Soll bei Sperrung von Accounts gesetzlich eine schriftliche Begründung vorgeschrieben sein?


21.05.2025, 20:14

Edit: Es geht eigentlich darum, ob die (derzeitge) Begründung "siehe unsere Nutzungsbedingungen" ausreicht für den Endverbraucher oder eben nicht.

Ja, definitiv Gesetz notwendig. 50%
Ne, im Grunde genommen weiß man doch, was man verbrochen hat. 40%
Ne, im Grunde genommen ahnt man doch, was man verbrochen hat. 10%
Ist doch schon so?? 0%
Ne, geht mir total am A... vorbei wenn mir sowas passiert. 0%

10 Stimmen

Kris, UserMod Light  21.05.2025, 19:52

Was für Accounts denn?

Ganlin423 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 19:56

Naja, z.B. Instagram, Sperrung des Accounts wegen Nutzungsbedingungen und so z.B.

5 Antworten

Ne, im Grunde genommen weiß man doch, was man verbrochen hat.

Bei bestehender Unklarheit kann man sich ja an die jeweilige Administration wenden und um Erläuterung, bzw. auch Rücknahme bitten.

Ich bin dafür, das Hausrecht der Plattformbetreiber wieder zu stärken. Es geht die Politik nichts an, wie private Foren ihre Nutzungsbedingungen gestalten und durchsetzen. Das Regelwerk des DSA ist völlig überzogen und ein enormer Eingriff in die Privatwirtschaft, welcher unerhört ist. Und das heißt, dass es kein Gesetz geben sollte, welches sich in irgendeiner Form dort einmischt.


Written5423  21.05.2025, 20:33
Das Regelwerk der DSGVO ist völlig überzogen und ein enormer Eingriff in die Privatwirtschaft, welcher unerhört ist

Welche Artikel greifen den in die Freienmarktwirtschaft ein? Und inwiefern ist dies ein Problem in einer Sozialen Martkwirtschaft (so wie wir diese schon lange in der EU haben).

Kris, UserMod Light  21.05.2025, 20:37
@Written5423

Dass zum Beispiel jede einzelne Entscheidung zu den Hausregeln öffentlich gemacht werden muss. Wofür? Es wird doch auch nicht öffentlich gemacht, welcher Mitarbeiter bei VW jetzt eine Abmahnung bekommen hat, weil er gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen hat.

Written5423  21.05.2025, 20:39
@Kris, UserMod Light
Dass zum Beispiel jede einzelne Entscheidung zu den Hausregeln öffentlich gemacht werden muss.

Ist definitiv nicht Teil der DSGVO.

Wofür?

Kann ich dir nicht sagen, da ich keine Ahnung habe wovon du redest.

Es wird doch auch nicht öffentlich gemacht, welcher Mitarbeiter bei VW jetzt eine Abmahnung bekommen hat, weil er gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen hat.

Hausrecht != Arbeitsvertrag oder Arbeitsrecht

Written5423  21.05.2025, 20:48
@Kris, UserMod Light

Okay, das ist dann schon was anderes.
Ändere es aber auch bitte in deine Antwort oben.

DSA

Hier geht es eher darum, die Person mit dem Konzern gleichzustellen.

Die DSA betrifft grundsätzlich nur große Konzerne. Hierbei geht es vollem darum den Konsumenten oder auch kleineren KMUs (Influencer als Beispiel) mit großen Konzernen gleichzustellen. Da natürlich ein Google oder Microsoft wesentlich mehr druck auf einzelne aus übern können, durch ihre Marktdominanz und natürlich auch viel besseren und längeren Rechtsschutz leisten kann. Und leider muss man sagen, dass vor Gericht nun mal nicht alle gleich sind. Ist, dein Anwalt besser hast du höhere Chancen zu gewinnen. Geht der Prozess lange genug hat der mit dem meisten Geld höhere Chance zu gewinnen etc.

Nehmen wir als Beispiel einen deutschen YouTuber der als Hauptberuf und Haupteinnahme YouTube-Videos produziert in dem er journalistisch Skandale auf Aufdeckt. Wenn das normale Hausrecht jetzt gelten würde dürfte Youtube diesen ohne Problem einfach so sperren. Mit der DSA muss zumindest eine Begründung da sein.

Des Weiteren ermöglicht die DSA auch Daten Exportion und Importion bzw. Kompatibilität. Hierbei wird versucht, dass Konzerne Nutzer nicht in ihrem Eco System gefangen halten können und ein Ausbruch und Umsteig zu einem anderen Eco System möglich ist. Wie gut das in der Praxis funkt. ist ne andere Sache.

Ganlin423 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 20:05

Ich meine ja auch eher eine Begründung vorzuschreiben, die dem Endkunden erklärt, was in den Nutzungsbedingungen er denn falsch gemacht hat. Die Umfrage ist leider wohl nicht genau genug formuliert. :(

Kris, UserMod Light  21.05.2025, 20:10
@Ganlin423

Ich hab das schon verstanden. Es gehört zum Hausrecht eines Plattformbetreibers, Nutzer auch grundlos ausschließen zu können. Und dieses Recht sollte nicht eingeschränkt werden.

Ganlin423 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 20:21
@Kris, UserMod Light

Im Grunde genommen handelt es sich ja oftmals quasi um "richtige" Verträge, die überhaupt erst den Umstand einer Kündigung möglich machen. Du sprichst quasi von der Möglichkeit der grundlosen und fristlosen einseitigen Kündigung eines solchen Verhältnisses, ohne dass der Vertragspartner jetzt insolvent ist oder sowas..hm

was heist eine schriftliche begründung?

ich habe bisher immer eine email bekommen wen ich gesperrt wurde.


Ganlin423 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 19:58

Naja, eine E-Mail bekommt man, ich meine mindestens 1 Satz als Begründung "per Gesetz".

Man könnte das auch Hausrecht nennen.

Wenn ich als Hausrechteinhaber dich bitte zu gehen, musst du dem nachkommen, und dafür brauche ich auch keine Begründung.