Vermieter betritt wann immer er will die Wohnung?
Folgendes Problem:
Also meine Freundin zieht gerade aus ihrer Wohnung aus und hat Probleme mit ihrem Vermieter sie bat mich hier für sie nach zu fragen. Vielleicht kenn sich jemand mit dieser Rechtslage aus.
Sie räumt gerade die Wohnung leer und der Vermieter wollte einen Zweitschlüssel da er damals interessenten die Wohnung zeigen wollte als meine Feundin nicht zuhause war damit war sie natürlich auch einverstanden und gab aus diesem Grund ihm dem Schlüssel.
Er hat aber seit dem den Schlüssel ohne Grund behalten und nicht zurückgegeben und betritt nun wann immer er will unangekündigt die Wohnung ( seid Wochen auch am Wochenende) wenn sie nicht dort ist. Erst hinterher gibt er ihr Bescheid er sei dort gewesen. Auch mit frendem Menschen die sie nicht kennt.
Sie erzählte mir, dass er einmal da war als meine Freundin alleine dort war und der Vermieter wollte kurz vorbeischauen auch vorher angemeldet allerdings nicht 2 Tage vorher angemeldet sondern nur ein 1 stunde vorher ungefähr ( ist das erlaubt? Sollte er sich nicht mindestens 2 Tage vorher anmelden?)um was mit ihr zu besprechen.
Doch er kam nicht alleine sondern mit einer unbekannten Person die nichts mit dieser Sache zu tun hatte. Es war eine fremde Person angeblich ein Freund, sie hat sich in dieser Situation bedrohlich gefühlt und nicht sicher.
Eine Frage hat der Vermieter meiner Freundin sich dadurch strafbar gemacht das er eine andere Person einfach so reingelassen hatte er hatte geklingelt und meine Freundin hat aufgemacht aber die dachte es sei nur der Vermieter alleine) ohne ihr vorher Bescheid zu geben und den Schlüssel nicht zurückgegeben hat und die Wohnung jederzeit betritt wann immer er will?
Er hat diesem Freund sogar die Wohnung jeden Raum gezeigt wärhend sie dabei war also kein Interessent das ist sicher..auch wenn meine Freundin auszieht und alles fast leer ist "wohnt "sie ja quasi noch da und zahlt Miete bis zur offiziellen Schlüsselübergabe. Zudem geht der Vermieter in jedes Zimmer wie er will und "räumt " unaufgefordert mit auf damit es schneller geht.
Der Vermieter scheint ziemlich aufdringlich zu sein und droht ihr regelmäßig. Und will sie so schnell wie möglich los haben.
Was meint ihr? Nun hat sie Angst das der Vermieter jederzeit unangemeldet mit anderen Personen reinkommt oder sonst wem den Zweitschlüssel gibt, da er ziemlich streitsüchtig sein soll.
Sie traut sich kaum mehr dort hin um ihre Sachen zu holen oder ihn anzusprechen.
Was sollte sie tun bzw wie kann ich ihr helfen? Kann sie ihn deswegen anzeigen? Vorallem weiß sie ja nicht ob er öfter reinkommt als er ihr sagt wenn sie nicht da isr.
11 Antworten
Da es schon 15 Tage her ist hoffe ich das ihr nun zur Ruhe gekommen seid. Ansonsten mein Tipp wäre ihm klipp und klar zu erklären das er ohne Zustimmung nicht die Wohnung betreten darf. Sie hast Hausrecht da sie im mietsvertrag steht. Der Vermieter hat sich 2 Tage vorher anzumelden. Fremde Personen haben sich vorzustellen ( anstand) aber auch dies muss er anmelden. Die Räume darf er auch ohne Zustimmung nicht betreten. Deine Freundin braucht auch nur 3 Besichtigungen zustimmen alles weitere ist vom Vermieter zu unterlassen und somit kann er sich strafbar machen. Zudem hat er den Schlüssel zurück zugeben wenn sie ihn einfordert. Er ist zwar der Vermieter aber hat wärend der mietszeit kein Anrecht einfach irgendwas zu bestimmen es sei denn es müssen erforderliche Reparaturen vorgenommen werden. Wegen der Drohung kannst ihn außerdem anzeigen. Hatte so ein ähnliches Problem und verstehe sie/euch ganz gut.
