Gelten deutsche Gesetze auch im Ausland?

10 Antworten

Wenn ein Verbrechen außerhalb von Deutschland statt findet kümmert sich um Regelfall das betroffrende Land darum. Ladendiebstahl, Mord und sonstige Verletzungen zählen unter verstöße der Grundrechte/Menschenrechte und sollten somit in den meißten Ländern gelten.

Es gelten die Gesetze des Landes, in dem die Straftat begangen wird. Warum droht sonst Ausländern in einigen asiatischen Staaten die Todesstrafe, wenn sie mit Drogen erwischt werden?!

Jein, natürlich kann es im Ausland verfolgt werden. Deutsche Behörden können im Rahmen von Abkommen die Ermittlungen unterstützen (so wie es mit der Herausgabe von Halterdaten zu Autokennzeichen wegen Blitzerfotos täglich wahrscheinlich hundertfach passiert), bei richtig schweren Sachen kann es auch sein, dass sie einem Auslieferungsersuchen des jeweiligen Landes nachkommen (heißt, hier wird nach dir gesucht, du wirst wenn du aufgegriffen wirst festgenommen und dann an das jeweilige Land ausgeliefert, die restliche juristische Verfolgung (Gerichtsverhandlung, Vollstreckung der Strafe...) ist aber deren Sache. (Passiert das alles nicht, kann es trotzdem sein, dass du bei einer freiwilligen erneuten Einreise da die Konsequenzen zu tragen hast!)

Deutschland kann theoretisch auch tätig werden, ein prominentes Beispiel ist der "Fall Marco W.-247 Tage im türkischen Gefängnis" (wurde auch unter dem Titel verfilmt), da ging es um eine (angebliche) sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung, und die zuständige Staatsanwaltschaft am Wohnort des Beschuldigten hat ihrerseits Ermittlungen aufgenommen. Ist aber unwahrscheinlich, dass dabei was raus kommt, da deren Zuständigkeiten und damit Möglichkeiten, zu ermitteln begrenzt sind. Und ist häufig im Interesse des Beschuldigten, denn gerade in dem Fall, dass die Haftbedingungen, aber auch Resozialisierungsmöglichkeiten im betreffenden Land prekär sind (gerade, wenn man die Sprache nicht beherrscht...), ist es ja eigentlich eine Hilfe für den Beschuldigten, wenn das jeweilige Land ggf auf eine Strafverfolgung verzichtet, wenn man hier in Deutschland zur Rechenschaft gezogen wird. Auch bei Straftaten, die unabhängig vom Ort sind (wie Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen...) wird Deutschland natürlich ermitteln

Ja.

Grundsätzlich werden auch Straftaten, die im Ausland gegangen wurden, in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Allerdings nicht jede. Ladendiebstähle vermutlich eher nicht... KV schon eher...

Schaun mer mal kurz...

Nö, auch Ladendiebstahl im Ausland könnte hier strafrechtlich verfolgt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__7.html