Kassierin weigert sich, mir Alkohol zu verkaufen?

15 Antworten

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Das ist prinzipiell Humbug. Der Führerschein ist ein amtliches Dokument mit Lichtbild und Geburtsdatum des Inhabers und damit zum Nachweis der Identität und des Alters genauso gut geeignet, wie ein Personalausweis oder ein Reisepass.

Ja, ein Führerschein ist kein amtlicher Ausweis. Darauf wird immer sehr gern herumgeritten. Das ist aber egal. Denn im JuSchG steht nicht, dass man "einen amtlichen Ausweis" vorweisen muss. Sondern § 2 Abs. 2 S. 1 JSchG sagt:

"Personen, bei denen nach diesem Gesetz Altersgrenzen zu beachten sind, haben ihr Lebensalter auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen."

Und ein geeigneter Nachweis im Sinne dieser Vorschrift ist der Führerschein. Punkt. Da gibt es keine zwei Meinungen.

In den Köpfen vieler hat sich der Mythos festgesetzt, dass man sich eben nur mit einem Personalausweis ausweisen kann. Aber den hat auch gar nicht jeder. Manche haben nur einen Reisepass. Auch der Ausweispflicht nach § 1 PAusWG kann man durch Besitz eines Reisepasses genügen. Und dann gibt es ausländische Mitbürger, die weder Reisepass noch einen anderen amtlichen Ausweis haben. Die haben dann idR nur einen Aufenthaltstitel. Das ist auch so ein Kärtchen im Ausweisformat, auf dem unter anderem ein Lichtbild und das Geburtsdatum abgedruckt sind. Und das genügt dann auch als Identitäts- und Altersnachweis. Warum auch nicht?

Aber weil viele Menschen Regeln blind befolgen deren Sinn sie nicht verstehen, kapieren sie eben auch oft nicht, dass man sich eben nicht nur mit einem Personalausweis "ausweisen" kann. Manchmal sind die Leute auch einfach übervorsichtig. An der Supermarktkasse kann es der Kassierer sein, der das einfach falsch beigebracht bekommen hat oder einfach "schon immer so macht". Es kann aber auch sein, dass der Filialleiter seine Mitarbeiter anweist, nur Personalausweise zu akzeptieren. Ein Verstoß gegen das JSchG kann teuer werden und die Furcht vor Haftung treibt manchmal seltsame Blüten.

Ganz so unproblematisch wäre das übrigens nicht, wenn wirklich nur Personalausweise akzeptiert werden würden und gar nichts anderes. Grundsätzlich gilt natürlich Vertragsfreiheit und das Unternehmen kann grundsätzlich auch entscheiden, dass es nur an Kunden verkauft, die eine blaue Bommelmütze tragen. Aber weil ja wie gesagt nicht jeder einen Personalausweis hat, kann das ganz schnell in die Diskriminierungsecke abdriften. Den Führerschein als geeigneten Altersnachweis abzulehnen, könnte theoretisch noch in Ordnung sein. Wäre aber wie gesagt unnötig und blödsinnig.

Unternehmen nett anschreiben, Situation schildern und wenn wir über ein größeres Unternehmen sprechen, musst du denen die Rechtslage eigentlich gar nicht erklären - das wissen die selbst und schulen das Personal nach.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anwalt - keine Rechtsberatung, nur Hilfe zur Selbsthilfe

Lizzy99568 
Beitragsersteller
 23.07.2025, 07:43

Wow, ich danke dir!

Ein Laden verkauft Alkohol, weil er damit Geld verdienen will. Er würde an jeden Alkohol verkaufen, wenn er dürfte. Der Staat verbietet es aber und sagt: Alkohol nur ab 18. Du musst das prüfen. Wenn wir dich erwischen, dass du Alkohol an Leute unter 18 verkaufst, dann Strafe.

So ist erst einmal die rechtliche Situation. Wie ein Laden sicherstellt, dass der Kunde 18 ist, ist eigentlich seine eigene Sache. Ein Führerschein als Altersnachweis würde - zumindest aus Sicht des Gesetzes - ausreichen.

Aber: jeder Laden hat ein Hausrecht und muss dir gar nichts verkaufen. Kassierer sind Angestellte und handeln oft nach internen Hausregeln. Und wenn die Hausregel sagt: „Nur mit Perso“, dann ist das eben so. Es gibt erfahrene Verkäufer, die das zwischen den Zeilen lesen können und es gibt welche, die strikt nach Vorschrift arbeiten.

Ein Anrecht auf Alkoholverkauf hast du nicht. Aber generell wäre der Führerschein als Altersnachweis zulässig gewesen.


SebRmR  22.07.2025, 19:32

In Deutschland dürfen ab 16 gewiss Alkoholika (Bier, Wein, Sekt) verkauft werden. Die harten Sachen gibt's erst ab 18.

Der Führerschein gilt nicht als amtliches Ausweisdokument. Auf meinem ist zum Beispiel immer noch mein inzwischen 23 Jahre altes Foto sowie mein Geburtsname. Bislang mussten Führerscheine ja nicht alle paar Jahre erneuert werden.

Von daher kann es schon gut sein, dass diese Mitarbeiterin genau deshalb die Anweisung hat, Führerscheine nicht zu akzeptieren. Das kannst du dann zwar blöd finden, aber vielleicht kannst du ja auch verstehen, dass diese Frau eher nicht ihren Job aufs Spiel setzt, nur, damit du jetzt und sofort Eierlikör bekommen kannst, oder?

Es geht ja nicht darum, ob das Sinn macht. Es geht schlicht und einfach darum, dass die Kassiererin ihren Job verlieren kann, wenn sie sich nicht an die Vorgabe hält, dass sie sich den Perso zeigen lassen muss, fertig. Sie ist nicht bereit, für dich ihren Job zu riskieren, und das ist natürlich verständlich.

LG

Der FS ist kein anerkanntes Ausweisdokument. Und niemand muss dir was verkaufen. Dass da ALK im Regal steht ist kein juristisch rechtsverbindliches Angebot. Gut dass sie es nicht gemacht hat. Sie folgt nur den Arbeitsanweisungen. Besorge dir den Ausweis oder es wird nix.