Ablösevereinbarung widerrufen??

Hallo, ich war lange auf der Suche nach einer Wohnung. Nun habe ich eine gefunden, habe die Wohnung besichtigt und die Wohnung auch bekommen. Aber die Vormieterin hat immer behauptet, die Küche wäre die Voraussetzung um die Wohnung zu bekommen. Ich muss auch sagen, Ich bin durch die Firma auf die Wohnung gekommen. Nachdem ich die Wohnung bekommen habe, war meine Ansprechpartnerin aber in Mutterschutz, sodass ich niemanden mehr erreichen konnte. Die Vormieterin hatte Kontakt mit der firma. Bevor ich den Vertrag bekommen habe, wollte sie sich unbedingt mit mir treffen, weil sie ihre Sachen verkaufen wollte und mich fragen wollte ob ich was übernehmen möchte. Die Küche und den Boden wollte sie unbedingt mir verkaufen. Als ich da war, haben wir uns über den Preis nicht verstanden. Ich wollte die Ablösevereinbarung nicht unterschreiben aber sie hat dann Andeutungen gemacht, wenn du die Küche nicht kaufst, sage ich der Firma bescheid das ist nämlich die Voraussetzung für die Wohnung. Nun war ich gezwungen, die Vereinbarung zu unterschreiben. Ich habe nun mit der Firma telefoniert und sie sagten mir das ist keine Voraussetzung. Wenn ich möchte kann ich die Küche kaufen, ist aber keine Pflicht. Sie sagten, die Vormieterin hätte falsche Informationen geleitet. Kann die die Vereinbarung widerrufen oder von der Vereinbarung wegen der Lüge zurücktreten? Zudem muss ich auch sagen, sie hat gesagt die Küche wäre neu aber sie hat die seit 7,5 Jahren und ihre Geräte sind veraltet. Könnt ihr mir bitte helfen

Wohnung, Recht, Ablöse, Vormieter
Neue Wohnung, (zu) hohe Ablöse für Möbel gezahlt. Möglichkeit zur Rückforderung?

Hallo Leute,

ich habe im September eine für mich perfekte Wohnung gefunden, mit dem Haken, dass die Vormieterin den Großteil ihrer Möbel + Küche für 2500 Euro abgelöst haben möchte. Da ich so verzweifelt war und die Wohnung die beste Option für mich war, habe ich der Ablöse zugestimmt, mit dem Hintergedanken, dass ich ihre Möbel, welche ich nicht benötige, ja anderweitig verkaufen könne.

Als ich dann eingezogen bin und die Möbel das erste Mal leer und in vollem Umfang sehen konnte, war klar, dass der eh schon hohe Preis für die Sachen, unglaublich überzogen ist. Fast alle Sachen weisen sehr starke Abnutzungserscheinungen und Maken auf, welche vorher nicht ersichtlich waren bzw. versteckt lagen.

Jetzt habe ich mich im Internet zu dem Thema etwas schlau gemacht, da man wohl das Geld bzw. die Differenz zurückverlangen kann, wenn die Ablöse über dem Gebrauchswert der Möbel liegt.

Jetzt Frage ich mich nur, ob sich das für mich Preislich denn überhaut lohnt, da ich vermute, dass die "Schlichtungsstellen" über die man das anfechtet nicht umsonst arbeiten. Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht?

Zweitens kommt noch hinzu, dass ich nicht mal mehr alle abgelösten Möbel besitze (Fotos und Videos + "Zeugen" jedoch vorhanden) da z.b das Sofa so versifft und zerkratzt von den Katzen war, dass wir das beim Einzug direkt entsorgt hatten. Desweiteren habe ich 1-2 Möbelstücke inzwischen schon verkaufen können, hier liegt mir jedoch auch der sämtliche Schriftverkehr vor bzw. ich könnte beweisen wie viel ich dafür noch bekommen habe.

Wohnung, Möbel, Recht, Mietrecht, Kaufrecht, Ablöse, Ablösesumme, anfechten
Darf mein Mitbewohner eine Ablöse auf Grund der Wohnlage verlangen?

Hallo zusammen,

Ich wohne aktuell in einer 2er WG welche nicht besonders gut läuft. Aktuell läuft es auf einen Auszug meines Mitbewohners heraus.

