Datenschutz. Kundendaten per SMS oder WhatsApp erlaubt?
Ist es nach dem Datenschutz erlaubt, personenbezogene Daten per SMS oder Whatsapp an einen Mitarbeiter zu versenden?
Wenn nicht, wie könnte man das in die Datenschutzerklärung der Kunden einbauen, sodass es keine Probleme gibt?
2 Antworten
Nein, das ist nicht erlaubt! Zumindest nicht über Whats-App!
Solange kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung vorliegt, wovon ich ausgehe, ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte (der Whatsapp-Server) nicht erlaubt.
Da Whatsapp in den AGB die geschäftliche Nutzung ausschließt, werden die bestimmt auch keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
Zudem gibt es bei der geschäftlichen Nutzung noch weitere Fallstricke!
Wie Du die Daten übermittelst, ist Dir überlassen. Du musst nur sicherstellen, dass die Daten dabei nicht unbefugt in die Hände dritter gelangen.
Ich kenne keine Datenschutzerklärung, die einen Kommunikationsweg nennt und dafür eine Zustimmung vom Kunden verlangt.
Im Sinne von sicherer Übertragung ist die SMS ebenso unsicher wie das klassische Fax. Whatsapp Nachrichten hingegen sind sehr gut verschlüsselt.
Wenn die Kundendaten in der Kontaktliste des Smartphones des Mitarbeiters landen, darf dort kein Whatsup installiert sein, weil diese Daten sonst unkontrolliert weiterverbreitet werden. Das gilt auch für andere Apps, die die Kontakte auslesen (dürfen).