Damit rechtlich eine digitale Unterschrift einer Handschriftlichen gleichgestellt ist, muss dies eine qualifizierte elektronische Signatur sein. Das deine Eltern ein entsprechendes Zertifikat haben ist unwahrscheinlich, und diese müsste dann auch dem Veranstalter zur Prüfung digital vorliegen, weil man einen Ausdruck davon nicht validieren kann.

Rein rechtlich sind gescannte Unterschriften nicht viel Wert, maximal ein Anscheinsbeweis, den muss der Veranstalter nicht anerkennen. Sind ja beliebig kopierbar.

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Ich bin kein Wirtschaftsinformatiker, aber es würde mich nicht wundern. Oracle hat für mich irgendwie schon seit langem den Ruf der "evil corporation" oder eines Extremkapitalisten, seitdem die die Nummer mit Sun und Java oder MySQL AB abgezogen haben.

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App-Berechtigungen in den Windows Datenschutzeinstellungen prüfen. Wenn die Kamera dort für Desktop-Apps (ganz unten) aus ist, kann die kein Browser nutzen. Die Windows eigene Kamera-App ist da nen extra Punkt.

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Das kommt auf das Gewerbe an und welche BG zuständig ist. Bei Einigen (VBG = BG Verkehr?) muss der Unternehmer gem. Satzung auch sich selbst bei der BG versichern, bei anderen nicht, sondern nur die Angestellten. Die 1400 € klingt nach 2 Jahren a ca. 62 €/Monat Mindestbeitrag.

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Kontopfändung und hohe Rechnung wegen Gewerbe/Zoll?

Hallo, ich benötige dringend Hilfe.

Ich habe Ende 2021 mit 19 Jahren ein Kleingewerbe angemeldet, das ich nie genutzt habe. Im Jahr 2022 erhielt ich eine Rechnung von der BG Verkehr über etwa 500 € für eine Versicherung, von der ich nicht wusste, wofür sie ist. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten konnte ich in der Zeit viele Rechnungen nicht bezahlen, was zu einem Brief vom Zoll führte, den ich schließlich bezahlt , um Probleme zu vermeiden.

Trotz wöchentlicher Anfragen bei der BG Verkehr erhielt ich nur allgemeine Informationen zum Unternehmen von BG Verkehr. 2023 bekam ich einen weiteren Brief vom Zoll mit einer Rechnung über 1.400 €. Ein Zollbeamter erklärte mir, dass dies mit meinem Gewerbe zusammenhängen könnte, und riet mir, mich darum zu kümmern es abzumelden. Ich kontaktierte die Stadtverwaltung, erhielt jedoch keine hilfreichen Informationen. Das Finanzamt wollte wissen, wie viel ich mit meinem Gewerbe verdiene, und riet mir, es abzumelden. Ich vereinbarte eine Ratenzahlung von 50 € pro Monat mit dem Zollbeamten, habe aber seitdem nie wieder was von ihm gehört oder Post bekommen.

Jetzt wurde mir von meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass mein Konto ab nächsten Monat wegen einer Pfändung durch den Zoll mit einer Rechnung von 1.400 € gepfändet wird. Zudem erhielt ich einen neuen Brief von der BG Verkehr über insgesamt 2.100 €, einschließlich der versäumten 1.400 € und einer neuen Forderung von 700 € für das kommende Jahr die ich innerhalb zwei Wochen zahlen soll.

Kann mir jemand vielleicht Helfen und sagen wo ich am Besten anfangen soll, ob man die Pfändung irgendwie aufhalten kann oder sonstigen Tipps in meiner Situation?

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Bei der BG Verkehr (das ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) ist wohl auch der Unternehmer durch eine Erweiterung der gesetzlichen Versicherungspflicht für Angestellte in deren Satzung mitversichert (per Gesetz sind nur Angestellte versicherungspflichtig), daher haben die dir jetzt die 62€/Monat Mindestbeitrag seit 2001 berechnet.

Sofern dein Gewerbe in den Zustädigkeitsbereich der BG Verkehr fällt, wirst du die Forderung auch zahlen müssen und kommst da (für zukünftige Zahlungen) nur raus, wenn du das Gewerbe abmeldest oder den Gewerbezweck ummeldest, so das die nicht mehr zuständig sind.

