Sind Polizisten Beamte?
Hallo zusammen, unser GeschiKurs hat heute eine lange erbegnislose Diskussion darüber geführt, ob Polizisten in Deutschland Beamte sind. Die eine Seite meint, dass Polizisten keine Beamten sind und berufen sich dabei auf folgenden Text:
Die BRD wurde am 17.07.1990 von den Alliierten durch Streichung des Artikels 23 des GG juristisch aufgelöst (BGBI. 1990, Teil 2 S. 885, 890 vom 23.09.1990). Durch Streichung des Artikels 23 des „Grundgesetzes“ wurde die gesamte BRD aufgelöst. Die Alliierten haben aber nicht nur IHR „Grundgesetz“ aufgehoben sondern durch Streichung des § 15 GVG auch IHR Gerichtsverfassungsgesetz. Hintergründe über die Auflösung der BRD finden Sie im Internet mit dem Stichwort „Die Jahrhundertlüge“. Weil die BRD aufgelöst wurde, gibt es in der BRD KEINE staatliche Richter! Weil die BRD kein Staat ist, gibt es in der BRD gar keine Beamte! Alle sog. Beamten und Angestellten des „öffentlichen Diensten“ handeln und haften als Privatpersonen! Alle sog. Politiker, Beamten und Angestellten des „öffentlichen Dienstes“ bilden eine „Verschwörung“, die IHR RECHT über deutsche Untertanen zu herrschen NUR aus nicht niedergeschriebenen „Gewohnheitsrecht“ ableitet. Diese „Verschwörung“ wurde von den Medien das „kriminelle System Kohl“genannt, weil die über „Parteispenden“ geschmierten Akteure des „System Kohl“ verhindert haben, dass die Deutschen nach der „Wiedervereinigung“ in freier Selbstbestimmung über eine neue Verfassung und andere Gesetze selbst entscheiden.
Die BRD, das GG und somit alle BRD Gesetze wurden aufgehoben. Es wurden aber bis heute keine neue Verfassung, keine neuen Gesetze auf Basis einer neuen Verfassung verabschiedet!
Das bedeutet, dass Richter als Privatpersonen nicht gemäß gültigen Gesetzen, sondern nach Lust und Laune, bzw. gemäß Anleitung von OBEN urteilen!
Sog. Richter wissen, dass sie keine staatlich gestellten Richter sind. Deshalb unterschreiben viele sog. Richter ihre Urteile nicht!
In jedem Rechtsstaat werden Gerichtsurteile erst durch Unterschrift des zuständigen „staatlichen“ Richters wirksam.
Urteile ohne rechtswirksame Richterunterschrift gelten in Rechtsstaaten als „Entwurf“.
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften finden Sie auch noch in § 126 BGB der aufgelösten BRD.
Kriminelle sind Personen, die gegen Gesetze verstoßen![...]
Die andere Seite unseres Kurses meinen dass jeder Polizist Beamter ist, schon allein deswegen, da er sonst keine "Sonderrechte" hätte und niemanden verhaften dürfte.
Ich bzw. wir würden uns über eine Aufklärung bezüglich dieses Themas freuen.
MfG Lucas
7 Antworten
23. November 2014
von prof
Die BRD hat keine „staatlichen Beamte“ –
keine „AMTs“träger – keine „AMTs“verwalter!
– Sondern nur „politische“, bzw. „Schein“-Beamte – denen die
„Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes der BRD-NGO“ – zum
Schein – NUR die „Eigenschaft“ eines sogenannten Beamten verliehen hat!
Ein angeblicher Beamter in der „Verwaltung des vereinigten
Wirtschaftsgebietes der BRD-NGO“ bekommt in seiner „Ernennungsurkunde“
nur die „Eigenschaft“ eines Beamten verliehen!
– hat keinen beamtenrechtlichen Status um amtliche, hoheitliche und staatliche Aufgaben „legitim“ verrichten zu können.
Das ist und kann nur logisch sein!
Eine nicht staatliche Organisation – eine NGO wie die BRD – eine
Verwaltung, kann ja nie „AMTs“personen, „AMTs“verwalter oder staatliche
Beamten ernennen, beschäftigen oder besitzen – da eine Verwaltung
niemals Hoheitsrechte vergeben kann!
