In der Anzeige steht also das letzte wesentliche Jahr für einen massiven Umbau.

Wer sich für das Haus interessiert, wird sich alles genau ansehen u. a. Grundbuchauszüge und Bauplan von der ersten Genehmigung etc. etc. Dabei lässt sich dann das wahre Alter nicht mehr verschweigen.

Ich würde die Anzeige daher nicht als Betrug werten.

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Ganz einfach: Wer noch nie woanders war.

Meine Reihenfolge, wobei die Plätze untereinander auch vertauscht sein können und ich habe bei weitem noch nicht alle Städte gesehen, deshalb können auch viele fehlen, die andere sehr schön finden:

Passau - Regensburg - Kontanz - Bamberg - Dresden - München - Augsburg - Nürnberg - Ulm - Freiburg - Hamburg - Bremen - ... - ... - ... - ... Essen - Duisburg - Oberhausen - Dortmund - ... - ...

Die Punkte stehen für sehr viele andere Städte, die auch sehr schön sind und erst dann kommt irgendwann Essen und die anderen genannten Städte. Gut möglich dass es noch einige gibt, die nach Dortmund noch kommen würden.

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Das dürfte einigermaßen normal sein bevor dann in den nächsten Jahren die Menopause so richtig einsetzt. Genieße davon, was geht, denn es kann gut sein, dass Dein Verlangen später stark nachlässt. Klar kann es sein, dass Du Deinen Mann mit Deinem Verlangen etwas überforderst, aber auch er sollte bereit sein, so oft und so gut es geht, es mit Dir zu treiben. Er muss ja nicht jedes Mal kommen oder gehört das bei Dir unbedingt dazu?

Solltet Ihr beide das Gefühl haben, dass er allein zu wenig ist, könntet Ihr Euch immer noch überlegen, in wieweit es möglich wäre, dass auch andere zu Deiner Befriedigung beitragen. Z. B. durch Besuch von Swingerclubs, bei denen Du dann aktiver bist, als Dein Mann, der aber dabei ein Auge auf Dich haben könnte.

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Ja

Ja, wenn die Solarthermieanlage schon auf dem Dach installiert ist, bevor man weitere Flächen mit PV-Modulen bestückt. Warum sollte man eine gut funktionierende Solarthermieanlage abbauen?

Im anderen Fall, wenn man noch gar nichts hat, macht es eigentlich keinen Sinn. Lieber dann mit der PV und einer Wärmepumpe das Warmwasser aufheizen. Es gibt Wettersituationen, in denen eine Solarthermie nichts bringt, während die PV jede Menge Strom liefert. Beispiel ist Schnee auf den Flächen der Solarthermie, während der Schnee von den PV-Modulen längst abgerutscht ist und diese somit wieder frei sind.

Man könnte nun mit den Pumpen der Solarthermie warmes Wasser nach oben pumpen und so den Schnee abtauen, aber das kostet wiederum so viel Strom, dass es sich nicht lohnt.

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Ganz wichtig ist bei einer solchen Bürgschaft, dass diese freiwillig erfolgt und nicht nur auf ausdrückliches Verlangen des Vermieters angeboten wird. Der Hinweis, dass der Vermieter gerne eine Bürgschaft sieht, ist also als Aufforderung des Maklers zu verstehen, dass Dein Vater schon im Voraus ein Schreiben macht, in dem er erklärt, dass er auf jeden Fall bereit ist, für alle Ausfälle und Schäden, die im Rahmen des Mietverhältnisses durch Dich entstehen, aufkommen wird.

Das ist zwar einerseits ein großes Risiko, aber andererseits erst einmal noch keine Verpflichtung für irgendwas. Eine Verpflichtung wird es erst, wenn ein Vertrag zustande kommt, in dem eine solche unbegrenzte Bürgschaft seitens Deines Vaters erklärt wird.

Die Freiwilligkeit ist deshalb wichtig, weil eine Bürgschaft ansonsten begrenzt ist auf die maximal mögliche Höhe der Kaution und auch nur als Ersatz für eine Kaution gestellt wird.

Noch mehr Sicherheit hätte Dein künftiger Vermieter, wenn Dein Vater als Mitmieter in den Mietvertrag aufgenommen wird.

Generell zeigt die Bereitschaft zu so einer Bürgschaft oder auch die Rolle als Mitmieter, dass Dein Vater Dir in jeder Hinsicht vertraut. Das schafft auf jeden Fall auch von Anfang an ein Vertrauen durch den Vermieter.

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Wenn wir eine Wohnung vermieten, in der noch die Küche des aktuellen Mieters ist und Mieter und Nachmieter wollen eine Ablöse vereinbaren, so ist das zum Zeitpunkt des Mietvertrag-Abschlusses meist noch nicht bekannt oder endgültig klar.