Wenn die schon pfänden können, werden die auch einen Titel haben, d.h. da wird wahrscheinlich schon alles zu spät sein, um die Forderung anzufechten.

Aber an deiner Stelle würde ich ggf. mit einem Steuerberater reden, da du die Beiträge zur BG als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen kannst und evtl. vom Finanzamt einen Teil erstattet bekommst.

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USB Stick speichert Videos die Platz mässig nicht passen?

Hallo, Ich habe folgende Frage, ich habe vor ein paar Monaten bemerkt das der Ordner Videos (Wo Videos drin waren) leer war. Ich dachte ich hätte die Videos einfach selber auf meine Festplatte geladen doch vor einer Woche hatte ich erneut ein Video in den Ordner geschoben was erneut verschwand, aber ich dachte auch wieder das ich das Video einfach selbst gelöscht hätte.

Nun habe ich gestern angefangen VHS zu digitalisieren. Ich habe ein langes 4 Stunden Video dann mit dem VLC Media Player in einzelne Videos unterteilt, als es dann Abend wurde habe ich den PC ausgeschaltet und erstmal Pause gemacht, doch heute Morgen schalte ich den PC an und alle 25 Videos weg, plus des Vierstunden Videos. Als nächstes dachte ich dann ich probiere einfach aus mal eine Test Datei drauf zu laden und den PC probe weise herunterzufahren und da taucht eine Nachricht auf(Siehe Bild)

Nun der Ordner oder Abteil Videos ist ja genau wie Dokumente, Downloads oder Bilder nicht an ein Laufwerk oder an meine Externe Video Festplatte gebunden. Deswegen verstehe ich das nicht. Gestern hatte ich einen 16GB USBstick drin, der aber alleine Platz mässig die Videos nicht speichern könnte nun habe ich den in den PC gesteckt und meine Videos waren wieder da.

Meine Fragte ist jetzt was genau ist da passiert. Wieso funktioniert der Videos Ordner nur wenn der Stick im PC ist? Ich meine der USB Stick ist voll mit Sachen für meine Arbeit und der Stick ist Voll, wieso hat der die Videos trotzdem gespeichert bzw. nicht gespeichert weil die Videos wenn man den Stick auf einen anderen PC umsteckt sind die Videos nicht da.

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Wenn du auf den Videos - Ordner Rechtsklickst und Eigenschaften wählst, siehst du unter "Ort", wo der gespeichert wird. Das ist nur ein "normaler" Ordner mit einem anderen Icon.

Entweder dein Stick oder deine Festplatte könnte einen Dateisystemfehler haben, es könnte daher sinnvoll sein, mal die Datenträgerprüfung (Rechtsklick auf Laufwerk, Eigenschaften, Tab Tools, Fehlerüberprüfung) laufen zu lassen.

Oder der Stick ist kaputt oder gefälscht, dazu könntest du h2testw mal drüberlaufen lassen, um zu schauen, ob der überhaupt soviel Speichern kann, wie angezeigt wird.

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Das ist nicht vollständig nutzbar, aber fast. TCP Pakete müssen bestätigt werden, d.h beim Download wird auch ein Teil des Uploads benutzt und umgekehrt. Das ist je nach Einstellungen verschieden, aber ca. 1/35 der Download-Bandbreite wird gleichzeitig im Upload benötigt, also bei 100 MBit Download ca. 3 MBit vom Upload.

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Das mag für die Linke zwar unschön sein, aber richtig ein Problem sehe ich da jetzt nicht.

Die Partei wurde 2007 gegründet, dieser Herr Linke unter linke.de dürfte seinen Namen aber schon länger haben, und die Domain besteht mindestens seit 1999, zumindest ist da die erste Version im Web Archive. Er hat damit an der Domain auch die älteren Namensrechte.

Da das auch schon bei Städten schief gegangen ist (wo ein Privatmann z.B. suhl.de vor Jahren "gekapert" hat, so dass die Stadt jetzt suhl.eu nehmen musste, weil Sie vor Gericht verloren hat) glaube ich so wirklich, dass die Partei da rechtlich eine große Chance hat, linke.de zu bekommen.

