SPD Politikerin will Babys erst ab Geburt die Menschenrechte geben – alles davor darf getötet werden?
Abtreibung bis zur Geburt. Ist das normal?
Hier ein Video mit allen Quellen usw:
Für die Ausrede:
,,Das sind Falschinformationen"
Bitte das Video abechecken. Da seht ihr Fakten..die Ausrede wirkt nicht mehr.
Weitere Taten dieser Frau:
47 Stimmen
Welche Politikerin soll das sein?
Alle Quellen stehen dort.
Seit wann sind Richterinnen Politikerinnen?
Sie sitzt im Bundestag. Guten Morgen.
Als Bäckerin wäre sie nicht dort.
Du erwartest ernsthaft, eine Quelle (youtube-Video) ernst zu nehmen, in der der Sprecher die SPD "linksradikal" nennt?
Das disqualifiziert Deine ganze Frage als bloße Polemik!🤮
Lieber Gerd, im Video sind Videoabschnitte die das ganze belegen und es gibt noch mehr Quellen.
Seien Argumentation hat keinerlei Fundament. Ich nehme dir das nicht übel.
Ich erwarte seriöse Quellen und nicht solch idiotische Polemiken!
Aber das ist das Problem auch bei Dir: dass es Dir vorrangig um Polemik geht, nicht um eine Sachauseinandersetzung!
Im Video findest du sogar Videoschnipsel. Sei geduldig.. verschwende deine Zeit nicht mit Text.
16 Antworten
Verbreite keine Falschinformationen bzw. Abtreibungen bis zu Geburt ist auch heute schon bei schweren Erkrankungen möglich und bleibt auch so. Aber keine Abtreibung aus Jux und Dollerei bis kurz vor der Geburt
Ich habe es mir bis zu 2:38 anggetan, mehr muss nicht sein!
Die Verfassungsrichterin in spe spricht von Embryonen und nicht von Föten und nicht von Babies!
Der fundamentalchristliche Redner von hunderttausenden Tötungen!
Möglicherweise sollte er sich über Begriffe im Klaren sein bevor er sie verwendet!
...und wie schon die Dame ausführte wenn man dem ungeborenen Leben ab Zeugung volle Lebensrechte unterstellt, könnte nie Leben gegen Leben aufgewogen werden und z.B. der Tod der Mutter billigend in Kauf genommen werden.
Das war ihre Aussage und ich finde sie richtig, die Alternativen wären schrecklich!
Wie ich schon in einem Kommentar hier ausgeführt habe; bei einer Fehlgeburt müsste dann ein Strafverfahren wegen Mordverdachtes eröffnet werden.
Die Verfassungsrichterin in spe spricht von Embryonen und nicht von Föten und nicht von Babies!
Falsch
Der Begriff "Fötus" bezeichnet das heranwachsende Kind im Mutterleib ab der 9. Schwangerschaftswoche (SSW) bis zur Geburt. Davor wird es als Embryo bezeichnet. Die Entwicklung des Fötus wird als Fetogenese bezeichnet.
Eingeschränkt hast du recht da hier noch mehrere Wochen straffreie Schwangerschaftsabbrüche möglich sind (aktuelles Recht) und das begründet.
Also hat sie von Embryonen, Föten und von Babies gesprochen.
Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“
....und was wird dem Baby verweigert?
"Brosius-Gersdorf hatte als Mitglied einer Expertenkommission argumentiert, dass es gute Gründe dafür gebe, "dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt". Daraus wurde in der Debatte über die Besetzung der Richterposten abgeleitet, dass Brosius-Gersdorf einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Entbindung erlauben will. Das hat sie aber nicht behauptet. In dem von ihr erstellten Gutachten steht vielmehr, dass auch ein Embryo Anspruch auf den Schutz seines Lebens gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes habe.
