Welche Dashcams sind DSGVO-Konform und welche Einstellungen muss man aktivieren, damit man legal unterwegs ist?

Welche Dashcam-Modelle kommen in Frage?

Es soll nicht dauerhaft gespeichert werden, also:

  • Sich nicht erst überschreiben, wenn die Speicherkarte voll ist
  • Folgende Kriterien sollten gegeben sein:

5. Wie kann eine Dashcam rechtmäßig eingesetzt werden?

Nicht sanktioniert wird durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen der lediglich anlassbezogene Betrieb durch Privatpersonen. Dies beim ersten je Privatperson anhängigen Fall regelmäßig auch dann nicht, wenn die Pflichtinformationen nach Art. 12 ff. DS-GVO fahrlässig nicht gegeben wurden (siehe Antwort zu Frage 6). Selbst wenn die Kamera zusätzlich eine anlasslose Vorabaufzeichnung (Prerecording) von bis zu 30 Sekunden vornimmt, besteht von Seiten der LfD an der Verfolgung als Ordnungswidrigkeit kein Interesse und das Verfahren wird nicht eingeleitet bzw. eingestellt.

Allerdings müssen auch anlassbezogene Aufzeichnungen gelöscht werden, wenn sie nicht weiterverwendet werden. Sichert eine Kamera z. B. automatisch eine 30-Sekunden-Sequenz, wenn das Fahrzeug sehr stark bremst oder verzögert, ist dies zunächst anlassbezogen und wird nicht sanktioniert. Stellt sich diese Sequenz rückblickend nicht als relevant heraus, beispielsweise weil sich kein Unfall ereignet hat, muss die Sequenz unverzüglich gelöscht werden. Wird sie dennoch länger als einzelne Tage gespeichert, würde dies sanktioniert.

Um auch die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 12 ff. DS-GVO zu erfüllen, muss einiger zusätzlicher Aufwand betrieben werden (siehe dazu Antwort auf Frage 6).

Erläuterung

Beim Prerecording werden Aufnahmen der jeweils letzten 30 Sekunden im Speicher der Kamera vorgehalten. Dieses Videomaterial wird grundsätzlich ohne Anlass aufgezeichnet. Eine solch kurze Vorabaufzeichnung wird akzeptiert, da Fahrzeugführende die Anlässe nicht so voraussehen können, dass sie die Speicherung rechtzeitig manuell einschalten könnten.

Für längere Zeit gesichert werden die vorgespeicherten 30 Sekunden nur, wenn ein auslösendes Ereignis eintritt. Das kann automatisch durch die Messung eines integrierten Erschütterungs- oder Beschleunigungssensors erfolgen. Auch eine manuelle Sicherung ist möglich

Auto, Polizei, Deutschland, Bußgeld, Gesetz, Marke, Modell, Norm, Rechtslage, Strafe, Straßenverkehr, Dashcam, DSGVO
GPS Überwachung auf der Arbeit?

Hallo, bevor ich hier die Frage gestellt habe, habe ich im Vorfeld im Internet recherchiert und bin nicht auf einen Nenner gekommen., ich arbeite als Techniker im Außendienst unsere Firmenfahrzeuge sind mit GPS ausgestattet was mir schon von anfang an bekannt war, hier habe ich bis heute nichts unterschrieben.

Seit einigen Monaten werde ich v. Tochter meines Chefs die gleichzeitig im innnendienst tätig ist regelrecht auf Schritt und Tritt bewacht.

Teilweise rückwirkend der letzten 2 bis 3 Monate um zu sehen ob die von uns eingereichte Stundenzettel der GPS Daten übereinstimmen.

Durch kleinere Differenzen bekomme ich wöchentlich Emails mit den GPS Daten sowie handschriftlich geführte Liste der Arbeitszeiten teilweise auch Orte wo und wann wie lange ich mich befand.

Jetzt könnte man sagen dass dies gewisserweise rechtens ist um den Firmenflotte zu managen allerdings geht es bei mir im Falle garnicht um die jeweilige anfahrten sondern um die Zeiten.

Zählt das als Überwachung und falls ja, kann ich hier ggfs. Zivilrechtlich vorgehen? Mein Arbeitsplatz interessiert mich nicht mehr wirklich da ich bereits ein anderes in Aussicht habe allerdings möchte ich diese Art von Mobbing nicht auf mir sitzen lassen.

Das Problem ist dass es eine kleine Familienbetrieb mit 4 Mann ist wovon der eine der Sohn ist und der Rest diese Situation so hinnimmt also kein Betriebsrat vorhanden.

