Vermieter dazu verpflichtet Boden zu erneuern?

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Nun ist schon die Frage, ob Du die Wohnung, wie besichtigt, also mit dem Teppichboden gemietet hast oder ob vereinbart war, dass dieser rausgenommen werden muss oder ob vereinbart war, dass der Teppich durch was neues, was auch immer, ersetzt wird.

Ich meine:

Wenn der Teppich bei der Besichtigung für Dich den Anschein hatte, dass es sich um einen akzeptablen Bodenbelag handelt, der von Dir so weiter verwendet werden kann, hast Du Anspruch darauf, dass auch wieder Teppichboden verlegt wird.

Der Vermieter wäre in einer etwas blöden Situation, wenn er nicht bedacht hätte, dass der vom Vormieter eingebrachte Boden auch von diesem wieder entfernt wird und er nicht geregelt hat, in welchem Zustand die Wohnung von diesem zurück gelassen werden muss, bzw. dann auch an Dich zu übergeben ist.

Wenn also die Art des gemieteten Belags kein Thema in den Gesprächen war und auch in keiner Weise im Mietvertrag erwähnt wird, hast Du Teppichboden mit gemietet.

Wurde dagegen schon bei der Besichtigung besprochen, dass der Teppichboden dem Vormieter gehört und dieser den Boden entfernen wird oder dass dieser von dem Vormieter entfernt werden muss, dann liegt es an Dir, einen neuen Boden zu verlegen. Dann sollte Dir aber eine Wohnung übergeben werden, die einen Boden enthält, der auch problemlos wieder neu belegt werden kann. Alte Kleberreste zu entfernen ist nicht Deine Sache. Dann hätte der Vormieter hier schlampig gearbeitet. Steht darüber nichts im Mietvertrag, wäre der Vermieter in der Beweispflicht, dass das so besprochen wurde.

Hat Dir der Vermieter gar zugesagt, dass der alte Teppich raus kommt und neuer Boden von ihm verlegt wird, sollte das auch so im Mietvertrag stehen. Ansonsten stündest Du in der Pflicht ihm das Versprechen auch nachzuweisen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
oklein  02.01.2020, 16:58

Es ist alles geschrieben!

Noch ein paar ergänzende Hinweise:

  1. Ist es Linoleum oder wirklich PVC? Sieht nämlich ähnlich aus. Beachte: https://www.lfu.bayern.de/abfall/schadstoffratgeber_gebaeuderueckbau/suchregister/doc/428.pdf
  2. War der Teppich also beim Einzug drin (Fotobeleg), dann gemietet wie gesehen und es gilt nur, dass Du bei ABNUTZUNG einen neuen Teppich verlangen kannst.
  3. Aber war er schon draußen gilt: Ein ohne Einwilligung des Vermieters verlegter Teppichboden DES VORMIETERS ist bei Mietende stets zu entfernen. Dies gilt auch dann, wenn der Teppichboden vom Vormieter verlegt und vom Mieter gegen eine Abstandszahlung übernommen worden ist (LG Berlin, GE 1988, 629). Dabei muss der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden. Das wäre dann der PVC/Lino.

Schreibe aber mal etwas genauer und orientiere Dich an bwhoch2

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bwhoch2  09.01.2020, 11:52

Danke für die Auszeichnung.

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Als du einzogst war der Belag noch da? Wer hat ihn entfernt und warum?

Können ja.

Es steht dir nur das zu, was du beim Mietvertrag unterschrieben hast.

Hi,

das kommt darauf an, wem der Teppich gehörte ... und wer ihn rausgerissen hat ...

Klebereste gehen i. d. R. schon ab.

wenn der Teppich noch drin war als du eingezogen bist, dann vielleicht. Ansonsten hast du ja den schlechten Boden gesehen und hast trotzdem gemietet