Anfrage nach Aufträge per E-Mail von Handwerker an Firma erlaubt?

2 Antworten

Ohne vorheriger Zustimmung darf man grundsätzlich keine Emails versenden. Das gilt auch bei geschäftlichen Kontakten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – arbeite seit vielen Jahren in der IT

Da es - denke ich - keine Geschäftsbeziehung gibt, verstößt es gegen die DSGVO.