Datenschutz, Mobbing, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, GPS, Zivilrecht, DSGVO
Office365 (OneDrive) vs Nexcloud was ist geschickter?

Hallo Leute,

ich nutze zur Zeit Office365 Single für die Schule als auch für sonstige Aufgaben. Arbeiten tu ich auf einem Mac und auf einem Laptop mit Ubuntu und Windows 10 Pro als Dual Boot System, wobei ich Ubuntu 22.04 LTS bevorzuge, da es schneller und effizienter läuft. Bis jetzt nutze ich sehr viel OneDrive, um alle meine Daten wie Bilder als auch Dokumente abzuspeichern. Leider ist auf Hinblick vom Datenschutz Office365 eine Katastrophe, weshalb ich mir schon überlege, was ich einsetzen möchte.

Um persönlich herauszufinden, was ich in einem Jahr machen soll, habe ich bei hosting.de ein Nextcloud Managed 1 GB umsonst geholt und nun teste ich das Nextcloud System aus.

Bilder, Dokumente, Kontakte usw... werden problemlos synchronisiert und zurzeit funktioniert der Server gut. Und der Vorteil ist, dass Hosting.de in Deutschland mit seinen Servern sitze --> DSGVO Konform

Doch trotzdem stellt sich mir die Frage:

40 Euro pro Jahr für Office365 Single mit 1TB OneDrive (Datenaufkommen zurzeit 26GB)

oder

58.80,- pro Jahr für Nextcloud Managed mit 100 GB.

Preislich sieht man hier klare Unterschiede.

Alles in allem bin ich mir uneinig. Will ich viel oder wenig, dafür DSGVO konform.

PS:

100% weiß man natürlich nicht, ob hosting.de nicht Daten unterschlägt, doch zumindest hängt der deutsche Datenschutz an der Leitung.

Was würdet ihr wählen?

PPS:

iCloud kommt in Zukunft nicht mehr 100% in Frage, da es kein gutes Linux und Windows integration gibt.

Andere Lösung ... die währe ? 75%
Nextcloud Managed 25%
Office365 Single 0%
Datenschutz, Mac, Windows, Microsoft, Office, Schule, Linux, Berufsschule, Hosting, Informatik, office365, Nextcloud, DSGVO
Wie kann ich auf Google Sites Anker ohne Inhaltsverzeichnis erstellen?

Hallo,

ich bin verzweifelt. Ich versuche auf einer Seite in Google Sites einen Anker auf den Bereich einer anderen Seite zu erstellen. Soweit, so offensichtlich (mag man behaupten). Ich habe schon mal über den Quellcode herausgefunden, dass Sites automatisch jedem Bereich der Seite ein id-Attribut zuordnet, was die Sache ja in der Theorie vereinfachen sollte. Aber wenn ich einen Link erstelle, werden nur vollständige URLs akzeptiert, keine Anker-Links (ich glaube, nicht mal interne Links auf der selben Websites würden funktionieren). Gut: dachte ich mir, gehe ich den Umweg und setze halt die vollständige URL davor, muss halt die Seite beim Klick drauf notgedrungen neu geladen werden. Dann kam das nächste Problem: die Links werden immer voreingestellt in neuen Tabs geöffnet. Was bitte soll das? Ich brauche schon gar keinen neuen Tab, wenn ich doch ursprünglich nicht einmal die Seite neu aufrufen wollte.

Nun, jetzt mag man ja noch kreativ genug sein, und extra ein Seitenelement anlegen, um HTML selber einzufügen (das geht nämlich auch nicht in einem normalen Textelement, das muss extra angelegt werden). Weiter geht das Drama: HTML-Code wird nicht einfach in die bestehende Seite hinzugefügt, sondern über ein Iframe eingebunden (Geht's noch? Welchen Zweck hat es, HTML extra über ein Iframe einzubinden?).

Kann mir jemand erklären, was das alles soll? Ich weiß, Google Sites richtet sich eher an einfache Baukastenersteller, die sich nicht so für die einfachsten Grundlagen von Webentwicklung interessieren. Aber ernsthaft, direkt HTML in einer Seite einbauen zu können und Ankerlinks zu setzen gehören doch nun zu den primitivsten Basics, eine Webseite zu erstellen. Es scheint so, als wäre das so einfach, dass es schon wieder maßlos kompliziert ist. Geht das überhaupt?

