Muss ich beim Auszug den Boden ersetzen?

5 Antworten

Welche Rückbaupflichten hat ein Mieter gegenüber dem Vermieter

Rückbau bedeutet Wiederherstellung des früheren Zustandes des Mietobjektes. Eine bloße Genehmigung der Ein- oder Umbauten durch den Vermieters genügt nicht: Die Genehmigung einer Umbaumaßnahme des Mieters bedeutet grundsätzlich nicht den Verzicht auf Rückbauansprüche nach Beendigung des Mietverhältnisses (LG Berlin, Urteil vom 23. Juli 2001, Az: 67 S 559/00).

Ausnahmen von der Rückbaupflicht

Der Wiederherstellungsanspruch ist auch dann zu verneinen, wenn der Vermieter den wiederhergestellten Zustand alsbald wieder beseitigen müsste, um zum Beispiel geplante Umbaumaßnahmen durchzuführen (BGH, Urteil vom 23.10.1985, WM 1986, 57).

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rueckbaupflicht.htm

Du schreibst:

Der Vermieter sagt der Laminat ist nicht ordentlich verlegt worden und möchte da jetzt eine Entschädigung für haben das sehen wir nicht ein weil im Mietvertrag nur Besenrein steht und die Wohnung eh einen neuen Boden bekommt.

Hier geht es nicht um die besenreine Rückgabe der Wohnung, sondern um Sachbeschädigung.

Die Behauptung, dass die Wohnung einen komplett neuen Boden erhält, reicht nicht.

Du müsstest beweisen, dass der Vermieter den ersetzten Boden im Flur heraus reißt, um einen neuen Boden zu verlegen. Den Erstattungsanspruch müsstest du gerichtlich einklagen.

Sich mit dem Vermieter über eine einmalige Entschädigung zu einigen, halte ich für die günstigste Lösung.

Gesetzlich geregelt ist, dass Schönheitsreparaturen sach- und fachgerecht auszuführen sind.

Dass heißt: Das Laminat und den beschädigten PVC-Belag entfernen und durch einen neuen ersetzen.

Wenn du glaubst, dass da günstiger ist, als die verlangte Entschädigung durch den Vermieter, solltest du die Arbeiten vor dem Auszug erledigen.

Anderenfalls hat der Vermieter das Recht einen Handwerker zu beauftragen und dir/euch die Kosten in Rechnung zu stellen.

Eine Handwerkerstunde wird mit ca. 50,- EUR kalkuliert. Zusätzlich musst du damit rechnen, dass der Vermieter dir/euch Mietausfälle in Rechnung stellt.

Zahlt der Mieter nicht, behält der Vermieter in der Regel einfach die Mietkaution ein.

Das heißt, der Mieter müsste den Mieter auf Herausgabe der Kaution verklagen.

Bei einer Klage würde jedoch der Mietvertrag im Vordergrund stehen und nicht die zukünftigen Absichten des Vermieters wie er seine Wohnung renoviert.

Gut zu wissen:

Der Unterlegene in einem Rechtsstreit trägt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten.

Vor dem Hintergrund, dass der Flur in der Regel eine kleinere Fläche hat, dass die Sachbeschädigung durch den Mieter außer Frage steht und die gesetzlichen Bestimmungen zur Rückbaupflicht des Mieters klar und unmissverständlich sind, schätze ich das Prozessrisiko als sehr hoch ein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi eure versicherung hat da recht theoretisch ist der boden nichts wert. Aber eure Versicherung hat euch da zu schnell abgebügelt. Das machen die ganz gerne.

zum Alter des Bodens ist hier auch der Zustand mitentscheidend. Selbst wenn er den Belag selbst nicht verlangen kann so kann er ein und ausbaukosten auf jeden Fall verlangen.

Fakt ist ihr habt den Boden zerstört. Eurem vermieter schuldet ihr einen vermietbaren Zustand.
der Laminat war ja eure Entscheidung. Wenn der nicht Fachgerecht verlegt ist kann ich euch direkt sagen das es kein Gericht gibt das Pfusch duldet.
wieso habt ihr nicht einfach einen pvc wieder verlegt? Die sind im Angebot günstiger.
nur um das noch mal klar zu sagen. Wieso soll euer Vermieter einen Boden erneuern den ihr zerstört habt? Da gibt es nichts einzusehen. Wer's kaputtmacht kann es bezahlen.

am einfachsten wäre ihr legt einen PVC. Ähnliche optik dann kann auch niemand meckern.

Wenn der PVC-Boden 'mitgemietet' wurde müsst ihr den Schaden ersetzen. Liegt er nur lose auf dem eigentlichen Boden auf, könnt ihr versuchen zu diskutieren.

Ich würde das klären wenn die Wohnung eh einen neuen Boden bekommt das lasse es sein ihr wolltet Laminat veerlegen und nur weil es nicht ganz perfekt ist muss man doch nicht den Boden ersetzen.

Vielleicht ein kleines Geschenk als Entschuldigung kaufen und das war’s

Lg Theresa 🍀💕

Domahu 
Fragesteller
 08.06.2023, 22:25

Leider möchte er jetzt das wir den Boden für den ganzen Flur Zahlen und das sehen wir nicht ein.

0
theCapsicum  09.06.2023, 01:05

Ein kleines Geschenk zur Entschädigung? Hat das in einer ernsten und rein profitorientierte Geschäftsbeziehung einer entgeltlichen Überlassung je funktioniert?

0

Die Versicherung hat Recht, ein PVC Boden hat nach 5 Jahren wirklich fast keinerlei Wert mehr. Ihr müsst dem Vermieter beim Schaden nur den Zeitwert ersetzen, nicht einen Neupreis und auch nur den Schadensumfang und keine Vollsanierung. Aber drumherum kommt ihr auch nicht, wenn der Vermieter nicht von sich aus auf seinen Anspruch verzichtet.

Die zweite Sache mit eurem Laminat ist die, der Vermieter kann natürlich im Rahmen des Auszug verlangen, dass ihr euren selbst verlegten Boden auch wieder entfernt - oder ihm eben die Demontage- und Entsorgungskosten ersetzt.