Ablöse für eine Schrottküche bezahlt, was kann ich tun?
Hallo,
ich lebe in Österreich und bin mit meinem Freund im Oktober 2021 in eine Mietwohnung gezogen. Der Vemieter wollte von uns 1200€ für die Küche, die "neu" gekauft sein soll. Also haben wir die Ablöse von 1200€ bezahlt und erhalten bei unserem Auszug einen Teil zurück. Seitdem wir eingezogen sind, haben wir nur Probleme mit dieser Küche. Die Spüle ist verstopft und es fließt ganz unten bei den Küchenleisten Wasser raus. Wir haben den Vermieter schon 4-5 per SMS darauf hingewiesen, aber er kann uns nicht helfen. Jetzt hat das ganze Wasser in der Küche unserer teuren Staubsaugroboter kaputt gemacht. Leider war ich in einem anderen Raum und hatte nicht bemerkt, dass wieder Wasser rausfloss.
Wir werden im September ausziehen und wir wollen auch die vollen 1200€ zurück vom Vermieter, da man in dieser Küche nicht kochen kann. Wisst Ihr ob ich im Recht dazu bin?
LG Katarina
2 Antworten
Leider ist hier die rechtliche Lage nicht auf eurer Seite. Da Ihr ihm die Küche abgekauft habt ist es eure Verantwortung diese Instand zu setzen. Wenn Ihr die Küche mitgemietet hättet wäre die Situation eine andere, aber so seit ihr für die Küche zuständig. Zudem ist der Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet euch die Küche wieder abzulösen da eure Ablöse der Küche ein Privatgeschäft war und es somit keine Gewährleistung gibt. Würde hier gerne ermunterndere Worte schreiben aber so ist leider die Rechtslage.
Einzig wenn die als "neu" gekaufte Küche als nicht neu feststellen könnt sehe ich hier möglichkeiten. Das dürfte allerdings nach dieser Zeit schwer nachzuweisen sein.
Lg Chris
Wer auch immer dieses Unwort "Ablöse" erfunden hat, es bleibt ein Kaufvertrag. Lasst euch die Quittung des Neukaufes zeigen. Stelledoch bitte diesen seltsamen Kaufvertrag hier vor, der den Passus enthält: Anteilig Geld zurück nach Mietende. Das würde bedeuten, der Vermieter kauft die Küche zurück?
Gerhart Stimme dir zu. ablöse ist und bleibt ein Kaufvertrag, wenn auch meist nur mündlich. Somit hat die Küche Eigentümer gewechselt. Falls es den Passus: "Rückkauf" ist immer noch die Frage ob die Summe damals bereits festgelegt wurde. Küchen haben einen rapiden Wertverlust.
@Katarina3112 ich hoffe ihr könnt das ganze als teures Seminar sehen und künftig den Vermieter rechtzeitig in die Schranken weisen.
Lg Chris
Die Küche ist nicht schuld wenn der Abfluss verstopft und undicht ist.
Die Küche nicht, aber der Vermieter muss sich doch drum kümmern, wenn ich ihm dafür eine Ablöse bezahlt habe. Meine Frage war, ob ich von Ihm die volle Ablöse zurückverlangen kann, da er sich um das Problem nicht gekümmert hat
Die Küche und die Ablöse haben mit dem Ablussproblem nichts zu tun.
Reparaturen stehen im Mietvertrag
Versteh ich nicht ganz, ich hatte damals mit einem Anwalt gesprochen, der meinte, dass der Vermieter sich um das Problem kümmern muss und wenn er das nicht macht, hätten wir auch Recht Ihn anzuzeigen. Ich denke, dass ich diesen Anwalt mal zu diesem Thema kontaktieren werde, Danke
Welche Ablöse willst du denn zurückhaben?
Für 1.200 Euro kann die Küche fast nicht neu sein und man kann die ja schätzen lassen, ob der Ablösepreis gerechtfertigt wäre und keiner ist gezwungen, eine Küche zu übernehmen, die er nicht will. Viele Vermieter vermieten auch nur mit einer Küche, wenn der Vormieter die nicht mitnimmt.
Du hast eine Küche vom Vormieter (ja?) abgenommen und der hat die Küche dagelassen, der Vermieter hat sie übernommen und dafür hast du die Ablösesumme bezahlt und die Küche ist in dein Eigentum übergegangen.
Manchmal passt das ja auch, weil man selber keine neue Küche kaufen muss, denn eine Einbauküche rausreissen, die passt dann selten in die neue Wohnung.
Man kann auch so eine Küche mit monatlichem Betrag zusammen mit der Miete bezahlen, dann gehört die Küche immer noch dem Vermieter, aber
wenn du die Abösesumme auf einmal bezahlst, dann ist sie dein Eigentum und das gehört schriftlich im Übernahmeprotokoll vermerkt.
Wenn dann Reparaturen anfallen, ist das nicht mehr dem Vermieter seine Sache, sondern deine. Dann hätte der Vermieter Recht, dass er sich nicht darum kümmert.
Wenn der Abfluss verstopft ist (wohnt ihr im Mehrfamilenhaus?), dann müsste der Vermieter jemand kommen lassen, aber wenn dann festgestellt wird, wer evtl. für die Verstopfung verantwortlich ist, dann zahlt der die Reparatur.
Du kannst deine Küche jetzt mitnehmen, verkaufen oder deinem Nachmieter verkaufen, sofern der das will.
Beim nächsten Mal die Möbel genauer anschauen, alles im Übernahmeprotokoll schriftlich festhalten und genau das beim Übergabeprotokoll (Auszug) machen.
es hat sich jetzt erledigt. Unser Anwalt hat gesagt, dass es die Schuld vom Vermieter ist, das die Verstopfung was mit den Rohren (laut Installateur) zu tun hat.
Danke für deine Antwort. Wir haben im ja die Küche nicht abgekauft. Dann dürften wir die Küche ja bei unserem Auszug mitnehmen. Wir haben ihm die Ablöse gezahlt und kriegen beim Auszug ein Teil zurück. Ja er hat Sie uns als neu verkauft und uns erzählt, dass die Küche einwandfrei funktioniert und schon nach dem ersten Kochen, ist das mit dem Wasser passiert. Aber das kann ich leider nicht beweisen.