Nur falle dieser Schutzanspruch möglicherweise weniger kategorisch aus als im Fall der Menschenwürdegarantie für das ungeborene Leben, die sich aus Artikel 1 ableitet (und die einen Schwangerschaftsabbruch streng genommen überhaupt nicht zulässt). Im Kern ging es in dem Gutachten darum, wie die Rechte des ungeborenen Lebens und die Rechte der Mutter gegeneinander abgewogen werden. In dem Beitrag wird ein zeitlich abgestuftes Schutzkonzept entwickelt. So heißt es dort explizit: "In der Spätphase der Schwangerschaft sollte der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich nicht erlauben"."
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-07/frauke-brosius-gersdorf-richterkandidatin-links-spd
Das dürfte zumindest Unsinn sein, denk schnell nochmal nach!
alles davor darf getötet werden?
Wie schließt du das eine aus dem anderen?
Sie vertritt eine klare Haltung für ein Selbstbestimmungsrecht für Frauen bei der Reproduktion und will Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren, Abbrüche bis zur zwölften Woche sollten stattdessen „rechtmäßig und straffrei“ sein.
Aber schön wenn es für die Richtigstellung einer Lüge gleich einen Daumen nach unten gibt. Nebenbei sollte man sich ruhig mal anschauen was auf dem Youtube Kanal sonst noch so verbreitet wird. Frauen sollen Kopftuch tragen, die meisten Menschen kommen in die Hölle in die ewige Verdammnis (wie krank im Kopf muß man sein um solche Folterfantasien zu verbreiten), usw. Sehr lehrreich, wirklich :facepalm: Fehlt noch Kreationismus, aber den hat er bestimmt auch im Angebot.
Nachtrag: Ich finde es schon erstaunlich wie viel Ablehnung ich dafür erhalte dass ich die Lüge des "Fragestellers" aufdecke. Der Fragesteller bedient sich des beliebten "Lügen für Jesus" und da ist keine Schlechtigkeit zu widerlich. Das neunte Gebot gilt halt nicht wenn es einem guten Zweck dient. Unglaublich finde ich dass GF diese offensichtliche Verunglimpfung einfach stehen läßt. Denn eine Lüge ist keine Meinung.
Alles gut Roll beruhige dich. https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=8235.675#msg500353
§1 BGB sagt doch nun mal, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen mit Vollendung der Geburt beginnt. Vorher hat der Mensch also weder ein Recht auf Leben noch auf Eigentum oder Einkommensteuerermäßigung. So ist nun mal das Gesetz.
Ein Embryo ist natürlich nicht komplett rechtlos. Im deutschen Recht hat auch der sogenannte Nasciturus, also das Ungeborene ab dem Zeitpunkt der Einnistung, gewisse Rechte.
Im deutschen Recht ist der Nasciturus (nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie herrschender Auffassung) Träger der Menschenwürde i. S. d. Art. 1 Abs. 1 GG, ebenso Träger von Grundrechten, etwa des in Art. 2 Abs. 2 GG formulierten Rechts auf Leben. Strafrechtlich wird er durch § 218 ff. StGB (Schwangerschaftsabbruch) geschützt, nicht jedoch durch § 212 StGB (Totschlag).
Im Zivilrecht ist der Nasciturus nach der Definition des § 1 BGB nicht rechtsfähig, wird jedoch durch zivilrechtliche Sondervorschriften geschützt. Beispielsweise kann der Nasciturus Erbe sein, wenn er zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt war (§ 1923 Abs. 2 BGB). Nach dieser Vorschrift kann ein Kind, das beim Erbfall noch nicht geboren, aber schon erzeugt ist, Erbe sein, wenn es nach dem Erbfall lebend geboren und damit rechtsfähig wird. Das Kind wird rechtlich so behandelt, als wäre es vor dem Erbfall geboren (gesetzliche Fiktion). Zudem genießt der Nasciturus über § 823 ff. BGB deliktsrechtlichen Schutz vor vorgeburtlichen Schädigungen. Ein besonderer Fall liegt vor, wenn ein Ungeborenes bei einem Arbeitsunfall (der Mutter) geschädigt wird: Es erhält dann nach der Geburt alle medizinischen Leistungen und Entschädigungen von der Gesetzlichen Unfallversicherung, als wäre es selbst zum Zeitpunkt des Unfalls versichert gewesen (§ 12 SGB VII).
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/frauke-brosius-gersdorf-li.2339702