Rechtlich gesehen dürfen noch deine Eltern entscheiden.

Natürlich könntest du deren Entscheidung sabotieren, indem du dich wegen mangelnder Leistungen vom Gym feuern lässt, nur wäre das ziemlich dämlich.

Auch wenn es schwer ist, beiß dich durch - mit einem Abi hast du weit mehr Chancen im Leben. In 4 oder 5 Jahren wirst du anders darüber denken und dich verfluchen, wenn du das jetzt nicht durchziehst.

Da deine Eltern offensichtlich etwas Geld für dich lockermachen wollen und können, kannst du nach dem Abi vielleicht im Ausland studieren. Davon können viele nur träumen.

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Das Rundfunkgebührensystem funktioniert ganz enfach.

Jeder Volljährige muss zahlen, außer er hat einen anerkannten Befreiungsgrund.

Den Befreiungsgrund muss der Gebührenzahler der "GEZ" mitteilen, sonst bleibt er zahlungspflichtig.

Die "GEZ" bekommt von den Meldeämtern alle An- und Ummeldungen übermittelt.

Diese Daten gleichen sie mit ihrer "Teilnehmer"-Datanbenk ab und wenn jemand sich nach einem Umzug nicht meldet, gilt er als zahlungspflichtig.

Du bist in die WG gezogen - das wurde registriert. Hätte es dort einen zahlenden Mitbewohner gegeben, hättest du dich befreien lassen können - aber nur wenn du die Teilnehmernummer des Zahlers mitteilst. Von allein erkennt die "GEZ" nicht, ob ihr an der Adresse in derselben Wohnung wohnt, oder jeder ein eigenes Appartment hat.

Als du zu deiner Familie gezogen bist, hast du auch nicht gemeldet, wer da bereits zahlt .....

So kommt die lustige Summe zusammen.

Schreibe an die "GEZ", wann du wo gewohnt hast mit Meldebelegen und bitte um Rückwirkende Befreiung. Die Teilnehmernummer des aktuellen Zahlers nicht vergessen.

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Ich vermute mal du bist in den nächsten Wochen ganz furchtbar beschäftigt und danach läöngerfristig kränklich ;)

Ich würde den gewünschten Termin ablehnen und im Gegenzug einen kurz vor Weihnachten anbieten - man ist ja kooperativ^^

Falls was wichtiges anliegt, können sie das ja mitteilen.

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Menschen kann man nicht vergessen, solange man zu ihnen noch eine emotionale Beziehung hat.

Hass ist eine starke emotionale Beziehung.

Vielleicht findest du professionelle hilfe und erlernst eine Methode, damit umzugehen.

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Bedarfsgemeinschaft? Freund ist hier zwar gemeldet steht aber nicht im Mietvertrag?

Hallo. Ich (ALG II Bezieherin) habe meinen "Freund"(Mindestlohn-Bezieher) vor einem Jahr mit in meiner Wohnung aufgenommen, er ist nur hier gemeldet steht aber nicht mit im Mietvertrag. Trotz unsere Liebesbeziehung liegt keine Haushaltgemeinschaft vor. Ihm gehört hier quasi nichts-es ist KEIN gemeinsamer Hausrat vorhanden und ich könnte ihn jederzeit vor die Tür setzen! Eine „Partnerschaft“ besteht nur auf emotionaler bzw. romantischer ebene, allerdings ist keiner von uns beiden bereit in irgendeiner Weise wirtschaftlich für den anderen einzustehen. Aufgrund meiner Krankheiten (Diabetes Typ 1, Herzschrittmacher, Hirntumor, etc.pp.) besteht bei mir ein komplett anderer Bedarf was Ausgaben für Lebensmittel, Medikamente, Fahrkosten für Arztbesuche etc. betrifft, sodass eine faire Wirtschaftsgemeinschaft gar nicht möglich wäre. Zumal ich wegen meiner Krankheiten auch Erwerbsunfähig bin. So haben wir den Jobcenter gegenüber argumentiert, trotz allem will uns das Jobcenter nun eine Bedarfsgemeinschaft aufzwinken. Ab den 01.07.2018 wollen sie mir die kompletten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entziehen, da wir unseren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind. Wir haben auf jedes Schreiben schriftlich reagiert, wir haben lediglich nur die Anlagen (EK, VM, WEP) nicht eingereicht, da wir sonst automatisch einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet worden wären. Gegen diesen Bescheid möchten wir nun vorgehen und wollen uns für den Widerspruch einen Anwalt nehmen. Wie stehen unsere Erfolgschancen wenn es letzten Endes vor Gericht gehen sollte? Kommen wir damit durch? Beste Grüße, Anika

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Hat er ein separates Zimmer? Bei einer Kontrolle dürfen keine gemeinsamen Betten und Schränke vorhanden sein.

