Ehemalige Vermieterin möchte nachträglich 3000 Euro was kann ich tun?
Wir haben keinen Rechtsschutz. Gibt es einen Mieterverbund der hier hilft?
8 Antworten
Erste Möglichkeit: Nach Prüfung der genauen Gründe und der Feststellung, dass sie wohl recht hat, sollte man bezahlen.
Zweite Möglichkeit: Stellt man fest, dass die ehem. Vermieterin ganz oder teilweise im Unrecht ist, sollte man entsprechend erwidern und es ggf. auf eine Klage ankommen lassen. Dann hilft Euch sowieso nur ein Rechtsanwalt.
Möchte die Vermieterin die 3000 € zusätzlich zur Kaution? Dann geht es insgesamt wohl um einen Betrag von rund 4500 €, wie in einer anderen Frage schon beschrieben?
Willst Du nicht nur die 3000 € nicht bezahlen, sondern auch die Kaution zurück, kann es auch sein, dass Du die ehem. Vermieterin auf Rückzahlung verklagen musst.
Mein Tipp: Lasst Euch anwaltlich beraten.
Geht die Sache tatsächlich vor Gericht, wird das Gericht wohl auf eine einigermaßen gütliche Einigung drängen. Wenn unklar ist, wer nun wirklich was verursacht hat, dann z. B. 50:50.
Neben der genauen Beschreibung, warum nochmal ein Maler benötigt wurde, kann es z. B. auch den Maler als Zeugen dazu holen, der die Nacharbeiten gemacht hat.
Auch das Übergabeprotokoll spielt eine Rolle. Also, was da drin steht und wer es unterschrieben hat.
Kommt es nicht zu einer Einigung oder zu einer eindeutigen Klärung, kann es sein, dass das Gericht vorschlägt, dass ein Gutachter eingeschaltet wird. Ob der im Nachhinein noch was ausrichten kann?
In jedem Fall wird ein Gerichtsverfahren für denjenigen teuer, der verliert und keine Rechtsschutzversicherung hat. Deshalb empfiehlt es sich, sich von einem Anwalt beraten zu lassen und ggf. auch eine außergerichtliche Einigung hinzuwirken.
Vermieter sagt es geht nicht, da die Nebenkostennachzahlung und Schäden noch offen sind?
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um Nebenkostennachzahlungen und Schäden in der Wohnung handelt, so wie Du es in einer anderen Frage geschrieben hast.
Wenn die Nachzahlungen und die Schäden der Realität entsprechen, dann steht wohl der Vermieterin das Geld zu.
Die Frage ist erstmal, wofür sie die haben will. Sie muss die Forderung eindeutig begründen und belegen.
Wenn die Kosten gerechtfertigt sind, dann bezahlen! < das geht auch ohne Mieterverbund! ;)
Mit welcher Begründung denn. Was du zu zahlen hast, sollte doch relativ genau aus deinem Mietvertrag hervor gehen.
Um einen unberechtigten Anspruch abzuwehren, brauchst du keine Rechtsschutzversicherung. Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, musst du PKH beantragen.