Ist das erlaubt?

4 Antworten

Du kannst bei der SCHUFA mindestens einmal pro Jahr auf Basis der DSGVO eine kostenlose Datenauskunft anfordern. Die kostenpflichtige Auskunft ist nur relevant, wenn du diese Dritten (z. B. potentiellen Vermietern) vorlegen willst.

Auch aus dem Bundeszentralregister erhältst du entsprechende Auskunft, Rechtsgrundlage ist hier § 42 BZRG. Allerdings wird dir diese Auskunft zu deinem eigenen Schutz (damit du nicht gezwungen werden kannst, diese weiterzugeben) nicht zugesendet, sondern du kannst die Auskunft nur beim Bundesamt für Justiz oder bei einem von dir benannten Amtsgericht einsehen (danach wird die Auskunft vernichtet). Diese Auskunft ersetzt explizit nicht das Führungszeugnis (in dem deutlich weniger drinnen steht). Nur letzteres ist dafür gedacht, Dritten vorgelegt zu werden.

Woher ich das weiß:Hobby – Interesse an IT-Sicherheit und Datenschutz

Schufa natürlich... die haben ein eigenes Formular dafür, "kostenlose Datenauskunft nach DSGVO" oder so ähnlich.

Das mache ich auch jedes Jahr. Da kann man dann auch Einträge korrigieren lassen.


Servus245 
Beitragsersteller
 17.07.2025, 21:59

Ja und es spart die 30€ denke ich oder?

kmkcl  17.07.2025, 22:02
@Servus245

Ja, es ist kostenlos. Umfasst aber auch nur gewisse Daten, z.B. den gemeldeten Schufa-Score an Banken... und den aktuellen Basisscore. Es kann sein, dass man bei den 30€ mehr bekommt, eventuell einen zeitlichen Verlauf des Scores, etc...

Sicher, Schufa 1x pro Jahr kostenlos.

Führungszeugnis: Nicht kostenlos, nur sinnvoll wenn Du Strafen hattest.

@@@

Woher ich das weiß:Recherche