Liegt bei Art. 13 Abs. 1 DSGVO ein Übersetzungsfehler vor?

2 Antworten

ob die betroffene Person sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt, bleibt ihr überlassen.

In der deutschen Version ja theoretisch auch.

Ich könnte dir auch eine Nachricht schreiben und habe dir somit alle Daten mitgeteilt. Heißt aber dann nicht, dass du es auch liest 🤷‍♂️

In Artikel 13 Abs. 1 DSGVO liegt ein Übersetzungsfehler vor. Die deutsche Version spricht von Daten, die „bei der betroffenen Person“ erhoben werden – das klingt unklar. Im Original heißt es aber „from the data subject“, also direkt von der Person. Gemeint ist: Artikel 13 gilt nur, wenn die Person ihre Daten selbst angibt. Soweit meiner recherche