Was wenn ein außerirdischer Diebstahl begeht?
Gesetze gelten ja nur für Menschen als solches
Wie wäre da die Rechtslage
Oder würde das keine Rolle spielen
5 Antworten
Ich denke, Rechtsprechung und Literatur haben sich mit diesem Thema noch nicht befasst, daher kann man nur eigene Überlegungen anstellen.
Der Tatbestand des Diebstahls beginnt mit dem Pronomen "Wer". Dieses Pronomen bezieht gemäß diverser Quellen auf "Personen".
Ein Gericht müsste nun entscheiden, ob der Außerirdische mit den Merkmalen, die eine "Person" ausmachen, übereinstimmt. Abhängig davon wird der Außerirdische dann wie ein Mensch bestraft oder geht mangels "Menschseins" straffrei aus.
Dann müsste sich unser Rechtssystem auf den Status der Aliens einigen und ob sie Rechtspersonen, strafmündig, verständig und überhaupt bereit wären, sich an unsere Gesetze gebunden zu fühlen. Sollte es eine kriegerische und überlegene Spezies sein, bekämen wir da grosse Probleme! Wir schaffen es ja nicht mal, kriminelle Politiker unserer eigenen Spezies einzubuchten!! Denkbar wäre, sie zu unerwünschten Personen zu erklären und abzuschieben. Wird aber teuer! Treibstoff und Proviant könnten in die Milliarden gehen. 🤣
In so einem Fall würde es sicher heissen:
"Mensch im Sinne des Gesetzes ist auch ein Alien"
schau mal hier nah zur Definition von Mensch und Person:
Ganz einfach, ein Alien ist per definition keine person sondern ein Tier. Ein Tier kann nicht wg. Diebstahl bestraft werden, man kann es aber gemäß tierschutzverordnung wegsperren.
Ein alien ist zunächst mal eine unbekannte Lebensform. Hat nix mit Tieren oder Personen zu tun
Dann würde der Außerirdische in Area51 eingesperrt werden.