Was ist eine NGO – Non-Governmental Organization (NGO)?
Hierzu schreibt und definiert die Bundeszentrale für politische Bildung – wie folgt:
lexika
Nichtregierungsorganisationen(NGO), Non-Governmental Organizations
nicht staatliche Organisationen, Institutionen, Vereine oder
Gruppierungen, die international, national, regional oder lokal tätig
sind. Sie sind heute als eigenständige Träger von Entwicklung
international anerkannt und bilden ein wichtiges Element bei
internationalen Konferenzen, insbesondere im Rahmen der UNO. Das
Spektrum der NGO reicht von lokalen Gruppen und Initiativen bis zu
weltweit tätigen Organisationen wie Ärzte ohne Grenzen, Greenpeace oder
Amnesty International, von kirchlichen Hilfswerken wie Misereor und Brot
für die Welt über die den politischen Parteien nahestehenden Stiftungen
und die in der Solidaritätsbewegung verankerten Organisationen (z.B.
Terre des hommes, Medico International, Weltfriedensdienst).
Also eindeutig und offiziell – Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt selbst:
„Die BRD-NGO ist eine nicht staatliche Organisation! – geht es noch deutlicher?
Unter dem Link:
Gesellschaftsverbände
wird eine Liste mit NGOs veröffentlicht! – Nachfolgend ein Teilauszug!
Unter anderem finden sich dort:
•Ärzte ohne Grenzen
•ASB-Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland
•Brot für die Welt
•Die Johanniter
•Die Malteser
•DRF-Deutsche Rettungsflugwacht
•DRK-Deutsches Rotes Kreuz
•Amnesty International Deutschland
•HRW-Human Rights Watch
•Arbeitgeberverband Gesamtmetall
•Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
•DGB-Deutscher Gewerkschafts-Bund
•GDP-Gewerkschaft der Polizei – Bundesvorstand
•Aktion Mensch
•DLV-Deutscher Leichtathletik Verband
•DSV-Deutscher Schwimm-Verband
usw!
Also eindeutig und offiziell – Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt selbst: „Die BRD-NGO ist eine nicht staatliche Organisation! "
Du hast den Link vergessen, allerdings ist das irrelevant, da die BPB mit Sicherheit nicht einen derartigen Unfug behauptet. Im Übrigen ist mir nicht klar, was die Auflistung von NGO beweisen soll - außer vielleicht, dass du des verstehenden Lesens nicht mächtig bist
„ ……. (Amtsbezeichnung) …….
wird die Eigenschaft einer Beamtin/eines Beamten auf Lebenszeit verliehen“
(Nr. 2.2.6 VV zu § 8 LBG)
• bei Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit unter Begründung eines Beamtenverhältnisses (z. B. Professoren, § 83 LVO)
„ ……. wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
zur/zum ……. (Amtsbezeichnung) ernannt“
(Nr. 2.2.7 VV zu § 8 LBG)
• bei Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und gleichzeitiger Anstellung
„ ……. (Dienstbezeichnung) …….
wird unter Verleihung der Eigenschaft
einer Beamtin/eines Beamten auf Lebenszeit
Ernennungsurkunde
Neben den Regelungen in § 8 Abs. 2 LBG werden durch die Nummern 2.2.5
und 2.2.8 VV zu § 8 LBG bestimmte Urkundeninhalte vorgeschrieben.
In der Urkunde müssen folgende Formulierungen enthalten sein:
• bei Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe aus einem Beamtenverhältnis anderer Art und gleichzeitiger Anstellung
„ ……. (Amts- oder Dienstbezeichnung) …….
wird unter Verleihung der Eigenschaft einer Beamtin/eines Beamten auf Probe
zur/zum ……. (Amtsbezeichnung) ernannt“
(Nr. 2.2.5 zu § 8 LBG)
• bei Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und gleichzeitiger Anstellung
„ ……. (Dienstbezeichnung) …….
wird unter Verleihung der Eigenschaft
einer Beamtin/eines Beamten auf Lebenszeit
zur/zum ……. (Amtsbezeichnung) ernannt“
Problemfall: Beamte – Bundesrepublik Deutschland
Thema: Hoheitliche Aufgaben:
Publiziert am 7. Juni 2013 von Alexander Berg:
Zur grundsätzlich wirksamen Erfüllung hoheitlicher Aufgaben bedarf es
eines Amtes und eines beeideten Amtsträgers – entsprechender
Ausbildungsmuster. Die Verleihung eines Amtes erfordert einen
rechtmäßigen Staat.
