SPD Politikerin will Babys erst ab Geburt die Menschenrechte geben – alles davor darf getötet werden?
Abtreibung bis zur Geburt. Ist das normal?
Hier ein Video mit allen Quellen usw:
Für die Ausrede:
,,Das sind Falschinformationen"
Bitte das Video abechecken. Da seht ihr Fakten..die Ausrede wirkt nicht mehr.
Weitere Taten dieser Frau:
47 Stimmen
Welche Politikerin soll das sein?
Alle Quellen stehen dort.
Seit wann sind Richterinnen Politikerinnen?
Sie sitzt im Bundestag. Guten Morgen.
Als Bäckerin wäre sie nicht dort.
Du erwartest ernsthaft, eine Quelle (youtube-Video) ernst zu nehmen, in der der Sprecher die SPD "linksradikal" nennt?
Das disqualifiziert Deine ganze Frage als bloße Polemik!🤮
Lieber Gerd, im Video sind Videoabschnitte die das ganze belegen und es gibt noch mehr Quellen.
Seien Argumentation hat keinerlei Fundament. Ich nehme dir das nicht übel.
Ich erwarte seriöse Quellen und nicht solch idiotische Polemiken!
Aber das ist das Problem auch bei Dir: dass es Dir vorrangig um Polemik geht, nicht um eine Sachauseinandersetzung!
Im Video findest du sogar Videoschnipsel. Sei geduldig.. verschwende deine Zeit nicht mit Text.
15 Antworten
Verbreite keine Falschinformationen bzw. Abtreibungen bis zu Geburt ist auch heute schon bei schweren Erkrankungen möglich und bleibt auch so. Aber keine Abtreibung aus Jux und Dollerei bis kurz vor der Geburt
Ich habe es mir bis zu 2:38 anggetan, mehr muss nicht sein!
Die Verfassungsrichterin in spe spricht von Embryonen und nicht von Föten und nicht von Babies!
Der fundamentalchristliche Redner von hunderttausenden Tötungen!
Möglicherweise sollte er sich über Begriffe im Klaren sein bevor er sie verwendet!
...und wie schon die Dame ausführte wenn man dem ungeborenen Leben ab Zeugung volle Lebensrechte unterstellt, könnte nie Leben gegen Leben aufgewogen werden und z.B. der Tod der Mutter billigend in Kauf genommen werden.
Das war ihre Aussage und ich finde sie richtig, die Alternativen wären schrecklich!
Wie ich schon in einem Kommentar hier ausgeführt habe; bei einer Fehlgeburt müsste dann ein Strafverfahren wegen Mordverdachtes eröffnet werden.
Die Verfassungsrichterin in spe spricht von Embryonen und nicht von Föten und nicht von Babies!
Falsch
Der Begriff "Fötus" bezeichnet das heranwachsende Kind im Mutterleib ab der 9. Schwangerschaftswoche (SSW) bis zur Geburt. Davor wird es als Embryo bezeichnet. Die Entwicklung des Fötus wird als Fetogenese bezeichnet.
Eingeschränkt hast du recht da hier noch mehrere Wochen straffreie Schwangerschaftsabbrüche möglich sind (aktuelles Recht) und das begründet.
Also hat sie von Embryonen, Föten und von Babies gesprochen.
Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“
....und was wird dem Baby verweigert?
"Brosius-Gersdorf hatte als Mitglied einer Expertenkommission argumentiert, dass es gute Gründe dafür gebe, "dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt". Daraus wurde in der Debatte über die Besetzung der Richterposten abgeleitet, dass Brosius-Gersdorf einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Entbindung erlauben will. Das hat sie aber nicht behauptet. In dem von ihr erstellten Gutachten steht vielmehr, dass auch ein Embryo Anspruch auf den Schutz seines Lebens gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes habe.
Nur falle dieser Schutzanspruch möglicherweise weniger kategorisch aus als im Fall der Menschenwürdegarantie für das ungeborene Leben, die sich aus Artikel 1 ableitet (und die einen Schwangerschaftsabbruch streng genommen überhaupt nicht zulässt). Im Kern ging es in dem Gutachten darum, wie die Rechte des ungeborenen Lebens und die Rechte der Mutter gegeneinander abgewogen werden. In dem Beitrag wird ein zeitlich abgestuftes Schutzkonzept entwickelt. So heißt es dort explizit: "In der Spätphase der Schwangerschaft sollte der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich nicht erlauben"."
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-07/frauke-brosius-gersdorf-richterkandidatin-links-spd
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/frauke-brosius-gersdorf-li.2339702