Somit schreiben wir in das Übernahmeprotokoll mit Vormieter und in das Übergabeprotokoll mit Nachmieter, was zu diesem Zeitpunkt Sache ist. Es mus also nicht im Mietvertrag stehen.

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Du unterschreibst damit, dass Dich der Vermieter informiert hat darüber, dass die Wohnung entweder

a) in den letzten drei Jahren umfassend saniert wurde

b) erst nach 2014 erstmals bezogen wurde.

Ganz grob gesagt.

Du hast die Wohnung besichtigt und kannst davon ausgehend jetzt sicher beurteilen, ob sie in einem Neubau ist oder erst vor nicht allzu langer Zeit saniert wurde.

Ist das der Fall gelten die Ausnahmen zur Mietpreisbremse.

Da die Wohnung anscheinend immer noch relativ günstig ist, kannst Du jetzt bedenkenlos unterschreiben. Die jetzt vereinbarte Miete muss 1 Jahr fest bleiben. Erst dann könnte Dein Vermieter eine Mieterhöhung von Dir verlangen, bzw. die Zustimmung dazu. Und erst dann prüfst Du, ob die erhöhte Miete immer noch passt. Du hättest dann immer noch bis zu drei Monate Zeit zu überlegen, ob Du wieder umziehst oder lieber in der Wohnung bleibst. Nach einem Jahr hast Du Dich entweder eingelebt oder noch nicht. Wenn Du gut angekommen bist und Dir die Umgebung gefällt und auch sonst alles passt, wirst Du lieber wieder eine Erhöhung akzeptieren.

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Nicht der Strompreis ist das Problem, sondern nach wie vor die Akkus, die das teuerste Einzelteil an so einem E-Auto sind und damit das größte Risiko für den E-Auto-Käufer.

Was würde es nützen, wenn der Strompreis bei normaler Aufladung unter dem des Benzinpreises liegt, wenn nach einigen Jahren der Akku am Ende ist und getauscht werden muss.

Meine Meinung ist weiterhin, dass nur ein Akkutausch-Konzept einen für die Masse wirtschaftlichen Betrieb von E-Autos ermöglicht. Ist der Akku leer fährt man an eine Akkustation und tauscht in wenigen Minuten aus. Dafür wird dann bezahlt, nämlich für Strom- und Akkunutzung. E-Autos könnten sehr günstig angeboten werden. Man hätte immer einen guten Akku im Fahrzeug. Man könnte das Auto jederzeit ohne Diskussion über die Haltbarkeit des Akkus weiter verkaufen und man bezahlt pro Akkutausch einen Betrag der in etwa einer Tankfüllung Diesel oder Benzin entspricht. Vielleicht ein wenig teurer, da dafür das Auto und dessen Wartung etc. deutlich günstiger wäre.

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Meinung des Tages: Silvesterparty am Brandenburger Tor abgesagt - sollten solche Events durch Steuergelder finanziert werden?

(Bild mit KI erstellt)

Absage der traditionellen Silvesterparty am Brandenburger Tor

Die legendäre Silvesterparty am Brandenburger Tor in Berlin wird dieses Jahr nicht stattfinden. Der Veranstalter „Berlin feiert Silvester“ (BfS GmbH) hat die Veranstaltung endgültig abgesagt. Grund ist eine fehlende gesicherte Finanzierung, insbesondere weil der Berliner Senat keine Zuschüsse mehr leisten möchte. Die Party war seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Silvesternacht, mit Musikacts, Feuerwerk und TV-Liveübertragung durch das ZDF. Bereits Anfang Juli war die Finanzierung als gefährdet eingestuft worden.

Berliner Senat lehnt weitere Finanzierung ab

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bekräftigte, dass das Land Berlin keine Steuergelder mehr für die Veranstaltung bereitstellen werde. Wegen angespannter Haushaltslage sei es nicht Aufgabe der Stadt, solche Events zu finanzieren. Bereits 2023 wurde dem Veranstalter angekündigt, dass ab 2025 keine Zuschüsse mehr fließen – 2024 sollte letztmalig unterstützt werden.

Die Unterstützung in den letzten Jahren belief sich laut Veranstalter auf mindestens 500.000 bis 1 Million Euro, unter anderem über Werbeflächen landeseigener Unternehmen. Laut Senat wurden zuletzt 300.000 Euro direkt aus der Wirtschaftsverwaltung beigesteuert.

