Liegt bei Art. 13 Abs. 1 DSGVO ein Übersetzungsfehler vor?
In der deutschen Version lautet der Absatz: "Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit: ..."
Und die englische Version lautet: "Where personal data relating to a data subject are collected from the data subject, the controller shall, at the time when personal data are obtained, provide the data subject with all of the following information: ..."
In der deutschen Version wird das Verb mitteilen verwendet, während in der englischen Fassung die Verben shall provide gewählt wurde. Für mich stellt das einen erheblichen Bedeutungsunterschied dar: „Mitteilen“ vermittelt eine zielgerichtete Handlung vom Verantwortlichen. „shall provide“ vermittelt, dass die Information lediglich bereitgestellt wird – ob die betroffene Person sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt, bleibt ihr überlassen.
2 Antworten
ob die betroffene Person sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt, bleibt ihr überlassen.
In der deutschen Version ja theoretisch auch.
Ich könnte dir auch eine Nachricht schreiben und habe dir somit alle Daten mitgeteilt. Heißt aber dann nicht, dass du es auch liest 🤷♂️
In Artikel 13 Abs. 1 DSGVO liegt ein Übersetzungsfehler vor. Die deutsche Version spricht von Daten, die „bei der betroffenen Person“ erhoben werden – das klingt unklar. Im Original heißt es aber „from the data subject“, also direkt von der Person. Gemeint ist: Artikel 13 gilt nur, wenn die Person ihre Daten selbst angibt. Soweit meiner recherche