Leider sind beide Parteien als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen weshalb der Vertrag gemeinschaftlich gekündigt werden müsste. Mit einem potenziellen Nachmieter wird dann ein neuer gemeinschaftlicher Vertrag mit dem Vermieter geschlossen (So weit so gut). Nun verlangt jedoch mein Mitbewohner eine Ablösesumme vom bis Dato unbekannten Nachmieter welche sich wie folgt zusammensetzt:

  1. Ca. 500€ für angeblich geleistete Investitionen in die Wohnung (Auszug Mitbewohner: Anschaffung einer Klobrille, Duschbrause, Rauch- und Gasmelder, etc.)
  2. Weitere 500€ on top nur auf Grund der Wohnlage des Objektes. Wir wohnen recht zentral mit ausreichend Möglichkeiten alle Bedürfnisse des alltäglichen Lebens zu Fuß zu bestreiten. Zudem wohnen wir in einer Großstadt (200k Einwohner) mit Universität demnach einer hohen Nachfrage dieser Zielgruppe und einem bereits harten Wohnungsmarkt.

Meine ausführliche Frage an die Community: Darf ein Vormieter solche immensen Summen von einem Nachmieter ohne weiteres verlangen? Er grenzt durch solche Forderungen den Bewerberpool massiv ein denn kein Student, Azubi oder einfacher Angestellter kann sich neben den regulären Fixkosten eines Umzuges, der einmaligen Zahlung einer Kaution und gewissen Anschaffungskosten für Möbel etc. noch eine Ablöse von 1000€ leisten.

Sämtliche Ratgeber im Internet geben dazu keine wirkliche Antwort vor allem speziell was Punkt 2 angeht weshalb ich mir von Euch nützliche Antworten erhoffe:-)

Vielen lieben Dank im voraus.

Recht, Mietrecht, Ablöse, Wirtschaft und Finanzen
Wir genau läuft die Abwicklung beim Schrebergartenverkauf nach Todesfall?

Meine Großmutter ist verstorben und hat einen Schrebergarten hinterlassen (gehört zum Landschaftverbad Westfalen-Lippe). Sie war Alleinpächterin, außer ihr ist auch niemand Mitglied im Gartenverein. Laut Stadtverband endet das Pachtverhältnis automatisch zum 31.3. und der Garten geht zur Pflege und Wartung an den Gartenverein. Geräumt haben wir auch.

Jetzt kommt nächste Woche der Wertermittler und der Vorstand wird uns direkt auch einem Kaufinteressenten vorstellen. Ich habe aber so das Gefühl, daß der 1. Vorsitzende demjenigen gegenüber - genauso wie uns - angedeutet hat, er könne den Garten fast umsonst haben und er sei eh nichts mehr wert. M.E. wird bei der Schätzung eher ein Wert zwischen 1000 und 2000 Euro herauskommen.

Ich konnte bisher noch nicht ermitteln, was nun passiert, wenn wir uns mit dem Interessenten nicht einig werden. Mangels Pachtvertrag haben wir ja streng genommen ab dem 1.4. nicht einmal mehr Zutritt dort. Sicherlich sind wir bereit, finanziell auch Abstriche zu machen, möchten den Garten aber sicher nicht für 100 Euro abgeben, wenn er 2000 wert ist. Muss der Gartenverein den Garten dann ankaufen oder muss ich ihn ohne Pachtvertrag weiter pflegen oder was ist dann? Die vom Landschaftsverband schien mir nicht allzu firm im Thema und hat mir nur mehrfach gesagt, daß wir ab dem 1.4. da nichts mehr tun müssen, außer eventuelle Mängel im Schätzbericht zu beheben. Und nun? Wer hat Erfahrung damit? Meine Mutter - als Erbin - ist durch Beerdigung etc finanziell eh schon am Limit und hat da kein Geld zu verschenken. Der Landschaftsverband hat mir ernsthaft nahe gelegt, den Garten doch einfach dem Verein zu schenken und damit die Sache ohne Ärger los zu haben...

Garten, Erbe, Kleingarten, pachtvertrag, schätzung, Schrebergarten, Sterbefall, Ablöse
Zu hohe Küchenablöse?

Ihr Lieben, ich weiß, diese Frage gab es schon öfter, aber ich bin mir da einfach unsicher.