Die BRD, keine Staatsgründungsurkunde besitzend, ist nur eine Anstalt des öffentlichen Rechts – ein Firmenkonstrukt.
Um als Amtsträger von einem Staat entsprechende Zuständigkeiten – also
Verantwortung und Befugnisse – auch ausführen zu dürfen, bedarf es einer
rechtswirksamen Bestallungsurkunde und eines rechtswirksamen
Amtsausweises, um sich legitimieren zu können.
Da es seit dem BVerfG vom 17.12.1953 – 1 BvR 147/52 – im Leitsatz 2:
Auf Befehl der Alliierten Besatzungsmächte: „Alle Beamtenverhältnisse
sind am 8. Mai 1945 erloschen” keine Beamtenverhältnisse bestehen,
können sich Akteure der Exekutive, Verwaltung und Judikative lediglich
mit Dienstausweisen ausweisen – dies jedoch nur in Verbindung mit dem
bundesrepublikanischen „Personalausweis“. Da sie wegen fehlendem
Staatshaftungsgesetz, welches vom BVerfG 1982 bereits als
verfassungswidrig deklariert wurde, privat vollumfänglich haftend sind
nach § 823 BGB.
Bedienstete haben lediglich die Eigenschaften als Beamte.
Der Begriff „Dienst“ kommt von „dienen“, was wiederum einen „zu
Dienenden“, einen „Weisungsgebenden“ voraussetzt, was wiederum bedeutet,
dass der „Bedienstete“ an Weisungen gebunden ist, was wiederum
bedeutet, dass er in seiner Handlung befangen ist. Dies beziehend auf
sich in der Funktion “Richter” zugehörigen Akteure.
Selbiges schließt die “Exekutiv-Akteure” ein. Im Näheren darauf
hinweisend, dass die “Polizei” ebenfalls nur ein Privatunternehmen mit
eingetragener Marke “Polizei” ist; jeder Bedienstete ebenfalls privat
haftbar nach §823 BGB. Angeordnete, gewalttätige Übergriffe sind somit
strafbare Handlungen. Ebenfalls den Hinweis in den Raum stellend, dass
Artikel 35 GG aufgrund des fehlenden räumlichen Geltungsbereichs des GG
keine Wirksamkeit mehr hat.
Alle polizeiliche Gewalt, wie wir sie aktuell nicht nur auf
Demonstrationen wahrnehmen, erfüllen den Tatbestand der
Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung,
Verfolgung Unschuldiger, Freiheitsberaubung – aufgrund der Anwendung
ungültiger Gesetze: Bildung einer kriminellen Organisation, Landes- und
Hochverrat, Belohnung und Billigung einer Straftat, Amtsanmaßung,
Bildung bewaffneter Gruppen etc.
Sognannte Gerichtsvollzieher seit 01.08.2012 – durch eine geänderte GVO –
rein privat handelnd unterwegs sind und keine Befugnisse mehr haben.
Das Argument eines GV, sich als “legitimiert” auf den § 154 GVG beziehen
zu wollen, kann mit dem 1. BMJBBG Artikel 16 bis zur
Bedeutungslosigkeit entkräftet werden. Weitere Hinweise, dass es sich
bei den aktuell geschulten Gesetzesänderungen für die GV lediglich um
Gesetzesentwürfe handelt und diese keinerlei Rechtswirksamkeit haben.
Ergänzung: Beamte – Bundesrepublik
Zur Problematik der Beamten in der BUNDESREPUBLIK auf DEUTSCHLAND
Seit 1945 gibt es in Deutschland keine Beamten mehr. Es gibt vielmehr nur Bedienstete, die als Beamte bezeichnet werden:
Das Bundesverfassungsgericht-Urteil: 17.12.1953 1 BvR 147/52 sagt
eindeutig: alle Beamtenverhältnisse sind am 08.05.1945 erloschen.