Besteht ein Untermietsverhältnis? Vertrag und Genehmigung des Vermieters beimJS eingereicht?

Zahlt er nachweislich seinen Mietanteil?

eine schriftliche Erklärung von ihm, dass er nicht für dich einstehen will - den romantischen Teil weglassen.

Wenn ihr alles korrekt macht, würde ich nochmal mit allen Unterlagen und einem Zeugen zum JC gehen und die Sache mit einem zuständigen Bearbeiter klären. Sollte dieser kein Einsehen haben, direkt zum Amtsgericht Beratungsschein holen und damit zum Anwalt.

Bei mir wurde die Wohngemeinschaft als solche akzeptiert und in einem Gerichtsprozess, der aufgrund einer Denunziation zustande kam, bestätigt.

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Denk mal scharf nach, wo du dich mit deinem Konto überall angemeldet hast und womöglich beim Alter gelogen hast.

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Wer ist der Gläubiger?

Ist die Hauptforderung berechtigt?

Wann ist sie entstanden?

Welche Zahlungsfrist wurde beim Kauf angegeben?

Gab es schon Mahnungen?

Vermutlich reicht es, die Hauptforderungen zu zahlen. Um sicher zu gehen, beantworte bitte die fragen.

Anrufen brauchst du da niemanden - die wollen nichts klaren, sondern nur dein Geld.

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Ich würde mit erstmal die Heizkosten genau anschaun und mit den Zählern vergleichen. Bei meiner ungedämmten Wohnung mit undichten Fenstern sind 800 Euro die kompletten Heizkosten - und ich heiz auf 24 Grad im Winter.

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Da wird er sich wohl einen anderen Provider suchen müssen.

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Rede einfach mit dem alten AG. Wenn ihr euch wieder einig werdet und du ein gutes Gefühl dabei hast, dann geh zurück. Jeder hat das Recht auf einen Irrtum.

Mit ein bischen Häme wirst du natürlich rechnen müssen ;)

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Natürlich! Und die Mitarbeiter, die mit dem Auto kommen haben Anrecht auf eine Garage.

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Bist du volljährig, dann kannst du das Feuerzeug nach Schulschluss zurückfordern - es sei denn es gibt eine Regelung in der Schulordnung die dem entgegensteht.

Bist du minderjährig, dann kann der Lehrer auf Übergabe an die Eltern bestehen.

Wo der Gegenstand aufbewahrt wird ist nicht dein Problem - solange er nicht verloren oder kaputt geht und korrekt zurückgegeben wird.

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Die beiden Verträge haben nichts miteinander zu tun. Zahle deine Raten und alles wird gut.

Für die aktuelle Wohnung muss ja der Hauptmieter den Strom zahlen und wenn er das korrekt erledigt, kann nichts passieren.

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Du kannst auch noch paar Wochen warten^^

Rückwirkend gibts nichts. Du hättest das schon vor Wochen erledigen sollen.

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Bei deiner Kalkulation musst du berücksichtigen, dass du Einfuhrzoll zahlen und vom Bruttoverkaufspreis die 19% Umsatzsteuer abzuführen sind.

Bei Rückgabe wegen Gewährleistung sind Einkaufspreis + doppelte Versandkosten dein Verlust, da eine Reparatur selten wirtschaftlich sein wird.

Bei einer normalen Rückgabe verlierst du die Versandkosten und musst neu verpacken. Was machst du, wenn die Originalverpackung beschädigt ist?

Als Konkurrenten hast du die Direktversender aus China - also deine Lieferanten - bei denen jeder auch selbst kaufen kann, ohne deinen Aufschlag zu bezahlen.

Was dann letztlich übrig bleibt ist dein Gewinn, von dem du noch Einkommenssteuer zahlst.

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Mein Chef hat mir damals auch nahegelegt, den Führerschein zu machen. Allerdings hat er mich für die Fahrstunden bezahlt freigestellt und mir einen Firmenwagen zur Privatnutzung versprochen. Da ich den Schein sowieso machen wollte, war das für mich ein akzeptabler Deal.

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Warum habt ihr ihm das Geld überlassen, bevor die Wohnung gebaut wurde?

Gibt es Verträge darüber?

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Für dich ist die Befreiung der anderen völlig unerheblich. Wenn du allein wohnen würdest, müsstst du ebenfalls zahlen. Daher gibt es auch für deine Mitbewohner keinen Grund sind an den Kosten zu beteiligen, zumal die Gebühren nichts damit zu haben, ob man fern sieht oder nicht.

Wenn du deine Gebühren verringern willst, musst du dir zahlungspflichtige Mitbewohner suchen und mit denen eine Teilung vereinbaren.

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