Wir haben zu diesem Monat eine neue Wohnung bezogen, Bedingung war die Küche der Vormieter abzukaufen für 4500€. Das erschien uns sehr viel, aber sie hat wohl neu 6000€ gekostet und ist ein knappes Jahr alt.

Jetzt sind wir in der Wohnung und haben festgestellt, dass die Küche nicht gerade in einem Zustand ist, der den Preis rechtfertigt: dreckige Oberflächen (alles klebrig und voller Fett, war ein mühseliges Schrubben), der Kühlschrank komplett dreckig (hat über eine Stunde gedauert den zu putzen), im Sieb der Geschirrspülmaschine (welches noch nie sauber gemacht wurde, glaube ich) fanden sich Metalldeckel von Smoothies, im Waschbecken Kronkorken. Im Ceranfeld sind Kratzer und eine kleine Macke, die Edelstahlabzugshaube ist vollkommen dreckig. Unter der Spüle ist wohl mal Wasser ausgelaufen, als ich dort nämlich den Durchlauferhitzer verrückt habe, schlug mir muffig-siffiger Geruch entgegen und unter dem Gerät war es feucht und schmierig. Mein Highlight ist aber der Einbaubackofen: einfach nur schwarz, riecht unfassbar verbrannt, das Rost ebenfalls komplett schwarz, das Backblech fehlt (es wurde entsorgt!!).

Wir haben derzeit weder eine Rechnung erhalten noch eine Zahlung getätigt. Es gibt kein Übergabeprotokoll und wir haben keinen Kaufvertrag geschlossen, nur mündlich bzw. uns bei Whatsapp über Preise unterhalten. Ist das bindend? Ich möchte einfach einfach keine 4500€ zahlen dafür, dass ich mehrere Stunden putzen musste und noch immer nicht fertig bin, weil für den Preis bekomme ich ja auch was Neues! Wir haben überlegt, 3000€ anzubieten als Preis, vielleicht dann noch bis 3500€ aber mehr nicht. Ist das realistisch?

Küche, Kaufberatung, Ablöse
Darf mein Vermieter Kühlschrank und Waschmaschine entfernen?

Das Haus, in dem ich wohne, soll verkauft werden, die anderen Mieter sind schon ausgezogen (was ich mir inzwischen auch überlege), der Vermieter ist dabei, seine Ferienwohnung zu räumen und hat mir Kühlschrank und Waschmaschine zum halben Preis zum Kauf angeboten, andernfalls würden diese mitgenommen. Darf er das? Und wenn ja, gäbe mir das ein Recht auf vorzeitige Kündigung? Immerhin muss ich damit rechnen, dass mich sonst der neue Eigentümer kündigt - schon aus dem Grund finde ich es untragbar, noch in die Wohnung zu investieren. (Er sagt dazu, er habe die Geräte nicht mit vermietet, nur „auf meinen Wunsch angeschafft“. Den Unterschied kann ich nicht nachvollziehen.) Hintergrund: Ich wohne hier seit knapp 3 Jahren in einer 2 ZKB, vermutlich keine Einliegerwohnung. Es handelt sich um eine Art Anbau mit eigenem Eingang. Im „Haupthaus“ wohnte noch ein Ehepaar mit einem Treppenaufgang in der Ferienwohnung des Vermieters. Die Küche in meiner Wohnung ist möbliert, allerdings bei Besichtigung ohne Kühlschrank. Der Kühlschrank war meiner Erinnerung nach dann beim Einzug vorhanden, bei der Waschmaschine bin ich mir nicht völlig sicher. Diese wurde in einem gemeinsam genutzten Funktionsraum im Keller des Haupthauses aufgestellt. Leider sind die Geräte und auch der Rest der Kücheneinrichtung nicht gesondert im Mietvertrag erwähnt.

Mietrecht, Elektrogeräte, Ablöse
Kann der Mieter eine Ablöse den Laminatboden verlangen, den er über 5 Jahre lang bewohnt hat?

Unsere Mieterin hat bei Einzug in die Wohnung im Dezember 2008 (Vertrag läuft allerdings ab 01.01.2009) mit unserem Einverständnis einen Laminatboden über den bestehenden PVC-Boden verlegt. Hierzu habe ich diverse Fragen.