Fundstellen: BVerfGE 3,58;DVBI 1954,86;DÖV 1954,53;JZ 1954,76;MDR 1954,88;NJW 1954,21
Verweis auf : BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73
Auszug:
2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.
4. Die Geltung des Satzes, daß der Wechsel der Staatsform die
Beamtenverhältnisse unberührt lasse, setzt voraus, daß es sich um echte
Beamtenverhältnisse in traditionell-rechtsstaatlichem Sinne handelt, wie
sie sich im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts in Deutschland
entwickelt haben.
6. Die nach dem 8. Mai 1945 neu begründeten Dienstverhältnisse standen
unter dem besonderen Vorbehalt des Eingriffes der Militärregierung zum
Zwecke der politischen Überprüfung. Amtsentfernungen zu diesem Zwecke
hatten in der amerikanischen Besatzungszone nicht eine Suspension,
sondern eine endgültige Entlassung zur Folge.
Da die Bundesrepublik nur eine Verwaltung nach Artikel 48 HLKO
darstellt, wird es auch bis zu einem Friedensvertrag keine Beamten
geben. Ein Staat kann Beamte haben eine Verwaltung hat nur
Arbeitsverhältnisse und somit haben die Beschäftigten auch nur einen
Dienstausweis und keinen staatlichen Amtsausweis.
Nur ein Amtsausweis löst hoheitliche staatliche Befugnisse aus. Ein
Dienstausweis hätte derzeit nur hoheitliche Befugnisse wenn eine
Genehmigung der Militärregierung mitvorgelegt wird (Rechtsgrundlage:
Gesetz Nr. 2 Artikel V und VI)
Die Bediensteten sind auch nur für Personen nach Artikel 25 Grundgesetz,
die Bewohner der Verwaltung Bundesrepublik sind zuständig. Oder Sie
wären zuständig für Freie Bürger die einen Vertrag geschlossen haben im
Einzelfall.
Nun wollte doch glatt eine Bedienstete, Maritta Jakob einer Firma
Finanzamt Bautzen “Bußgelder” bei einem Staatlichen Selbstverwalter und
Bürger von Freies Deutschland eintreiben der keinen Vertrag mit der
Firma hat:
Amtsträger:
Nach §11 StGB (BRaD-Recht) ist Amtsträger, wer nach deutschem Recht Richter oder Beamter ist.
(Fragt sich jetzt welches deutsche Recht gemeint ist). Gehen wir einmal
davon aus, dass dies das Gesetz für die Bundesrepublik ist:
Jeder, der sich in der Bundesrepublik Amtsträger nennt, wie z.B. Richter
oder Beamte, hat nicht einen Amts-Ausweis oder Amts-Siegel, sondern
einen Dienstausweis bzw. Dienstsiegel.
Der Unterschied:
Amtsträger dürfen einen staatlich hoheitlichen Akt ausführen, nämlich
eine Entscheidungen treffen, dann wären alle Amtsträger
entscheidungsbefugt.
Dienstträger sind dagegen weisungsgebunden und sind nicht unabhängig, willkürlich oder privat!
Genaugenommen gibt es in der Bundesrepublik keine Richter oder Beamte, die keinen Amtsausweis oder Amtssiegel haben, sondern sie haben als juristische Personen (jP) alle nur Dienstausweise.
Selbst die Dienstausweise sind keine öffentlichen Urkunden, sondern rein privat.
Rechtbeugung kommt nicht in Frage, da das Amt fehl, das durch Täuschung im Rechtsverkehr § 123 BGB vorgetäuscht wird.
Rechtwidrige Anwendung von Gewalt ist auch als Terror definiert!
Es liegen insbesondere Menschenrechtverletzungen gemäß dem
Kontrollratsgesetz Nr.35 nach höherrangigem internationalen Menschen-
und Völkerrecht vor.
Nur der geistig-lebendige Mensch, mit der höchsten Gewalt auf Erden in
der Welt ist befugt, sich einen Bediensteten mit Dienstausweis,
dienstbar zum unechten Beamten zu machen. Amtsträger gemäß §11 StGB ist,
wer nach deutschem Recht und nicht bundesrepublikanischen UN-Recht
gesetzeskonform und wirksam Richter oder Beamter ist. Das setzt aber den
Amtsausweis als öffentliche Urkunde voraus.
