Der Vermieter kam ohne Vorankündigung zu unserer Wohnung?

3 Antworten

Von Schuld ist hier schwer zu reden. und wenn dann teilt sie sich zwischen deinem Freund und dem Vermieter auf.

Versteh mich nicht falsch, aber wenn ich jemandem den Schlüssel zu meiner WOhnung gebe, und dazu aber keine eindeutigen Anweisungen, dann gebe ich dem jenigen auch die Freiheit zu entscheiden, was er draus macht. Natürllich nur in einem gesunden Bereich.

Wenn ich also meiner besten Freundin, sie hat auch einen, den Schlüssel zu meiner Wohnung gebe, dann ist es wohl klar, dass ich ihn ihr nicht gebe, damit sie die Wohnung ohne mich zu fragen untervermietet oder verwüstet bzw. mein zeug klaut und bei ebay verhökert.

Was die Sache mit dem Vermieter angeht, vielleicht hat dein Freund da nicht so genau nachgedacht. Immerhin gibt es Leute, die als Mieter noch nicht wissen, dass der Vermieter mit der Vermietung das Recht am Eigentum aufgegeben hat. sprich er hat nur unter ganz strengen Vorrausetzugen in der Wohnung etwas zu suchen.

Als Vermieter SOLLTE man das aber wissen.

ich sag mal, wenn außer dass der Vermieter nach dem Rechten geguckt hat, nichts passiert ist, würde ich das eurem Freund verzeihen. er hat ja nicht in böser Absicht gehandelt.

dem Vermieter ein für alle mal klar machen, dass es ein schändlicher Vertrauensmissbrauch war, einfach zum Kumpel zu gehen und ihn einzuwickeln. und dem Freund? noch mal klar sagen, wozu der schlüssel da ist, und dass du eben NICHT duldest, dass der Vermieter in eure Wohnung geht.

Dein bester Freund ist schuld.

Unangekündigt musst du niemanden in deine Wohnung hineinlassen. Ich würde dir auch empfehlen, generell niemanden hereinzulassen, der sich nicht mit den gesetzlich vorgegebenen Fristen anmeldet.

Ohne Grund hat dein Vermieter kein Recht deine Wohnung zu betreten. Dein Freund hätte ihn nicht hineinlassen müssen und selbstverständlich kannst du eine Erklärung verlangen.


MartinusDerNerd  05.01.2025, 06:34

Er hätte den Vermieter nicht einmal hinein lassen "dürfen"!

Es bestand weder ein triftiger Grund, noch irgendeine Notwendigkeit.

Z.B. Wasserschaden, oder "Zähler" ablesen. Und Letzteres hätte auch später erfolgen können.

Und zudem gab es keinerlei Erlaubnis, seitens des Mieters.

Funship  05.01.2025, 22:34
@MartinusDerNerd

Offenbar hatte derdie Fragestellende dem Freund die Verfügungsgewalt übertragen, ohne klare Anweisungen zu geben. Somit lag es in seiner Entscheidungsfreiheit, wie in der Situation vorzugehen sei.

Und der Vermieter darf natürlich wie jeder andere Mensch den Wunsch äußern, sich die Wohnung mal anzuschauen...