Hallo zusammen,

ich möchte bei einem Fotografen ein Fotos von meinem Baby machen lassen. Nun verlangt er auf der Webseite das Nutzungsrecht an den Fotos für den Zweck der Eigenwerbung. Ich möchte auf keinen Fall Fotos von meinem Nachwuchs auf Instagram etc. haben.

Er bietet den Ausweg eines Aufpreises an. Über den Betrag habe ich noch nicht mit ihm gesprochen. Das wird nicht beziffert.

Nun meine Frage. Kann ich nicht ohnehin seit DSGVO jederzeit das Nutzungsrecht an meinen Daten ohne Angabe von Gründen widerrufen? Also die Einwilligung erteilen und nach Abschluss des Shootings diesen Part nichtig machen? Ist ein so geartetes Nutzungsrecht für den Fotografen überhaupt nachhaltig durchsetzbar?

Gruß

ML