Kann das bloße Fehlen eines Links bzw. Link - Einbettung ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein?

3 Antworten

Es ist IMMER ein Risiko, urheberrechtlich geschütztes Material zu verwenden.

Ausgesprochen riskant ist es, die Lizenz nicht zu dokumentieren. Das passiert auch sehr häufig bei Fotos: Die Leute ziehen sich Bildchen aus kostenlosen Datenbanken und Jahre später kommt der Urheber aus dem Gebüsch gesprungen und sagt "Ja Moment mal, warum benutzt du mein Foto?". Und häufig lässt sich dann nicht einmal mehr sicher nachweisen, wo das Foto her ist. Geschweige denn wer die Nutzungslizenz unter welchen Bedingungen erteilt hat.

Die ebenso schlechte Variante ist es, die Lizenzbedingungen nicht einzuhalten. "Kostenlos" ist eben oft nicht einfach so kostenlos, sondern an bestimmte Bedingungen geknüpft. Hält man diese Bedingungen nicht ein, erlischt das Nutzungsrecht (so z. B. LG Köln Urteil vom 16. August 2018, Az.: 2-03 O 32/17).

Also ja, eine fehlende Verlinkung KANN eine Urheberrechtsverletzung sein. Bzw. zu einer führen - das Fehlen der Verlinkung ist keine Urheberrechtsverletzung sondern führt dazu, dass kein Nutzungsrecht besteht und man durch das Verwenden des geschützten Werks das Urheberrecht verletzt.

ABER: Es ist schon fraglich, ob die Datenschutzerklärung ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellt. Vertragswerke sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. AdSimple listet auf seiner Webseite einige Urteile auf, die belegen sollen, dass Gerichte regelmäßig den urheberrechtlichen Schutz seiner Muster annehmen. Bezeichnenderweise sind weder die Aktenzeichen angegeben noch die Urteile im Volltext veröffentlicht. Man kann also auch nicht einschätzen, ob das Gericht überhaupt darüber entschieden hat, ob Urheberrechtsschutz besteht. Und auf welches der Mach"werke" sich die Entscheidung bezieht, kann man auch nicht erkennen.

Und fraglich ist auch die Höhe des Schadensersatzes. Da muss man immer schauen, wie viel eine kostenpflichtige Lizenz für den Nutzungszeitraum gekostet hätte.

"Abzocke" kann man jetzt schreien. Aber da bewegt sich jemand im legalen Graubereich. Solange es keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, die feststellt, dass diese Texte keinen Urheberrechtsschutz genießen, geht die Sache weiter. Und das tut sie mittlerweile seit mehreren Jahren. Erfahrungsgemäß versuchen die Abgemahnten oft, den Schaden zu begrenzen statt die Sache "dem Grunde nach" auszufechten. Die Abgemahnten sind in der Regel Unternehmer die sich das Kostenrisiko einer langen Klage nicht ans Bein binden wollen. Und bei Privatpersonen decken die Rechtsschutzversicherungen meist keine Urheberrechtssachen. Beste Voraussetzungen, um ungestört abmahnen zu können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anwalt - keine Rechtsberatung, nur Hilfe zur Selbsthilfe

Könnte ich mir vorstellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

In erster Linie ist es ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, wenn ein in diesen vorgeschriebener Link nicht gesetzt wird. Und das ist alles andere als unklar:

* Sie können die Texte kostenlos nutzen, wenn der in der Datenschutzerklärung inkludierte Quellverweis samt Verlinkung auf AdSimple nicht entfernt ist. Das kostenlose Nutzungsrecht wird daher unter der Bedingung gestattet, dass der in der Datenschutzerklärung inkludierte Quellverweis samt Verlinkung auf AdSimple nicht entfernt ist. Falls Sie unsere Texte ohne Quellverweis nutzen möchten, können Sie eine kostenpflichtige Premium-Lizenz erwerben. 
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

HelloWien123 
Beitragsersteller
 14.07.2025, 20:39

Die Frage ist doch, welche Bedingungen ursprünglich galten bzw. auf den Webseiten, auf denen der Generator ursprünglich eingebettet worden ist!

Vielleicht hatten diese Webseiten im Jahr 2018 andere Nutzungsbedingungen! Aber das kann man nicht wissen, wenn diese Seiten nicht mehr existieren!

Fravofotodesign  14.07.2025, 20:45
@HelloWien123

Sowas könnte man mit der Wayback Machine überprüfen:

https://web.archive.org/

Aber warum sollte das interessant sein? Wer eine Datenschutzerklärung auf dem Stand von 2018 verwendet, kann darauf auf gleich verzichten.

HelloWien123 
Beitragsersteller
 14.07.2025, 21:01
@Fravofotodesign

Diese Seite gibt es aber nicht mehr bzw. ist dort dieser Datenschutz-Generator nicht mehr vorhanden!

Fravofotodesign  14.07.2025, 21:10
@HelloWien123

Ich habe keine Ahnung, was Du meinst. Aber gut … ich habe für Dich nachgesehen. Tatsächlich ist eine Version aus dem Juni 2018 archiviert. Und was steht da?

“Hiermit bestätige ich, dass die Nutzung der generierten Datenschutzerklärung auf eigenes Risiko erfolgt. Für eventuelle Fehler wird keine Haftung übernommen und die Verwendung dieser Texte kann keine Rechtsberatung ersetzen. Der in der Datenschutzerklärung inkludierte Verweis samt Verlinkung auf den Urheber darf nicht entfernt werden. Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung

Ich bestätige hiermit, die erzeugten Datenschutztexte nur samt Quellverweis und Link online zu stellen.“

Der Link war 2018 schon verpflichtend.