Auftragsverarbeitungsvertrag Netcup?

2 Antworten

Die DSGVO betrifft in erster Linie Firmen die personbezogene Daten auf elektronischen oder analogen Weg verarbeiten.

Als Privat Person brauchst du keinen Datenverarbeitungsfolgevertrag abschließen.

Dennoch musst du auch als private Person darauf achten die Rechte anderer Personen nicht zu umgehen.

Z.B. wenn du eine öffendliche Webseite betreibst.

Das mit den "persönlichen und familiären Zwecken" in der Ausnahme der DSGVO wird sehr eng ausgelegt, wenn du einen AVV Vertrag nach Muster abschließt, bist du auf der sicheren Seite. Spätestens wenn du eine öffentliche Webseite anbietest brauchst du den sowieso.

Natürlich verarbeitest du personenbenzogene Daten mit einem Mailserver, z.B. Name und Absenderadresse. Und wenn du Dovecot oder einen anderen IMAP Server einsetzt bleiben die Daten auc auf dem Server liegen.


MisterMaster3D 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 13:01

Ich handele ja als rein Private Person. Auch wenn ich eine Webseite betreibe und natürlich nichts anbiete wie eine Nextcloud die ist ja in gewisser Weise auch eine Webseite. Dann wäre ich nicht dazu verpflichtet so einen AVV Vertrag zu schließen wenn nur ich Zugang zur Nextcloud habe.