Telekom Mahnung bekommen, trotz bezahlter Rechnung?

4 Antworten

Hallo Olivenjan187,

gerne sorge ich hier einmal für Aufklärung. :)

Im Mobilfunk wird bei uns die Rechnung immer für den vorherigen Monat erstellt. Bedeutet, für den Abrechnungsmonat Februar bekommst du die Rechnung im März.

Ich vermute mal, dass sich die Mahnung und das dort berücksichtigte Buchungsdatum, 17. März mit deiner Überweisung überschnitten hat. Es kann durchaus sein, dass deine Überweisung einfach noch nicht verbucht war und deshalb die Mahnung verschickt wurde.

Du schreibst, dass bisher keine weitere Abbuchung erfolgt ist. Daher gehe ich davon aus, dass deine Zahlung eingegangen ist. Das kann ich jetzt natürlich nur vermuten, weil ich keine Einsicht in dein Kundenkonto habe.

Ich kann aber gerne prüfen, ob das wirklich so ist, wie ich vermute. Dafür benötige ich deine Kundendaten. Diese kannst du mir gerne über das Kontaktformular zukommen lassen.

Viele Grüße

Rebekka H.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom

Steht auf der Mahnung, dass Du noch 4 € zu bezahlen hast? Liest sich so. Falls ja, dann haben sie den Betrag für die Rechnung, die Du nochmal überwiesen hast, bereits abgezogen und Du müsstest noch die Kosten für die Rückbuchung bezahlen. Die fallen in der Regel immer dann an, wenn eine Lastschrift nicht durchgeführt werden kann. Also wie in deinem Fall, wenn Du die Zahlung wieder zurück buchen lässt. Den Mehraufwand stellt die Telekom Dir nun in Rechnung.

Ich denke halt, dass die die Mahnung ausgesendet haben könnten, wo das Geld noch nicht angekommen ist bei ihnen und die dann deswegen wieder Gebühren verlangen kann das sein?

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@Olivenjan187

Na Du schreibst "Kosten für Rückläufer." Das liest sich eben für die Kosten, die entstehen, wenn ein Anbieter versucht etwas einzuziehen, aber das Geld dann nicht gebucht werden kann. Aus welchem Grund auch immer. Meistens passiert das, wenn ein Konto nicht gedeckt ist. Da Du die Buchung aber zurückgeholt hast, sind die Kosten eventuell dennoch entstanden. Im Zweifel mal bei der Telekom im Service anrufen.

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Das einzigste was mir jetzt passieren dürfte wäre doch nur eine Abbuchung von 4€ oder wie ?

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@Olivenjan187

Naja wenn da steht zu zahlender Betrag 4 € und nicht mehr, dann würde ich sagen ja. Ist aber schwierig zu sagen, ohne den Beleg gesehen zu haben. Aber so wie Du es schreibst, lässt es sich so vermuten.

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@DatSchoof

Da stand halt der Betrag der ursprünglich versucht wurde abzubuchen plus die 4€ aber den ursprünglichen Betrag hab ich ja überwiesen.

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@Olivenjan187

Was steht denn in der Endsumme? Du schreibst: "Zu Zahlender Betrag: Betrag + 4€." Das bedeutet für mich, sie wollen noch 4 € haben, weil sie die restlichen Summen bereits abgezogen haben, die Du bereits überwiesen hast. Im Zweifel ruf bitte im Service an, die können Dir sofort weiterhelfen.

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Es gibt auch gewisse Laufzeiten bei den Banken. Wenn du am 16. überwiesen hast, dann gilt das für dein Konto, es kann aber auch erst am 17. auf dem Buchungskonto der Telekom erscheinen. Wenn die aber schon am Morgen den Buchungsstand geprüft haben, dann kann sich das überschneiden.

Das musst du dann schon mit der Rechnungsstelle abgleichen, ob es nun noch einen Rückstand gibt.

Was meinst du mit Rechnungsstelle abgleichen

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@Olivenjan187

Die, die deine Rechnungen und die Kontobewegungen einsehen können.

Oder du schaust einfach mal im Kundencenter nach.

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Warum hast Du der Lastschrift widersprochen?

das war nicht klug, und ebensowenig klug war es, ohne Aufforderung eine Überweisung zu tätigen.

Du solltest postschriftlich eine Fotokopie des entsprechenden Kontoauszuges an den Kundenservice der Telekom schicken und dabeischreiben, auf welches Konto die Überweisung erfolgte!