Dieser Missstand wird offenkundig mit Gewalt, Willkür und Terror, als
ein in Kauf genommener Nachteil für einen anderweitigen Vorteil
unterdrückt.
Die Geschäftsführung für die Bundesrepublik ohne Auftrag (Art. 39
EGBGB), deren Führung (politische Banden (Verbände)… und Gründung sind
nie vom Deutschen Volk in freien geheimen Wahlen gewählt oder bestätigt
worden, denn die §§ 37, 41 PartG. sind nie in Kraft getreten. Die
Tautologie besteht dann, wenn diese unechten Beamten und Richter im
„Namen des Volkes“ (fragt sich nur welches Volk gemeint ist), früher
richtiger Weise: „ im Namen des Deutschen Volkes“ tätig werden, worauf
sie als juristische Person als Meinung nach Art. 1(2) GG für die
Bundesrepublik nach Art. 6 EGBGB keine Legitimation haben. Sie sind
nach eigenem Gesetz gemäß §179 BGB ohne eine Legitimation tätig und
handeln nach §179 BGB ohne Vollmacht nach Versuch und Irrtum von
geistig-lebendigen Menschen, sind zudem staatlich-hoheitlich weder
recht-, Geschäft-, partei- oder prozessfähig, also unmündig.
Das deutsche Volk bekennt sich zu den Menschenrechten.
Keine Entscheidung ist von den unechten Richtern unterschrieben und/oder
beglaubigt, es handeln sich um keine öffentlich-beglaubigten Urkunden,
sondern nur um Angebote oder Entwürfe. Diese unechten und politischen
Richter, Polizisten in unechten politischen Gemeinden als Städte als
öffentlicher Stall (Stelle nach § 1 (4) VwVfG, beteiligen sich unter
Vorsatz aktiv und passiv an der Straftat von Menschenrechtverletzungen!
Gefasel.
Die Bundesrepublik ist eindeutig ein Staat.Sie verfügt sowohl über ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und Staatsgewalt. Letzteres können übrigens etliche der als Reichsbürger bezeichneten Staatsleugner bezeugen, die mit dieser Staatsgewalt in Kontakt gekommen sind.
Hinzu kommt, dass die Bundesrepublik diplomatische Beziehungen zu fast allen Staaten auf diesem Planeten unterhält, sie wird also als Staat anerkannt, und sie Mitglied in EU, NATO und UN ist, die bekanntlich nur Staaten aufnehmen
Das Bundesverfassungsgericht-Urteil: 17.12.1953 1 BvR 147/52 sagt eindeutig: alle Beamtenverhältnisse sind am 08.05.1945 erloschen.
Dass sich das Urteil eindeutig auf Beamtenverhältnisse aus der Zeit des 3. Reichs bezieht, ist dir offensichtlich nicht klar.
PS: Woher kommt der Quark eigentlich? Hört sich ein bisschen nach Mustafa Sürmeli oder einem ähnlich Verwirrten an.
Ja, Polizisten sind Beamte. Der Artikel stimmt also nicht!
Nicht schon wieder diese Reichsdeppen Verschwörungstheorien.
Die BRD wurde am 17.07.1990 von den Alliierten durch Streichung des Artikels 23 des GG juristisch aufgelöst
Die Allierten können nicht im GG herrumpfuschen!!!!
Art. 79 GG:
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
Der Art. 23 GG wurde mit dem Einigungsvertrag gestrichen, weil er da seine Bedeutung verloren hatte.
Durch Streichung des Artikels 23 des „Grundgesetzes“ wurde die gesamte BRD aufgelöst.
Die Bundesrepublik Deutschland gibt es noch, man kann einen Staat nicht einfach so auflösen, ausser durch Krieg, bzw. Annektion.
durch Streichung des § 15 GVG auch IHR Gerichtsverfassungsgesetz
Unter anderem geht aus dem GG hervor, dass es noch Staatsgerichte gibt.
Unter anderem Art. 95 GG.
(1) Für die Gebiete der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit errichtet der Bund als oberste Gerichtshöfe den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht.
