Wohnungsrecht?
Wohnung wurde abgenommen und Schlüssel übergeben, dann kam eine Nachricht vom Vermieter, was wir alles noch an Schönheitsreparaturen machen müssen
Ist dies rechtens?
3 Antworten
Die Übergabe, bzw. das Protokoll was dabei gemacht wird, stellt nur den Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe fest.
Wenn dabei dann notiert wird, dass die Wohnung unrenoviert ist und zusätzlich noch aufgeschrieben wird, in welchem Zustand Wände, Tapeten, Türen, Fenster, Bad usw. ist, dann kann natürlich der Vermieter das mit dem Mietvertrag abgleichen und wenn er dabei feststellt, dass dort vereinbart ist, dass die Wohnung renoviert zurück gegeben werden muss, kann er die Durchführung der Endrenovierung noch fordern, bzw. muss es sogar, bevor er womöglich selbst Handwerker beauftragt und Euch dann die Arbeiten in Rechnung stellt.
Wurde die Wohnung durch den Vermieter abgenommen, kann der Vermieter danach keine Forderungen mehr stellen.
Hiervon ausgeschlossen sind lediglich Mängel, die arglistig verschwiegen wurden.
dann kam eine Nachricht vom Vermieter, was wir alles noch an Schönheitsreparaturen machen müssen
So viel kann das nach einer erfolgten Abnahme durch den Vermieter sein. Kannst mal detailliert beschreiben, was du noch machen sollst?
Wurde das bei der Übergabe bemängelt und dokumentiert?
Wenn nicht mußt Du nichts machen.
Davon abgesehen hättest Du evtl. ohnehin nicht renovieren müssen.
Es wurde lediglich bemängelt das nicht gestrichen ist, da gehe ich ja auch noch mit. Allerdings wurde dann in der email noch Bezug zu den Tapeten genommen - wo die beauftragte Person (Seiten des Vermieters) bei der Übergabe gesagt hat, diese gehe uns nichts an. Außerdem wurden auch die Fugen im Bad bemängelt, welche bei der Übergabe überhaupt nicht im Gespräch waren.