Gut, bevor ich mich über das allererste Google-Produkt weiter aufrege, dass mich echt enttäuscht hat, wenn es da keine Lösung für gibt: weiß jemand, wie man das Problem angehen kann? Und gibt es irgendwo eine versteckte Funktion, einen erweiterten Editor zum Vorschein zu bringen, der etwas professionelleres Arbeiten ermöglicht? Ich brauche doch nur eine sehr simple Webseite mit etwas Text und einem Google Formular. Das darf doch nicht für einen Webbaukasten, der mit einem „professionellen Aussehen“ wirbt, so schwer sein.

PS: Ja, man kann Verknüpfungen über das Inhaltsverzeichnis erstellen. Aber ich brauche diese im Fließtext.

Datenschutz, Google, HTML, Webseite, Recht, HTML5, Medienrecht, Webentwicklung, Google Sites, DSGVO
(DSGVO) Kann ein Dienstleister die Löschung meiner Personenbezogenen Daten aufgrund seiner Dokumentationspflicht verweigern?

Hallo,

ich ärgere mich jetzt schon seit über 3 Jahren mit einem Versicherungsmakler (damals über Verivox oder Check24 zugewiesen), der mir wiederholt Werbemails zugeschickt hat.

Ich habe ihn dann (nachdem die damals abgeschlossene Versicherung sowieso nicht mehr besteht) dazu aufgefordert, meine personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO zu löschen. Nach einigen Monaten habe ich dennoch wiederholt eine Werbemail erhalten. Als ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe, dass er nach meiner Aufforderung dazu verpflichtet war, meine Daten zu löschen und dem wohl nicht nachgekommen sei, hat er das mit einer Panne entschuldigt.

Jetzt zwei Jahre später kam eine Mail (scheinbar auch an einen großen Verteiler) in der er (4 Jahre nach Einführung der DSGVO!) die erneute Zustimmung einholen möchte:
'Wie Sie sicherlich aus den Medien gehört haben, hat sich das Datenschutzrecht durch die Einführung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung deutlich verschärft. Ich möchte Sie daher bitten, mir Ihre Einwilligung zu erteilen, dass ich Ihnen zukünftig diese Informationen per E-Mail senden darf. Ein Klick auf den folgenden Link genügt, und wir bleiben weiter per E-Mail in Kontakt: [...]'

Meiner Meinung nach schon lächerlich und höchst unprofessionell, dass er das jetzt erst erkannt hat und handelt.

Ich habe ihn dann auf den vergangenen E-Mail-Verlauf hingewiesen, die Info über die bei ihm über mich gespeicherten Daten eingefordert (nach Art. 15 DSVGO) und rechtliche Schritte angekündigt.
Darauf kam folgende Antwort:
'Einer Komplettlöschung Ihrer Daten kann ich leider nicht zustimmen, da hier seinerzeit dokumentationspflichtige Beratungen stattgefunden haben.'

Nun meine Frage: Kann das Recht auf Löschung durch eine Dokumentationspflicht wirklich ausgehebelt werden? Und wenn ja, wie lange besteht die Dokumentationspflicht (der Vertrag ist ca. 5 Jahr gekündigt) und kann ich danach eine Löschung erwirken?

Leider habe ich online nichts dazu gefunden. Wenn ich nach 'Dokumentationspflicht vs. Recht auf Löschung DSGVO' suche, finde ich nur Informationen über die Dokumentation und das Nachweisen von Löschungen.

Deshalb vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

LG Jens

Datenschutz, Recht, Datenschutzrecht, Versicherungsrecht, Datenschutzgesetz, DSGVO
Wie funktioniert bei euch die interne Vereinskommunikation? Muss man sich "WhatsApp"-Gruppen fügen?

Die Antwort auf die zweite Frage wird natürlich oft "Nein" lauten. "Nein, aber" ("Nein, aber dann musst du dich auch nicht beschweren, dass du nichts mitbekommst.")

Auf solche Antworten kann ich verzichten. So welche kann ich mir selbst geben.

Es ist so, dass ich in einem Mehrsparten-Verein (Sport) bin. Und in unserer Abteilung hat sich mit der Zeit eine "WhatsApp"-Gruppe etabliert, welche vorwiegend - eigentlich ausschließlich - zu Kommunikationszwecken betreffend der Abteilung benutzt wird.

Nun kenne ich mindestens 3 Personen, die nun mal kein WhatsApp haben. Einer von denen bin ich. Ich habe alles, was mit dem blauen Riesen zu tun hat gelöscht. Also auch den grünen Riesen, der schließlich zum blauen Riesen gehört. Ich will und wollte es einfach nicht mehr. Meine Privatsphäre und der Datenschutz sind mir zu wichtig, als dass ich weiter den grünen Datensammler verwenden wollen würde.