Für das BVerfG ist es im § 1 BVerfGG erklärt:
(1) Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes.
Für die anderen Gerichte geht es aus den Gesetzen der Länder hervor.
Weil die BRD kein Staat ist, gibt es in der BRD gar keine Beamte!
Wenn Deutschland kein Staat wäre, dann wäre Deutschland nicht in der EU und UN Mitglied, weil da kommen nur Staaten rein.
Die andere Seite unseres Kurses meinen dass jeder Polizist Beamter ist
§ 1 BPolLV:
Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei die Vorschriften der Bundeslaufbahnverordnung.
§ 1 Bundesbesoldungsgesetz:
(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der
1. Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,
2. Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,
3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
So und wer mal in die Besoldungsordnung A 7 sieht dort Polizeimeister stehen (für alle die es nicht wissen, dass ist die Bezeichnung für die Herren der Bundespolizei).
Ansonsten gilt es auch für die Länder, weil das steht entweder in den Beamtengesetzen, in den Laufbahnverordnungen, bzw. -gesetzen oder in den Besoldungsgesetzen der Länder, dass die Polizisten verbeamtet sind.
Super Antwort, bis auf den vorletzten Absatz.
Polizeimeister nennen sich Polizeibeamte im mittleren Dienst. Es ist der erste erreichbare Dienstgrad nach der Ausbildung. (2 blaue Sterne)
Gefolgt von -Polizeiobermeister; -Polizeihauptmeister (in Bayern -wachtmeister)
Allerding gibt es nicht mehr in jedem Bundesland den mittleren Dienst.
Polizeimeister nennen sich Polizeibeamte im mittleren Dienst. Es ist der erste erreichbare Dienstgrad nach der Ausbildung. (2 blaue Sterne)
Ich weiß, war auch nur als Beispiel hatte mich halt blöd ausgedrückt.
Allerding gibt es nicht mehr in jedem Bundesland den mittleren Dienst.
War jetzt nur auf die Bundespolizei bezogen, weil ich keine Lust hatte alle 16 Landesregelungen zu zitieren.
Kokolores! Wenn das stimmt ,was Sie sagen dann ist und kann das deutsche Reich ja auch nicht untergegangen sein ,nur weil die Wehrmacht kapituliert hat. Sie sind beytimmt auch so ein Rechtsverdreher? Sie kennen den kaiserlichen Erlass warum alle bis heute Roben tragen?" Damit man die Schlawiner und Rechtsverdreher schon von weitem erkennen kann!" So steht es geschrieben! Und da ja sagen Staaten kann man ja nicht einfach auflösen! Wie soll man dann einen neuen auf einem nicht aufgelösten gründen? Wo ist denn die feierliche Gründungsurkunde? " Wir haben keinen neuen Staat zu gründen " Karlo Schmitt hat es doch gesagt, Weigel , Gysi und zig andere doch auch. Die Staatsrechtler an den Uni's sagen es das es kein Souverän im Parlament zu finden ist. Das Besatzungsstatut gilt. Dann heisst es wieder es nicht mehr ganz aber bißchen noch. Ausländische Soldaten dürfen weiter hier bleiben und geduldet werden müssen. Ausländische Geheimdienste werden sogar ausgebaut. Siehe neue NSA Abhörzentrale in Wiesbaden. Bißchen besetzt ist wie bißchen Schwanger oder eher bißchen von Dämonen besessen. Und wo steht denn bitte geschrieben das die UN oder Europa nur Staaten aufnimmt? Die Alliierten können nicht im Grundgesetz rumpfuschen? Sie haben es doch auch diktiert laut Karlo Schmitt! Und warum gibt es bei der UN die Feindstaatenklausel immernoch wenn doch ein neuer "Staat" BRD nicht Rechtsnachfolger des deutschen Reiches ist.... Was hat die BRD denn mit dem zweiten Weltkrieg zu tun ausser das hier sämtliche Nazi Gesetze noch Anwendung finden obwohl die SHAEF Gesetze dies unter Strafe verboten haben. Entnazifizierung quasi nicht stattgefunden. Das Verfassungsgericht hat euch lügen gestraft und rückwirkend alle Wahlen für nichtig erklärt und ihr macht einfach weiter als wäre nix gewesen. Ich jurisdiktiere mir die Welt wie Sie mir gefällt oder wat? Das nennt man Positivismus. Dutschke hatte schon recht gehabt mit der Elitentheorie und der gesamtgesellschaftlichen Bewusstlosigkeit die erstmal überwunden werden muss. De jure und de facto!! Auch bei den Rechtsverdrehern muss man ein Bewusstsein schaffen das gilt was ist, nicht das was fiktiv interpretiert werden muss damit es gilt! Was in der Jurisdiktion nicht nur Daseinberechtigung ist sondern auch Brot und Lohn. Zum Glück ist die Zeit mittlerweile angebrochen das ihr so leicht keinen mehr "konkludent" täuscht. Den Deutschen lang genug ausgeplündert und auch gut verdient damit!