  1. Ist es generell möglich hierfür eine Ablösesumme vom Nachmieter zuverlangen?

  2. Wenn sie das tatsächlich verlangen kann, wieviel kann sie dafür noch nach über 5 Jahren verlangen?

  3. Mein Sohn hat der Mieterin damals bei den Renovierungsarbeiten geholfen. Er erinnert sich allerdings (da er beim Verlegen half), dass die Raucher (inklusive der Mieterin selbst) ihre Kippen munter auf dem Boden ausgetreten haben. Ich habe das damals bemängelt, woraufhin man mir sagte, dass man das doch, wenn der Laminat liegt, nicht mehr sehen würde. Wenn die Mieterin nun keine Ablöse erhält, will sie den Laminatboden rausreißen. Kann ich als Schadensersatz auch verlangen, dass sie den Laminatboden drin lässt? Immerhin, der Laminatboden hat in den letzten Jahren auch recht gelitten, hat Kratz- und Wasserspuren, aber ich wäre bereit das als Ersatz hinzunehmen, denn den Ursprungszustand sonstig wieder herzustellen, würde sie erheblich mehr kosten, denn stellenweise wurden ja auch Türen gekürzt, um sie der neuen Bodenhöhe anzupassen.

Ich würde mich über Antworten freuen. Danke!

Mit freundlichen Grüßen Klaudia Freund

Mietrecht, Ablöse
Streit wegen Ablöse für WG-Zimmer

Hi Allerseits,

ich bin im Begriff ein WG-Zimmer in einer 3er WG zu übernehmen und bin nun im Streit mit dem Vormieter.

Wir haben ursprünglich mündlich ausgemacht, dass ich seinen "Designer-Schrank" (NP:570€) für 500€ übernehme, weil das die Grundvoraussetzung war, um die Wohnung überhaupt zu bekommen. Zusätzlich kommen noch 400€ für Geräte, wie Staubsauger, Waschmaschine und Küche hinzu, die vor ein paar Jahren mal angeschafft wurde.

Da ich von der Nachricht, endlich ein WG-Zimmer bekommen zu haben, so überrascht war, aber ich ihm erst mal am Telefon gesagt, dass ich, wenn auch widerwillig, seinen Ablöseforderungen nachkomme, woraufhin er den Kontakt zur Hausverwaltung, welche auch gleichzeitig Eigentümer sind, vermittelt hat.

Nach einiger Überlegung und auf Rat meiner Eltern, die schließlich einen Großteil bezahlen, habe ich die Verwaltung angerufen und abgesagt und denen auch die Bedenken hinsichtlich der Ablöse von insgesamt 850€ geäußert. Auch die Verwaltung schien relativ überrascht ob der Summe und hat mich keine 2 Minuten später kontaktiert und mir zugesagt, dass ich keine Ablöse zahlen müsste, da das Zimmer schließlich leer zu übergeben wäre.

Alles in Allem hätte ich 1000€ Kaution, 850€ Ablöse und 400€ (erste Miete), also 2250€ zahlen müssen, bevor ich auch nur einen Schreibtischstuhl drinne hätte.

Meine Frage, inwiefern ist eine Ablöse verpflichtend für mich als Nachmieter zu zahlen, da er mir auch gedroht hat, dass ich das WG Zimmer nicht bekomme, sollte ich nicht zahlen.

Mietrecht, Mietvertrag, Ablöse
Targobank Vorzeitig Kredit ablösen, Bearbeitungsgebühr

Guten Tag zusammen,

bei mir geht es um die Targobank (ehemals Citibank). Hab da Kredite seit mittlerweile 10 Jahre am laufen, insgesamt sind es 4 gewesen die immer mal wieder aufgestockt wurden und auch jedes mal fleißig Bearbeitungsgebühr genommen wurde (ca.1800 Euro). Bearbeitungsgebühr hin oder her es ist einfach eine schlechte Bank: - beim zweiten Kredit wurde vergessen mir 2000 Euro zu überweisen -beim letzten Aussagen wie " Nehmen sie ja kein Dispo da zahlen sie 11 & Zinsen) .... und was bekomme ich 11,9 % !!! das war letztes Jahr im Juli -dauernde Anrufe und Briefe zwecks Kontowechsel ( bin und bleibe bei der Sparkasse) und Kreditaufstockungen - bei jedem Kreditabschluss ( kann auch mal 2 Stunden gehen) wollen sie einem Versicherungen , RSV andrehen bis jetzt aber noch nie eine genommen...da werden dann die "Oberbosse" die meist etwas versetzt sitzen ganz nervös.