Jetzt machen sich logischerweise immer mehr und mehr Nachteile bemerkbar. Denn ich bekomme Informationen einfach gar nicht mehr bzw. nur verspätet über das Hören-sagen.

Die Mitbeteiligten so wie auch der Abteilungsvorstand setzen also stillschweigend voraus, dass jeder ein Smartphone und "WhatsApp" haben muss. Und jeder, der "WhatsApp" nicht hat/nicht will hat einfach "Pech gehabt".

Ich persönlich finde das nicht in Ordnung. Und ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es nicht bloß um meinen eigenen Willen geht oder dass gar Andere "nach meiner Pfeife tanzen sollen". Sondern ich meine das wirklich ernst und weise bloß auf die Gefahren hin, denen alle Nutzer so bereitwillig und gedankenlos ausgesetzt sind.

Und daher lautet meine Fragestellung:

Wie läuft es bei euch?

Was würdet ihr in so einer Lage empfehlen?

Wie sollte ich mich verhalten?

Lässt sich an der Kommunikation überhaupt realistisch etwas ändern? Oder muss ich davon ausgehen, dass die Leute so extrem an den grünen Riesen gewöhnt und gebunden sind, dass die jeden anderen Vorschlag sofort im Keim ersticken und abwehren, weil sie einfach nichts verändern wollen?

(Und das Heftigste dabei ist ja, wie ich finde, dass die Leute nur aus Bequemlichkeitsgründen nichts ändern wollen, wenngleich auch diese Diagnose genau genommen völlig wahnsinnig ist. Denn worin bestünde die Schwierigkeit sich 5 Minuten Zeit für die Installation einer App zu nehmen und die andere App vielleicht sogar zu löschen? Man müsste weder seine Muskeln noch das eigene Gehirn großartig anstrengen. Und wenn das einfach mal ein paar Millionen Menschen machen würden, dann könnten sie alle Funktionen, die sie bei dem grünen Datensammler hatten, beispielsweise bei Signal genau so wieder und weiterverwenden. Nur mit dem wesentlichen und substanziellen Unterschied, dass die Daten wirklich verdammt gut geschützt sind und Jeder Einzelne selbst mehr Entscheidungsfreiheit betreffend seiner Daten hat.)

Liebe, Handy, Datenschutz, Smartphone, Technik, Kommunikation, Psychologie, Konflikt, Konfliktlösung, Liebe und Beziehung, Linguistik, Sprachwissenschaften, Vereinsrecht, DSGVO
Discord Mindestalter in Deutschland?

Guten Tag,

ich bin Besitzer eines mehr oder weniger großen Discord Servers und musste mich im Zuge dessen mit des Nutzungsbedingungen von Discord beschäftigen. Hier ein Auszug:

"Wenn Sie die Discord-Anwendung [...] benutzen oder sich dort anmelden, bestätigen Sie, dass Sie (I) mindestens 13 Jahre alt sind und die digitale Volljährigkeit in Ihrem Land erreicht haben, [...] (III) Im Falle des Alters zwischen 13 Jahren (oder der digitalen Volljährigkeit, falls zutreffend) und der Volljährigkeit muss ein/e Erziehungsberechtigte/r diesen Nutzungsbedingungen zugestimmt haben."

Daraus ergibt sich für mich folgende Frage: Ist Discord in Deutschland nun mit der Zustimmung der Eltern ab 13 oder erst ab 16 nutzbar? Die "digitale Volljährigkeit" gibt Discord selbst nämlich für Deutschland mit 16+ an https://support.discord.com/hc/en-us/articles/360040724612

Laut Nutzungsbedingungen muss mindestens ein Alter von 13 Jahren UND die digitale Volljährigkeit (in DE 16+) erreicht werden. Sollte sich ein Nutzer zwischen dem Alter von 13 Jahren (ODER der digitalen Volljährigkeit, falls zutreffend [in DE 16+]) und der allgemeinen Volljährigkeit (in DE 18+) befinden, muss ein Erziehungsberechtigter zustimmen.

Für mich ergibt sich daraus, dass Discord in Deutschland, auch mit der Zustimmung der Eltern, erst ab 16 Jahren genutzt werden kann. Sehe ich das falsch?

Vielen Dank

Datenschutz, Recht, AGB, Jugendschutz, nutzungsbedingungen, Discord, DSGVO

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