Ablöse für die Wohnung vor Übergabe bezahlen+Kaufvertrag unterschreiben?

5 Antworten

 ich würde die Küche übernehmen in dem Zustand, den sie bei der Besichtigung hatte, eventuelle zukünftige Mängel ausgeschlossen.

Man kann schreiben, "wie besichtigt zum Preis von x €". Evtl. schon bekannte Mängel sollten auch aufgeführt sein. Wichtig noch: "In sauberem Zustand."

Mängel auszuschließen, die nach der Besichtigung aufgetreten sind bis zum Zeitpunkt der Übernahme durch Dich, würde ich schon als sittenwidrig einstufen.

Da geht dann die Arbeitsplatte kaputt, irgendwelche Geräte funktionieren nicht mehr richtig oder gute Geräte wurden gegen alte, schlecht funktionierende ausgetauscht. Türen fehlen plötzlich komplett, Schubladen zerlegen sich, wenn man sie aus der Führung zieht usw. Nur wenn, die Verkäuferin weiß, dass es zu einem Preisabschlag kommen könnte, wenn was nicht in Ordnung ist, wird sie auch in den letzten 2 Monaten sehr auf die Küche acht geben.

Sauberkeit:

Der Backofen sollte frei von Eingebranntem sein. Essensreste und sonstiger Dreck sollten rückstandsfrei aus allen Fugen entfernt sein. Der Kühlschrank abgetaut, sofern es Eisschichten gibt und sauber ausgewischt sein.

Man darf nicht erwarten, dass alles aseptisch super perfekt gereinigt ist, denn auch eine neue Küche würde man erst einmal selbst durchputzen, bevor man sie in Betrieb nimmt. Wenn also erkennbar ist, dass die Küche gründlich geputzt wurde, aber hie und da noch Streifen sind, die man noch blank haben möchte, wird man das sowieso noch selbst machen.

Wenn die Verkäuferin nicht damit einverstanden ist, würde ich die Küche gar nicht übernehmen und den Kaufvertrag ablehnen.

ich muss erst mal fragen: war die Übernahme der Küche Bedingung, dass du die Wohnung zugesagt bekommen hast? - das kann ich mir nur schwer vorstellen

ich würde überhaupt keinen Kaufvertrag machen und -sofern du das noch willst- die Küche am Tag der offiziellen Übergabe der Wohnung durch Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und nochmaliger Prüfung abnehmen - das ist meiner Meinung nach üblich - wenn die Vormieterin das nicht will, soll sie die Küche mitnehmen

du schreibst, du hast einen Vormietvertrag: was heißt das? - das ist doch im Grunde genommen, noch gar nichts - was machst du denn, wenn der tatsächliche Mietvertrag Bedingungen enthält, die du nicht OK findest? Dann würdest du auf der Küche sitzenbleiben und hast noch lange keine Wohnung

Hallo Polinesia280,

Du hast völlig recht, ich würde den Ablösevertrag auch erst perfekt machen nach der Schlüsselübergabe, also wenn die Vormieterin nicht mehr in die Wohnung kann! Vielleicht solltest Du ihr das klarmachen, dass in zwei Monaten ja noch viel passieren kann, auch mit der Küche, die dann evtl. ganz anderes aussehen könnte.

Würde ich so auch nicht machen . Auf jeden Fall jetzt Fotos machen damit in zwei Monaten eventuell neue Mängel dokumentiert werden können . Ich würde mit der Vermieterin erstmal nur ein Mietvertrag abschließen und dazu eine Kaufbeabsichtigung der Küche . Wenn der Vormieter ausgezogen ist die Küche nochmal besichtigen ob neue Mängel dazu gekommen sind oder nicht . Dann kann man den Kaufvertrag für die Küche als Zusatzvertrag für den Mietvertrag nehmen.

bwhoch2  24.07.2023, 13:05
als Zusatzvertrag für den Mietvertrag,

aber abgeschlossen mit der Vormieterin.

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Oliver1968hb  24.07.2023, 13:08
@bwhoch2

Ja , da habe was verkehrt gelesen. Da mußt du den Kaufvertrag natürlich bei Übergabe der Wohnung mit der Vormieterin abschließen .

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Von Experte bwhoch2 bestätigt

Würde ich so nicht unterschreiben. Im Zweifelsfall hat doch auch die jetzige Mieterin das Problem die Küche los zu schlagen und du besorgst du irgendwoanders ja eine neue Küche, wenn sie sich jetzt quer stellt. Die Mieterin hat auch gar keine Ansprüche an dich zu stellen. Abgesehen davon – wenn du jetzt überhaupt irgendwas unterschreiben wollen solltest, sollte zumindest drin stehen, dass der Kaufvertrag nur Gültigkeit erlangt, wenn das Mietverhältnis zwischen dir und dem Vermieter endgültig zustande kommt. Sonst kommt sonst noch was dazwischen, die Wohnung wird dir nicht vermietet und du hast die alte Küche an der Backe, die in irgendeine andere Wohnung nicht vernünftig reinpasst.

Norina1603  24.07.2023, 13:00
Sonst kommt sonst noch was dazwischen, die Wohnung wird dir nicht vermietet und du hast die alte Küche an der Backe, die in irgendeine andere Wohnung nicht vernünftig reinpasst.

Und dann auf eigene Kosten entsorgen muss, wenn sie der, der die Wohnung letztendlich bekommt nicht haben will!

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