kann das deutsche Reich ja auch nicht untergegangen sein
Nennt sich heute Bundesrepublik Deutschland.
Das Besatzungsstatut gilt.
Wurde 1955 im Westen aufgehoben und 1990 mit der Wiedervereinigung auf Ostdeutscher Seite.
Ausländische Soldaten dürfen weiter hier bleiben und geduldet werden müssen.
Weil diese Soldaten unter das Stichwort NATO fallen, Deutschland hat im Übrigen auch Soldaten in NATO-Ländern.
Und wo steht denn bitte geschrieben das die UN oder Europa nur Staaten aufnimmt?
Die EU regelt es im AEUV und EUV.
Die UN in der UN-Charta.
Und warum gibt es bei der UN die Feindstaatenklausel immernoch
Hat die UN für obsolet erklärt.
Natürlich sind Polizisten Beamte!
Und man kann eh alles getrost ignorieren was die Amis machen.
Die wollen eh bald Wein Syrien etc einmaschieren.
Polizisten dürfen dich eigentlich auch verhaften, du darfst sie sogar erschießen, wenn sie eine Waffe auf dich richten(rein theoretisch). Und jeder darf jeden verhaften!
"Natürlich sind Polizisten Beamte!"
Warum hast du selber dann eigentlich die Frage eingestellt, wenn du es so genau weißt?
Schau mal auf den Verfasser ich habe die Frage nicht gestellt aber 🤐
Du bist der erste Autor dieser Frage gewesen. Ein bescheuertes Verwirrspiel ...
StGB 32 Notwehr http://www.bernd-huppertz.de/FHS%20Download/StVO%20Download/Sonder-%20und%20Wegerechte.pdf falls du nichts getan hast darfst du dich gegen eine Festnahme zur Wehr setzen und wenn nötig auch die festnehmen töten (theoretisch)
Nicht das Grundgesetz wurde aufgehoben, sondern nur der Artikel 23 entfernt.
Das musst so sein, weil gem. Art. 23 andere Gebiete, als die der Bundesländer der "Alt-BRD" der Bundesrepublik und damit dem Gültigkeitsgebiet des Grundgesetzes beitreten konnten.
Da im 2+4 Vertrag die DDR der Bundesrepublik beitrat und deshalb dort ja jetzt auch das Grundgesetz gilt, aber gleichzeitig die Bundesrepublik auf jede Art von Gebietsansprüchen verzichtete, musste der Artikel 23 raus.
Für bestimmte hoheitliche Aufgaben (wie z. B. Polizei) kann man eben nur Beamte einsetzen, weil die z.B. nicht streiken dürfen udn einer besonderen Dienstpflicht gegenüber dem Dienstherrn verpflichtet sind. Das ist der jeweilige Landesinnenminister.
Richter haben ihren Status aus dem Richtergesetz, weil die unabhängig und nicht weisungsgebunden sind. Wäre sie Beamte, wären sie weisungsgebunden.
Die Quelle aus der Ihr den Artikel habt ist vermutlich der Ansicht, die Bundesrepublik gibt es nicht, alle Hoheitsakte sind illegal usw. Und es besteht noch das Deutsche Reich.
Dazu kann man rein juristisch sagen, ob das Deutsche Reich ordnungsgemäß aufgelöst ist, oder als imaginäres Gebilde noch irgendwo schweben mag, soll dahin gestellt bleiben.
