Verstoß gegen Datenschutz?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn A davon ausgehen konnte, dass das deine persönliche Handynummer / Mailbox ist, ist dieser sicher kein Vorwurf zu machen. Da bist du dafür verantwortlich, die Mailbox entsprechend abzusichern.

Da hättest du A explizit darauf hinweisen müssen, keine personenbezogenen Daten auf der Mailbox zu hinterlassen, ggf. als Teil der Ansage.

Anders sieht es sicher bei einer Festnetznummer / Firmennummer / Diensthandy etc. aus, weil dort zu erwarten ist, das mehrere Personen die Nummer nutzen und Zugriff auf die Mailbox haben.

Wenn es auf die Mailbox von Person A war, dann ist das kein Verstoß.

Die Beamtin kann ja nichts dafür, dass du deine Mailbox nicht ordentlich absichert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – arbeite seit vielen Jahren in der IT

Wenn die Beamtin die Daten auf Deine Mailbox gesprochen hat, dann nicht nein, denn sie ist nicht daran schuld, wenn Du andere Leute diese Daten abhören lässt.

Wenn ide Beamtin die Daten auf die Mailbox von jemand anderes als Dir hinterlassen hat, dann ja.

Das verhält sich z.B. bei Briefen auch so, wenn Du Deine Post vor Dritten öffnest und diese dann Daten von Dir mitbekommen, ist das nicht die Schuld des Absenders der Post.

Das kommt auf den Besitzer der Rufnummer / Mailbox an. Wenn diese eindeutig dir zugeordnet ist, kann Person A davon ausgehen, daß sie dir gehört.

Kometenstaub  26.04.2022, 17:40

Man kann aber auch davon ausgehen, dass man mit jemandem zusammen lebt.

Banken sprechen aus diesem Grund nicht auf den AB.

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Jurafuchs  26.04.2022, 17:41
@Kometenstaub
Man kann aber auch davon ausgehen, dass man mit jemandem zusammen lebt.

Man kann auch davon ausgehen das der Onkel vom Nachbar Hitlers Steuerberater war.

Banken sprechen aus diesem Grund nicht auf den AB.

Das ist ja eine nette Regelung, aber noch lange kein Gesetz.

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Wennyg2003 
Fragesteller
 27.04.2022, 19:11
@Kometenstaub

Ja genau. Ich lebe noch zu Hause und es war die Festnetznummer meiner Eltern.

Vielen Dank!

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Ja, du verstößt damit gegen das Datenschutzgesetz, wenn du private Nachrichten öffentlich verfügbar machst.