Ablöse – die meistgelesenen Beiträge

Ablösevereinbarung widerrufen??

Hallo, ich war lange auf der Suche nach einer Wohnung. Nun habe ich eine gefunden, habe die Wohnung besichtigt und die Wohnung auch bekommen. Aber die Vormieterin hat immer behauptet, die Küche wäre die Voraussetzung um die Wohnung zu bekommen. Ich muss auch sagen, Ich bin durch die Firma auf die Wohnung gekommen. Nachdem ich die Wohnung bekommen habe, war meine Ansprechpartnerin aber in Mutterschutz, sodass ich niemanden mehr erreichen konnte. Die Vormieterin hatte Kontakt mit der firma. Bevor ich den Vertrag bekommen habe, wollte sie sich unbedingt mit mir treffen, weil sie ihre Sachen verkaufen wollte und mich fragen wollte ob ich was übernehmen möchte. Die Küche und den Boden wollte sie unbedingt mir verkaufen. Als ich da war, haben wir uns über den Preis nicht verstanden. Ich wollte die Ablösevereinbarung nicht unterschreiben aber sie hat dann Andeutungen gemacht, wenn du die Küche nicht kaufst, sage ich der Firma bescheid das ist nämlich die Voraussetzung für die Wohnung. Nun war ich gezwungen, die Vereinbarung zu unterschreiben. Ich habe nun mit der Firma telefoniert und sie sagten mir das ist keine Voraussetzung. Wenn ich möchte kann ich die Küche kaufen, ist aber keine Pflicht. Sie sagten, die Vormieterin hätte falsche Informationen geleitet. Kann die die Vereinbarung widerrufen oder von der Vereinbarung wegen der Lüge zurücktreten? Zudem muss ich auch sagen, sie hat gesagt die Küche wäre neu aber sie hat die seit 7,5 Jahren und ihre Geräte sind veraltet. Könnt ihr mir bitte helfen

Wohnung, Recht, Ablöse, Vormieter

Problem mit Nachmieter - will Ablöse nicht zahlen!

Hallo! Wir hatten am SA unsere Wohnungsabnahme mit der Vermieterin. Es lief alles problemlos und nach einer dreiviertel Stunde war alles geritzt. Kurz darauf hatten unsere Nachmieter die Übergabe mit der Vermieterin. Heute bekomme ich eine bitterböse E-mail von unserem Nachmieter und er schreibt, dass er uns die Küche nicht um den schriftlich festgehaltenen Betrag ablösen will! Wir haben im August bereits einen handschriftlichen Vertrag aufgesetzt, in dem steht, dass ER die Streicharbeiten übernimmt und er uns die Küche ablöst, sobald sein Mietvertrag wirksam wird. Und jetzt will er uns die Küche nicht ablösen, weil er a) sagt, wir hätten irgendwelche Regale in der Küche entfernt --> wir hatten noch nie Regale in der Küche! b) Dübel in der Decke noch etwas aus dem Putz rausschauen, er das alles ausbessern musste --> stimmt nicht. Hat außerdem ein Maler gemacht. c) Die Ausbesserungsarbeiten an der Wand, also das Verputzen der zurückgebliebenen Löcher von Dübeln oder Nägeln ist ihm zu großflächig ausgeführt. --> Das war ein Maler, der das bestimmt nicht zum ersten Mal gemacht hat. d) das Backblech ist zu alt --> alles klar, oder? Darf er jetzt wirklich von dem Vertrag zurücktreten und die Zahlung der Küche verweigern? In unserem Vertrag steht eindeutig, dass er die Streicharbeiten übernimmt. Sollen wir einen Anwalt einschalten? Vorab schon vielen Dank für Eure Hilfe.

Mietrecht, Anwalt, Ablöse

Targobank Vorzeitig Kredit ablösen, Bearbeitungsgebühr

Guten Tag zusammen,

bei mir geht es um die Targobank (ehemals Citibank). Hab da Kredite seit mittlerweile 10 Jahre am laufen, insgesamt sind es 4 gewesen die immer mal wieder aufgestockt wurden und auch jedes mal fleißig Bearbeitungsgebühr genommen wurde (ca.1800 Euro). Bearbeitungsgebühr hin oder her es ist einfach eine schlechte Bank: - beim zweiten Kredit wurde vergessen mir 2000 Euro zu überweisen -beim letzten Aussagen wie " Nehmen sie ja kein Dispo da zahlen sie 11 & Zinsen) .... und was bekomme ich 11,9 % !!! das war letztes Jahr im Juli -dauernde Anrufe und Briefe zwecks Kontowechsel ( bin und bleibe bei der Sparkasse) und Kreditaufstockungen - bei jedem Kreditabschluss ( kann auch mal 2 Stunden gehen) wollen sie einem Versicherungen , RSV andrehen bis jetzt aber noch nie eine genommen...da werden dann die "Oberbosse" die meist etwas versetzt sitzen ganz nervös.

Mit der Bearbeitungsgebühr bin ich seit Anfang des Jahres dran die zurück zu verlangen nachdem jetzt auch die Ombudsfrau ohne BGH Urteil sich nicht einmischen will gebe ich das ganze jetzt nachdem ich mich nach dem Ablösungssumme erkundige und den Wisch abhole dem Rechtsanwalt. ( Klage wegen Bearbeitungsgebühr) - Rechtsschutz hat das OK gegeben.

Wie auch immer es ist noch viel mehr geplant aber dazu vielleicht später auch eine eigene Geschichte wieso ich die 11,9 % Zins angenommen habe

Habe jetzt ein Angebot einer seriösen Bank von 4,9 & effektiver Jahreszins OHNE Bearbeitungsgebühr und den ganzen Schnick Schnack gesichert.

Jetzt zur Aufstellung da ich mir den Ablösebetrag am Montag persönlich abhole und danach auch 100 Meter weiter zur entfernten Verbraucherzentrale gehe ( habe Termin) um das auch noch einmal prüfen zu lassen:

Eckdaten:

Nettokredit: 15173 Euro Bearbeitungsgebühr!!!!! : 455 EURO Kosten bei Herauslage ( was auch immer das ist) : 60 Euro Zinsen (fest halten) : 4558 Euro

Gesamt : 20 247 Euro

Kredit wurde Ende Juli 2012 abgeschlossen Erste Rate Mitte Oktober 2012 eingezogen Schlussrate Mitte September 2017

Monatliche Rate von 316 Euro bei 60 Monaten Laufzeit

Die Vorfälligkeitsentschädigung liegt laut Vertrag bei 1 % ( da weniger als 1 Jahr)

Wer kann mir freundlicher Weise sagen, wie viel Geld ich zur Ablöse entrichten muss?

Es ist für mich ganz schwierig auszurechnen da ich noch nicht einmal einen Tilgungsplan habe.

Vielen Dank für die Mühe und Hilfe, ich werde versuchen mich zu revanchieren :)

Grüße

Kredit, Versicherung, Anwalt, Citibank, Targobank, Verbraucherzentrale, Ablöse