Kann man mit unter 14 Jahren jeden Blödsinn machen, ohne ins Gefängnis zu müssen?

Ja 63%
Nein 34%
Weiß nicht 3%
Vielleicht 0%

32 Stimmen

11 Antworten

Ja

Ja, aber es kann passieren dass die in die geschlossene Psychiatrie kommen, wenn man der Ansicht ist was die gemacht haben ist psychisch abnormal.

Neben den vielen Antworten mit möglichen Straf-/Ordnungsmaßnahmen ist vielleicht noch interessant, dass es bei der Haftung für mögliche Schäden anders aussieht. Ab 7 Jahren haftet ein Kind für verursachte Schäden (je nach Einsichtsfähigkeit), ab 10 für Schäden im Straßenverkehr. Und zwar selbst, d.h. sofern kein Vermögen vorhanden ist, wird 20 Jahre lang alles über der Pfändungsfreigrenze zur Begleichung des Schadenersatzes/Schmerzensgeldes/etc. gepfändet.

"Eltern haften für Ihre Kinder" ist einfach falsch, Eltern haften nur für eine Verletzung der Aufsichtspflicht, sofern das Gericht feststellt, dass diese nicht dem Alter entsprechend wahrgenommen wurde.

Ja

Ja, ins Gefängnis kommst Du dann nicht.

Es kann aber durchaus andere Konsequenzen haben. Beispielsweise die Unterbringung in einer Pflegefamilie, in einem Heim oder in einer Psychiatrie - natürlich abhängig von der Art und Schwere der Tat.

Ja

Strafrechtlich ins Gefängnis nicht, jedoch gibt es andere Maßnahmen. Diese werden jedoch nicht wie beim Strafrecht von der Staatsanwaltschaft kommen, sondern Jugendamt.

Ja

Ins Gefängnis kommt man nicht.

Aber im extremfall in eine geschlossenen Jugendhilfeeinrichtung und später ggf eine geschlossene Psychiatrie.

Was genau für Maßnahmen notwendig sind um das Kind zu heilen und eine gefährdung anderer zu verhindern entscheiden i.b. Jugendamt und Ärzte