medienversorgung (nicht über andere Mieteinheiten). Falls nicht, könnte das ggfs. helfen.
- => => Jetzt bedarf es einer Genehmigung wegen der Nutzungsänderung.
- Wenn ihr nicht das Haus sondern die Wohnungen einzeln verkaufen wollt, kommt die Abgeschlossenheitsbescheinigung dazu (https://ratgeber.immowelt.de/a/abgeschlossenheitsbescheinigung-vom-mehrfamilienhaus-zu-eigentumswohnungen.html)
Insgesamt kann ich Euch aber nur empfehlen, einen örtlichen Architekten hinzuzuziehen.
Gerne und was kann passieren (habe ich vergessen):
- Wenn ihr die Maximalvorgaben des B-Plans überschreitet, kann theoretisch bei einem Bauantrag ein Rückbau kommen oder nur eine Teilnutzung erlaubt werden. Bei einem guten Architekten und nicht zu viel darüber, kann man aber auch eine Befreiung beantragen.
- Ansonsten könnte auch eine Geldstrafe erfolgen
- Aus meiner Sicht sollte aber nichts passieren, wenn ihr aktiv vorgeht und - s.o. - die Auflagen eingehalten werden. Da kann aber der Architekt vorher prüfen.
Wie kommst du drauf, dass lt Grundbuch das Haus für 2 Personen bestimmt ist? Sowas steht nicht im Grundbuch und muss auch nicht im Grundbuch eingetragen werden. Irgendwie liegt da eine Verwechslung vor.
Für ein Haus besteht in aller Regel genau ein Grundbuch und genau genommen stehen in einem normalen Grundbuch nur Daten zum Grundstück drin und nicht zum Haus. (so lange es sich nicht um Eigentumswohnungen mit Wohnungsgrundbüchern handelt)
Kannst du da evtl etwas genauer sagen wie du das meinst?
Danke für die Antwort