Zurück in alte Wohnung?

4 Antworten

er will uns aber nicht mitteilen wann er auszieht und will meine Freundin dadurch in schulden bringen.
er will auch dafür sorgen das sie die Wohnung nicht bekommt.

Das passt nicht so ganz zusammen. Entweder es ist noch mit ihre Wohnung, dann bauen beide(!) Schulden auf, oder es ist nicht ihre Wohnung.

die Vermieterin meinte nur das sie ihre familiären Angelegenheiten unter sich klären müssen!

Hat sie grundsätzlich auch Recht mit, aber vielleicht gibt sie einen frühzeitigen Hinweis, wenn Miete nicht gezahlt wurde?

Das eigentliche Problem dürfte werden, ihn aus dem Mietvertrag raus zu bekommen. Der hat nämlich Rechte solange er drin steht, das wird nervtötend. Anwalt. Beraten lassen.


Gio96 
Beitragsersteller
 23.10.2024, 13:30

Aber wenn er demnächst aus der Wohnung auszieht dann ist er ja nicht mehr im Vertrag drinne sondern nur noch sie.

DaKaBo  23.10.2024, 14:05
@Gio96
Aber wenn er demnächst aus der Wohnung auszieht dann ist er ja nicht mehr im Vertrag drinne

Doch.

palusa  23.10.2024, 14:35
@Gio96

Wenn das so funktionieren würde, wäre sie doch schon lange raus, denn sie ist ja schon ne weile ausgezogen.

Er ist im Vertrag - und baut Schulden auf - bis er aus dem Mietvertrag gestrichen wird. Das erfordert ein Treffen mit der Vermieterin und beiden Mietern. Solange das nicht geschehen ist, ist er Mieter und muss Miete zahlen. Wie sie auch. Wer tatsächlich drin wohnt, ist irrelevant.

Wenn ihm das nicht klar ist, ist das vielleicht ein hebel um ihn dazu zu bringen, sich streichen zu lassen. Die beiden machen gemeinsam Schulden. Und wenn sie von Bürgergeld lebt (stand, glaube ich, irgendwo?), sind die Schulden bei ihr nicht so leicht einzutreiben. Falls er berufstätig ist, wird das wahrscheinlich an ihm hängen bleiben, solange sie die Wohnung nicht von ihm vollständig übernimmt.

Gio96 
Beitragsersteller
 23.10.2024, 15:13
@palusa

Ok wenn das so stimmt hm hoffe das klappt auch

die Hausschlüssel will er auch nicht raus rücken und normaler weise steht ihr ein schlüssel zu.

palusa  23.10.2024, 18:26
@Gio96

Sie ist Mieterin. Er wohnt da nicht mehr. Schlüsseldienst rufen, fragen ob sie das schloss wechseln. Möglicherweise muss sie nachweisen, dass sie Mieterin ist. Habt ihr eine Kopie des Vertrages?

Eventuell könnt ihr auch über die Vermieterin einen Schlüssel einfordern.

Sie kann weiter in der alten Wohnung wohnen, da sie Mieterin ist. Das kann ihr niemand verbieten. Die Wohnung muss gemeinsam gekündigt werden und da kann sie einen neuen Mietvertrag mit der Vermieterin machen, wenn diese das dann will.

Der ex ist genauso für die Miete zuständig wie sie auch. Die Vermieterin darf sich allerdings einen Ansprechpartner aussuchen. Die Verbindlichkeiten untereinander müssen die Mietparteien unter sich ausmachen.

Wenn der Ex weiterhin uneinsichtig ist, besteht die Möglichkeit einer Klage auf "Zustimmung zu einer Kündigung des Mietvertrages".


Gio96 
Beitragsersteller
 23.10.2024, 13:18

Ja aber ihr ex lässt sie nicht mehr in die Wohnung rein obwohl sie eigentlich die Hauptmieterin ist soviel ich weis.

und mit dem Typen kann man nicht reden der Typ droht direkt mit Schlägen und alles das er auf Familie geht und noch mehr.

maja0403  23.10.2024, 13:24
@Gio96

In so einer Situation geht man pronto zur Polizei. Wenn sie alleinige Mieterin ist, wird die Polizei ihm schon sagen was Sache ist und ggf. der Wohnung verweisen.

frodobeutlin100  23.10.2024, 13:08

das heißt aber nicht, dass die Freundin von FS die Wohnung dann bekommt, vielleicht hat der Vermieter von einem solchen "Zirkus" dann auch die Nase voll

wie wir mit bekommen haben zieht er schon nächsten Monat aus und dann ist nur noch meine Freundin im Mietvertrag drinne.

Nein, wenn er auszieht ist er immer noch "im Vertrag drinne", genau wie deine Freundin noch weiter drinsteht, obwohl sie aktuell nicht mehr dort wohnt.

Er "verschwindet" nur aus dem Vertrag, wenn der gekündigt oder geändert wird. In beiden Fällen muss er zustimmen, bzw. ihr müsst seine Zustimmung einklagen.

bei gemeinsamem Mietvertrag müssen Beide kündigen ...

ob und an wen die Vermieterun dann vermietet und zu welchen Bedingungen (Miethöhe) darf diese dann entscheiden