Mit der Bearbeitungsgebühr bin ich seit Anfang des Jahres dran die zurück zu verlangen nachdem jetzt auch die Ombudsfrau ohne BGH Urteil sich nicht einmischen will gebe ich das ganze jetzt nachdem ich mich nach dem Ablösungssumme erkundige und den Wisch abhole dem Rechtsanwalt. ( Klage wegen Bearbeitungsgebühr) - Rechtsschutz hat das OK gegeben.

Wie auch immer es ist noch viel mehr geplant aber dazu vielleicht später auch eine eigene Geschichte wieso ich die 11,9 % Zins angenommen habe

Habe jetzt ein Angebot einer seriösen Bank von 4,9 & effektiver Jahreszins OHNE Bearbeitungsgebühr und den ganzen Schnick Schnack gesichert.

Jetzt zur Aufstellung da ich mir den Ablösebetrag am Montag persönlich abhole und danach auch 100 Meter weiter zur entfernten Verbraucherzentrale gehe ( habe Termin) um das auch noch einmal prüfen zu lassen:

Eckdaten:

Nettokredit: 15173 Euro Bearbeitungsgebühr!!!!! : 455 EURO Kosten bei Herauslage ( was auch immer das ist) : 60 Euro Zinsen (fest halten) : 4558 Euro

Gesamt : 20 247 Euro

Kredit wurde Ende Juli 2012 abgeschlossen Erste Rate Mitte Oktober 2012 eingezogen Schlussrate Mitte September 2017

Monatliche Rate von 316 Euro bei 60 Monaten Laufzeit

Die Vorfälligkeitsentschädigung liegt laut Vertrag bei 1 % ( da weniger als 1 Jahr)

Wer kann mir freundlicher Weise sagen, wie viel Geld ich zur Ablöse entrichten muss?

Es ist für mich ganz schwierig auszurechnen da ich noch nicht einmal einen Tilgungsplan habe.

Vielen Dank für die Mühe und Hilfe, ich werde versuchen mich zu revanchieren :)

Grüße

Kredit, Versicherung, Anwalt, Citibank, Targobank, Verbraucherzentrale, Ablöse
Problem mit Nachmieter - will Ablöse nicht zahlen!

Hallo! Wir hatten am SA unsere Wohnungsabnahme mit der Vermieterin. Es lief alles problemlos und nach einer dreiviertel Stunde war alles geritzt. Kurz darauf hatten unsere Nachmieter die Übergabe mit der Vermieterin. Heute bekomme ich eine bitterböse E-mail von unserem Nachmieter und er schreibt, dass er uns die Küche nicht um den schriftlich festgehaltenen Betrag ablösen will! Wir haben im August bereits einen handschriftlichen Vertrag aufgesetzt, in dem steht, dass ER die Streicharbeiten übernimmt und er uns die Küche ablöst, sobald sein Mietvertrag wirksam wird. Und jetzt will er uns die Küche nicht ablösen, weil er a) sagt, wir hätten irgendwelche Regale in der Küche entfernt --> wir hatten noch nie Regale in der Küche! b) Dübel in der Decke noch etwas aus dem Putz rausschauen, er das alles ausbessern musste --> stimmt nicht. Hat außerdem ein Maler gemacht. c) Die Ausbesserungsarbeiten an der Wand, also das Verputzen der zurückgebliebenen Löcher von Dübeln oder Nägeln ist ihm zu großflächig ausgeführt. --> Das war ein Maler, der das bestimmt nicht zum ersten Mal gemacht hat. d) das Backblech ist zu alt --> alles klar, oder? Darf er jetzt wirklich von dem Vertrag zurücktreten und die Zahlung der Küche verweigern? In unserem Vertrag steht eindeutig, dass er die Streicharbeiten übernimmt. Sollen wir einen Anwalt einschalten? Vorab schon vielen Dank für Eure Hilfe.

Mietrecht, Anwalt, Ablöse

Meistgelesene Fragen zum Thema Ablöse