Was tun wenn Sohn Immobilie nutzt?

5 Antworten

Einen Mietvertrag, wenn es Hand und Fuß haben soll. Mehr ist nicht von Nöten und selbst der ist irrelevant. Es ist Deine Wohnung.


Guggelhupf151 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 18:45

Aber wie ist das dann mit ummelden? Ich möchte eigentlich keine Miete von ihm nehmen geht das?

sassenach4u  28.09.2024, 14:41
@Guggelhupf151

Dann wird dir vom Finanzamt eine fiktive Miete angerechnet, die du versteuern musst. Du stellst ihm die Wohnungsgeberbescheinigung aus, damit geht er zur Stadt und meldet sich um.

DaKaBo  28.09.2024, 18:02
@sassenach4u
8Dann wird dir vom Finanzamt eine fiktive Miete angerechnet, die du versteuern musst. 

Nein, das stimmt nicht. Ich kann doch mein Kind kostenlos in einer meiner Wohnungen wohnen lassen. Ich kann dann nur keine Aufwendungen für diese Wohnung steuerlich geltend machen.

Elizabeth2  29.09.2024, 11:17
@DaKaBo

das mit der fiktiven Miete ist Humbug. Nirgends gelesen sowas bisher. Ich frage mich, woher sassenach4u diese Weisheit hat. Wo ist das festgelegt?? Denn eine Meinungssache ist das nicht mehr.

Er braucht eine Bescheinigung vom Wohnungsgeber, wenn er sich ummeldet, also nur deine Unterschrift.

Ob du ihn kostenlos wohnen lässt oder Miete kassierst, mit oder ohne Vertrag, ist nur für deine Steuer relevant. AfA darfst du bei Vermietung an Verwandte nur ansetzen, wenn du mindestens die halbe ortsübliche Miete verlangst. Das ist dann eher ein Thema dass du mit deinem Steuerberater besprechen solltest.

Ja, das mache ich auch so. Meine Wohnung; mein Sohn wohnt kostenlos drin. Das Finanzamt hat nachgefragt wegen Mieteinnahmen. Ich habe es ihnen erklärt und man kann halt auch nichts absetzen von der Steuer.

Alleine aus steuerlichen gründen, solltest du die Mindestmiete festlegen in einem Mietvertrag. Siehe hier Link: https://www.vlh.de/wohnen-vermieten/vermietung/einfach-guenstig-an-die-familie-vermieten.html

Das hat viele Vorteile für alle, auch rechtssicherheit.

Wenn du deinen Sohn umsonst wohnen lassen möchtest, kannst du trotzdem einen mietvertrag abschliessen, von ihm die Miete nehmen und dann zahlst du ihm ein Auto oder urlaub oder sonstwas. Das kann man intern regeln. Aber dem Staat würde ich nichts schenken.

Damit ist allen geholfen, auch was Ummeldung usw. angeht. Braucht man sich darüber keinen Kopf machen.


DaKaBo  28.09.2024, 18:03
kannst du trotzdem einen mietvertrag abschliessen, von ihm die Miete nehmen

... die du als Vermieter dann versteuern musst.

Gerhart  28.09.2024, 07:28

Eigene Kinder können in der Wohnung der Eltern mietfrei wohnen.

Renick  28.09.2024, 07:56
@Gerhart

Jeder kann mietfrei wohnen, wenn der Eigentümer das erlaubt, nicht nur eigene Kinder. Ob das sinnvoll ist, wurde in dieser Antwort hier erörtert.

Gerhart  28.09.2024, 09:34
@Renick

Es sollte tatsächlich solche unterbelichteten Eigentümer geben, die fremden Personen ihr Eigentum mietfrei überlassen?

Renick  28.09.2024, 10:31
@Gerhart

Fremden wohl nicht gerade, allenfalls Freunde. Aber es ist nicht auf eigene Kinder beschränkt, wonach sich der Kommentar aber anhörte. Es geht jetzt nicht darum ob sinnvoll, das muss jeder für sich entscheiden.

Elizabeth2  28.09.2024, 13:00
@Gerhart

das war nicht meine Antwort. ich habe niemals abgestritten, dass Kinder nicht mietfrei wohnen dürfen. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass man dem Staat unter Umständen viel Geld schenkt, wenn man keinen Mietvertrag mit Mietzahlungen vereinbart. Ich habe sogar Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie man seinem Kind finanziell trotzdem helfen kann.

Wenn du meine Antwort richtig gelesen hättest, hättest du gar nix kommentieren müssen.

Von Experte Gerhart bestätigt

Sie brauchen ihm lediglich die Schlüssel und vielleicht noch eine Wohnungsgeberbestätigung zu geben, damit er sich dort wohnhaft melden kann.


Guggelhupf151 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 18:47

Und steuerlich?

schelm1  27.09.2024, 18:50
@Guggelhupf151

Paswsiert nichts, wenn Sie da keine Einkünfte erzielen. Dann wäre da Ganze eine Liebhaberei und Sie könnten weder Zinsen noch AfA geltend machen.

Um das zu vermeiden muss ein Mievertag mit dem Sprößling geschlossen werden, der mindestens 50 % der ortsüblichen Miete ausweisen muss, die dann auch als Einkunft aus V+V zu versteuern sind.