Was tun wenn Sohn Immobilie nutzt?
in ein paar Monaten wird meine Wohnung frei, weil meine Mieterin auszieht. Mein Sohn möchte gerne in die Wohnung ziehen und ich würde ihn gerne dabei unterstützen. Wie muss das geregelt werden und was brauche ich dafür für Dokumente?
5 Antworten
Einen Mietvertrag, wenn es Hand und Fuß haben soll. Mehr ist nicht von Nöten und selbst der ist irrelevant. Es ist Deine Wohnung.
Dann wird dir vom Finanzamt eine fiktive Miete angerechnet, die du versteuern musst. Du stellst ihm die Wohnungsgeberbescheinigung aus, damit geht er zur Stadt und meldet sich um.
8Dann wird dir vom Finanzamt eine fiktive Miete angerechnet, die du versteuern musst.
Nein, das stimmt nicht. Ich kann doch mein Kind kostenlos in einer meiner Wohnungen wohnen lassen. Ich kann dann nur keine Aufwendungen für diese Wohnung steuerlich geltend machen.
das mit der fiktiven Miete ist Humbug. Nirgends gelesen sowas bisher. Ich frage mich, woher sassenach4u diese Weisheit hat. Wo ist das festgelegt?? Denn eine Meinungssache ist das nicht mehr.
Wenn dagegen die Wohnung kostenfrei überlassen wird, dann handelt es sich rechtlich um einen Leihvertrag gemäß § 598 BGB .
Ein kostenfreies Nutzungsrecht für eine Wohnung ist nicht steuerpflichtig. Daher müssen Sie in diesem Fall auch nicht das Finanzamt einschalten.
Er braucht eine Bescheinigung vom Wohnungsgeber, wenn er sich ummeldet, also nur deine Unterschrift.
Ob du ihn kostenlos wohnen lässt oder Miete kassierst, mit oder ohne Vertrag, ist nur für deine Steuer relevant. AfA darfst du bei Vermietung an Verwandte nur ansetzen, wenn du mindestens die halbe ortsübliche Miete verlangst. Das ist dann eher ein Thema dass du mit deinem Steuerberater besprechen solltest.
Ja, das mache ich auch so. Meine Wohnung; mein Sohn wohnt kostenlos drin. Das Finanzamt hat nachgefragt wegen Mieteinnahmen. Ich habe es ihnen erklärt und man kann halt auch nichts absetzen von der Steuer.
Alleine aus steuerlichen gründen, solltest du die Mindestmiete festlegen in einem Mietvertrag. Siehe hier Link: https://www.vlh.de/wohnen-vermieten/vermietung/einfach-guenstig-an-die-familie-vermieten.html
Das hat viele Vorteile für alle, auch rechtssicherheit.
Wenn du deinen Sohn umsonst wohnen lassen möchtest, kannst du trotzdem einen mietvertrag abschliessen, von ihm die Miete nehmen und dann zahlst du ihm ein Auto oder urlaub oder sonstwas. Das kann man intern regeln. Aber dem Staat würde ich nichts schenken.
Damit ist allen geholfen, auch was Ummeldung usw. angeht. Braucht man sich darüber keinen Kopf machen.
kannst du trotzdem einen mietvertrag abschliessen, von ihm die Miete nehmen
... die du als Vermieter dann versteuern musst.
das war nicht meine Antwort. ich habe niemals abgestritten, dass Kinder nicht mietfrei wohnen dürfen. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass man dem Staat unter Umständen viel Geld schenkt, wenn man keinen Mietvertrag mit Mietzahlungen vereinbart. Ich habe sogar Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie man seinem Kind finanziell trotzdem helfen kann.
Wenn du meine Antwort richtig gelesen hättest, hättest du gar nix kommentieren müssen.
Sie brauchen ihm lediglich die Schlüssel und vielleicht noch eine Wohnungsgeberbestätigung zu geben, damit er sich dort wohnhaft melden kann.
Paswsiert nichts, wenn Sie da keine Einkünfte erzielen. Dann wäre da Ganze eine Liebhaberei und Sie könnten weder Zinsen noch AfA geltend machen.
Um das zu vermeiden muss ein Mievertag mit dem Sprößling geschlossen werden, der mindestens 50 % der ortsüblichen Miete ausweisen muss, die dann auch als Einkunft aus V+V zu versteuern sind.
Aber wie ist das dann mit ummelden? Ich möchte eigentlich keine Miete von ihm nehmen geht das?