Offiziell geht es definitiv nicht
nach 15 Jahren müssen Sie einen neuen beantragen, oder aber, wenn Sie ihn verloren haben. Hierbei wird der alte aber ungültig , auch wenn er nicht abgegeben wird/werden kann (auch der Führerschein hat individuelle Dokumentennummer wie der Perso hat, der neue hat natürlich eine andere und gültig ist immer nur der aktuellste), jedoch könnten Sie beim Führerschein Glück haben, dass es nicht geprüft wird (normalerweise in einer Kontrolle schaut man ja nur mal drauf ob das Gültigkeitsdatum noch passt und der Fahrer die entsprechende Klasse hat), da dürfte es ein Problem erst geben, wenn er einbehalten wird oder abgegeben werden muss
dann kann es aber ggf. Richtig teuer werden, denn man könnte Ihnen unterstellen, bewusst einen falschen Führerschein vorgezeigt zu haben, bzw. Ihn bewusst falsch als verloren gemeldet zu haben, um die Behörde zu täuschen und trotz Fahrerlaubnis Entzug weiter fahren zu können.
Dazu müssen Sie vermutlich, wie auch beim Verlust des Perso, eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass Sie den Führerschein wirklich verloren haben und wo Sie über die Konsequenzen einer falschen Erklärung informiert werden - da kommen Sie wahrscheinlich selbst von dieser Idee ab