Hoffe ihr seid schnell raus und könnt euer zusammen sein genießen.
Hallo Butterfly,
deine Freundin hatte keine Veranlassung den Schlüssel abzugeben und auch keine Besichtigungen in ihrer Abwesenheit zu dulden.
Wenn sie aber, aus welchen Gründen auch immer, das so mit dem Vermieter vereinbar hat, dann ist ja alles o.k.. Aber warum hat sie dann plötzlich ihre Meinung geändert?
Du kannst jetzt natürlich das große Fass aufmachen. Ist dir aber klar, wie lange das dauert und was das kostet. Als Kläger gehst du immer in Vorleistung.
Zieh aus und gut. Und das nächste Mal überlegst du dir wie man sowas üblicherweise macht.
Ich würde zunächst mal das Schloss austauschen.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Der Anlass war die abgesprochene Besichtigung seitens des Vermieters. Sie dachte er gibt ihr den Schlüssel wieder und nicht dass er nun damit immer kommt, wann er will. Es geht darum, dass er den Schlüssel nicht wiedergibt und andere in die Wohnung lässt.
Da kann ich Dir den Guten Rat geben,kaufe Dir ein neues Zilinderschloss für 25,00 und wechselt das Schloss einfach aus und der Vermieter kann dagegen garnichts machen und auch nicht mehr in die Wohnung wann und wie Er es will.
Teilt den Vermieter mit,wenn Er den Ersatzt Schlüssel nicht mehr aushändigt,zu Recht ein neues Schloss einbauen würdet mit Fristsetzung von 1 Woche den Ersatzschlüssel auszuhändigen.
Das was der Vermieter macht ist unzulässig und daher das Recht ein neues Schloss einzubauen,wenn Er den Schlüssel nicht freiwillig rausgibt,nach Ablauf der Frist dann das neue Schloss austauschen fertig aus die Maus und der Vermieter kann nichts dagegen machen.
Die Argumente,fals irgend Etwas passieren kann,in Notfällen so nicht handeln kann und nicht darf.Es gibt doch bestimmt jemand den Er den Ersatzschlüssel,zum Aufbewahren gibt und die Kontaktdaten der den Ersatzschlüssel aufbewahrt falls ein Rohrbruchgibt auch in die Wohnung kann auch wenn niemand in der Wohnung ist,aber nur im Notfall,ansonnsten wegen andere Sachen nicht den Schlüssel einfach behalten für den Notfall.
Hat mein alter Vermieter ähnlich gemacht,indem ich Ihm gesagt habe,das ich ein Ersatzschlüssel beim Hausmeister für Notfälle gegeben habe. Als ich nicht Zuhause wahr,ist der Hausmeister mit den Schornsteinfeger in meine Wohnung gegangen ohne mich darüber zu informieren,aber dennoch festgestellt habe das jemand in der Wohnung gewesen ist und mich an den Vermieter gewandt,wo Er mir sagte,das der Hausmeister den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen musste wegen den Kamin,obwohl in der Wohnung kein Kamin gewesen ist,worauf mir der Hausmeister sagte,das Dieser von meiner Wohnung aus nur zum Kamin durch mein Dachgeschoss Fenster gelangen würde,obwohl dieser vom Treppenflur durch das Dachfenster ohne Probleme hätte gehen können und nicht in Meine Wohnung durch Dachfenster klettern müssen um an den Kamin auf den Dach zu gelangen.
Wohnungsbesichtigungen sind mit den noch Mieter abzustimmen und auch die Termine so festlegen wenn jemand in der Wohnung anwesend ist.
Tausche einfach den zilinderschloss aus und wenn soe draußen ist dann macht sie den alten wieder rein das kostet 15-20 euro Vorteil sie kann das Selbst bezahlte zylinderschloss in der neuen wohnung mitnehmen und gibt keinen einen Schlüssel davon außer Mutter oder Vater damit man einen in Reserve hat
Können wir uns darauf einigen, dass es "Zylinderschloss" heißt. Ich halte es immer so, dass ich mein Geschriebenes noch einmal durchlese, bevor ich es abschicke. Auch ein Duden ist manchmal hilfreich.
In diesem Sinne: alles Gute