Tatsache ist jedoch, dass sich die Länder auf dem Gebiet der Besatzungszonen der Westmächte ein Grundgesetz gaben udn die Bundesrepublik Deutschland gründeten. Diese Bunderepublik ist international anerkannt, Mitglied der UNO und anderer Organisationen. 1990 haben dann die BRD udn die DDR im 2+4 Vertrag vereinbart, dass die DDR der Bundesrepublik beitreten darf. Die ehemaligen Besatzungsmächte haben zugestimmt.
Wer also einem Polizisten, der ihn nach seinem Ausweis fragt entgegen wirfst, sie haben ja nur einen Dienstausweis und sind nicht ordnungsgemäß legitimiert, der wird vermutlich die Zeit, bis seine Identität geklärt ist, auf der nächsten Wache verbringen. Selbst wenn er meint, dass dies zu Unrecht geschieht.
Bedeutung, Begriff und Rechtsnatur der Ernennung
Die Rechtsbeziehung Beamter – Dienstherr (Diener einer Verwaltung)
wird maßgeblich durch die Ernennung gestaltet. Die Ernennung ist die
grundlegende und entscheidende Maßnahme, für die Art und den Inhalt des
Rechtsverhältnisses des einzelnen Beamten.
Ob jemand z.B. Beamter auf Lebenszeit oder als Beamter auf Probe
ist, hat elementare Bedeutung für seine Rechtsstellung gegenüber seinem
Dienstherrn.
Der allgemeine Status des Beamten wird durch die Ernennung festgelegt.
Die Ernennung ist ein rechtsgestaltender, mitwirkungsbedürftiger und
formgebundener Verwaltungsakt, dessen Erlass im Ermessen des zuständigen
Organs des Dienstherrn liegt.
(- Der Verwaltung – von STAAT ist weit und breit nichts in Sicht!)
Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung ist die Ernennung wegen
der dem Dienstherrn zustehenden Personalgewalt als Ermessensentscheidung
anzusehen.
Ernennungsurkunde
Unter der Rubrik der Gesamtversion des LBG (Landes Beamten Gesetzes)
über 72 Seiten ist unter der Rubrik „Ernennungsurkunde“ dokumentiert,
dass der angebliche Beamte – lediglich die Eigenschaft – allerdings in
einem Dienstverhältnis – eines Beamten besitzt!
Zur Umwandlung eines Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art
bedarf es einer Ernennung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 LBG). § 8 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2
LBG bestimmt, dass im Falle der Umwandlung der die Art des
Beamtenverhältnisses bestimmende Zusatz aufgenommen werden muss.
Neben den Regelungen in § 8 Abs. 2 LBG werden durch die Nummern 2.2.3
bis 2.2.8 VV zu § 8 LBG bestimmte Urkundeninhalte vorgeschrieben.
In der Urkunde müssen folgende Formulierungen enthalten sein:
• bei Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe aus einem
Beamtenverhältnis anderer Art (z. B. Widerrufsbeamtenverhältnis,
Zeitbeamtenverhältnis)
„ ……. (Amts- oder Dienstbezeichnung) …….
wird die Eigenschaft einer Beamtin/eines Beamten auf Probe verliehen“
(Nr. 2.2.3 VV zu § 8 LBG)
• bei Übertragung eines Amtes im Beamtenverhältnis auf Probe aus einem anderen Beamtenverhältnis
„ ……. (Amts- oder Dienstbezeichnung) …….
wird unter Fortdauer seines Beamtenverhältnisses auf…….
für die Dauer von ……. Jahren
in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen und
zum ……. (Amts- oder Dienstbezeichnung) ernannt“
(Nr. 2.2.4 VV zu § 8 LBG)
• bei Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe aus einem Beamtenverhältnis anderer Art und gleichzeitiger Anstellung
„ ……. (Amts- oder Dienstbezeichnung) …….
wird unter Verleihung der
Eigenschaft einer Beamtin/eines Beamten auf Probe
zur/zum ……. (Amtsbezeichnung) ernannt“
(Nr. 2.2.5 VV zu § 8 LBG)
• bei Lebenszeitverbeamtung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe
„ ……. (Amtsbezeichnung) …….