Das er nun ausgerechnet Mitglied/Fan einer Konkurrenzpartei ist und da Werbung für diese macht, ist maximal ein steuerrechtliches Problem wegen der Sachspende.

Und ich sehe auch kein Problem, warum eine Suchmaschine bei der expliziten Suche nach Linke.de nicht die (ältere) Seite des Herrn Linke anzeigen sollte, die Partei tritt nunmal unter die-linke.de auf und auch bei der Suche nach "Linke" wird die (populärere) Partei gefunden.

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Ich sichere die gesamten Daten auf einem NAS, und wichtige Daten zusätzlich in der Magenta Cloud. Das gesamte Backup ist dabei verschlüsselt, so dass ohne Passphrase weder der Cloudanbieter dort zugreifen kann, noch jemand, der das NAS wegträgt. Das Backup läuft bei mir nachts automatisch, so das mir der Upload eigentlich egal ist, aber dank Glasfaser auch nicht ewig dauert.

Ich sichere mit Duplicati 2, man kann dort genau einstellen, wie oft und über welchen Zeitraum Backups aufbewahrt werden, bevor diese automatisch gelöscht werden.

Ich weiss nicht, was du für ein Problem mit der Polizei hast, ich sehe da eher eine Gefahr, das Geräte gestohlen werden. Allerdings haben beide nichts von den Daten, da halt am Passwort-Prompt für die Plattenvollverschlüsselung dann Schluss ist...

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Was noch keiner erwähnt hat, die Sicherheit beginnt schon bevor der Zug fährt. Bevor ein Zug fahren kann, muss der Fahrdienstleiter im Stellwerk eine sogenannte Fahrstraße einstellen und festlegen (mal Sonderfälle wie Handweichen ausgelassen). Also alle Weichen im Fahrweg richtig stellen. Auch Weichen, die ein anderer Zug eine Gefahr darstellt (z.B. seitlich reinzufahren), müssen entsprechend "abweisend" gestellt sein (Flankenschutz) und Bahnübergänge gesichert. Bei eingleisigen Strecken wird mit einer "Erlaubnis" festgelegt, von welcher Richtung jetzt ein Zug einfahren darf. Und es wird geprüft, ob der gesamte Fahrweg frei ist. Erst dann kann die Fahrstraße eingestellt und das zughörige Signal auf Grün gestellt werden. Die Fahrstraße bleibt so lange eingestellt, bis der Zug den Bereich komplett verlassen hat (wird über Achszähler automatisch geprüft). Ist eine Fahrstraße eingestellt, können die Weichen, die dazu gehören, nicht mehr umgestellt werden. Daher kann auch keine andere Fahrstraße eingestellt werden, die mit dieser Kollidieren würde.

Das Ganze hat schon vor 100 Jahren rein mechnisch funktioniert, und funktioniert heute mit moderner Technik in elektronischen Stellwerken noch nach dem gleichen Prinzip.

Damit bei einem Technikausfall nicht alles steht, gibt es aber eine Rückfallebene, wo der Fahrdienstleiter mit Befehlen, Ersatzsignalen, Hilfshandlungen, etc. die Technik "überstimmen" kann und Züge fahren lassen kann (meist nur viel langsamer), wenn die Sicherungstechnik es eigentlich (aufgrund des Defekts) nicht zulässt. Leider ist dies eine häufige Unfallursache.

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End Sub

Evtl. liegts an einer anderen Excel-Version, meine ist Uralt...

https://www.youtube.com/watch?v=Sg2lo9vq1Tc

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Selbstgebrannte CDs sind natürlich erst einmal überhaupt kein Problem und erlaubt. Schließlich wären sonst auch Backups, die Archivierung eigener Dokumente, Videos, etc. verboten. Auch wenn das heute unüblich ist, dafür CDs zu verwenden.

Ein Problem kannst du nur bekommen, wenn die CDs Kopien urheberrechtlich geschützter Inhalte enthalten, wie z.B. kommerzieller CDs. Die womöglich noch unter Umgehung eines Kopierschutzes hergestellt wurden. Aber selbst das sollte in den meisten Fällen heute verjährt sein, die Frist sind 3 Jahre (für Schadenersatzansprüche 10 Jahre) und es ist ja schon lange nicht mehr üblich, Software auf CDs zu vertreiben.

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