ZDF plant alternatives Silvesterprogramm

Durch die Absage entfällt auch die Möglichkeit der traditionellen Liveübertragung durch das ZDF. Der Sender hat angekündigt, für den Silvesterabend nun andere Programmoptionen zu entwickeln. Ob das Moderationsteam rund um Andrea Kiewel und Johannes B. Kerner weiterhin Teil einer alternativen Show sein wird, ist unklar. Das ZDF hatte die Silvesterparty seit 2010 live übertragen, mit großen Einschaltquoten und vielen Live-Auftritten. Parallel wird die ARD weiterhin den „Silvester-Schlagerbooom“ mit Florian Silbereisen ausstrahlen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollten Großveranstaltungen wie die Silvesterparty weiterhin mit Steuergeldern finanziert werden?
  • Wie sinnvoll ist es Eurer Meinung nach, in Zeiten knapper Haushalte auf vergleichbare Prestigeevents zu verzichten?
  • Was sagt die Absage über den Stellenwert von Kulturveranstaltungen in der Politik aus?
  • Welche Rolle spielen solche Traditionsveranstaltungen für das Gemeinschaftsgefühl in der Stadt bzw. Gesellschaft?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Solche Events sollten nicht durch Steuern bezahlt werden, weil...

Finanzierung von Großveranstaltungen? Nein, auf gar keinen Fall!

Verzicht auf solche Prestigeevents: Auf jeden Fall

Die Silvesterparty hat nichts mit einer Kulturveranstaltung zu tun.

Überall im Land veranstalten Vereine solche Traditionsveranstaltungen und sehen zu, dass sie das nötige Geld dafür einnehmen, ohne in die Stadtkasse o. ä. greifen zu müssen. Überschüsse werden dann auch noch oft versteuert.

Gerade eine Stadt, wie Berlin, die Milliarden aus dem Länder Finanzausgleich bezieht, muss besonders verantwortungsvoll mit ihrem Geld umgehen, denn es ist nicht nur das Geld das diese Stadt selbst über Steuereinnahmen erwirtschaftet, sondern das Geld, das in ein paar wenigen Bundesländern über die dort erbrachten Leistungen erarbeitet wurde.

Als Nicht-Berliner, der mit zur Finanzierung der Stadt beiträgt, möchte ich doch ganz gerne, dass man hört und liest, dass die maroden Schulen endlich instand gesetzt werden und dass das Geld für sinnvolle Infrastruktur und deren Erhalt verwendet wird und nicht für ein paar Stunden Silvester-Feier verschleudert wird.

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Warum machst Du Dich vom Jobcenter abhängig. Such Dir einen Job, in dem Du ausreichend verdienst, dann ist das Problem gelöst.

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vermieter vergessen nie die miete

In der Regel läuft es wohl so, dass ein schlauer Vermieter, im ersten Monat bei Ausfall der Miete nichts sagt. Der Mieter meint dann, dass der Vermieter wohl gar nicht darauf achtet und unterlässt daher die Zahlung auch im Folgemonat und ehe er es sich versieht, hat der Mieter dann die fristlose Kündigung auf dem Tisch.

Deshalb wäre ich sehr sehr vorsichtig, wenn Du die Wohnung behalten willst.

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Demnach hast Du noch 1 Monat Zeit für den Umzug. Wenn die Wohnung durch den Schimmel so beschädigt ist, dass sie gar nicht mehr bewohnbar ist, dann kann man natürlich den neuen Mietvertrag fristlos kündigen. Bleibt die Frage, wohin am 1.9.?

Wenn aber die Wohnung instand gesetzt werden kann und es im Moment nur am Gutachtertermin scheitert, sollte doch dennoch ausreichend Zeit sein, um die Wohnung pünktlich für den 1.9. herzurichten. Bis dahin kannst Du natürlich die Miete entsprechend mindern, also bspw. zu 100 %, wenn Du überhaupt nicht einziehen kannst. Die Wirkung wäre dann eigentlich die Gleiche, wie wenn das MV erst am 1.9.25 beginnt.

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Es wäre keinesfalls verfassungswidrig. Das Mietrecht ist zunächst für alle mobilen und immobilen Dinge, die vermietet werden können. Ein wichtiger Satz gleich im ersten Paragraphen des Mietrechts lautet:

Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Damit ist zunächst klar geregelt, wer für Instandhaltungen aufkommen muss. Es gibt jedoch die Möglichkeit, im Wohnungsmietvertrag Klauseln aufzunehmen, die eine Überwälzung von Instandhaltungen auf die Mieter bedeuten, wie die üblichen und höchstrichterlich abgesegneten Klauseln für Schönheitsreparaturen und Endrenovierung bei Rückgabe. Und da sieht man dann auch schon die Grenzen, was letztlich durch Gerichtsurteile limitiert ist.

Das Streichen von Türen kann z. B. von Mietern verlangt werden, nicht aber den Einbau neuer Türen.

Wenn jedoch Mieter und Vermieter vereinbaren, dass ein Mieter neue Türen einbauen darf, wenn ihm die alten nicht mehr gefallen, dass er neue Böden verlegen darf, wenn die alten schlimm abgenutzt sind oder auch, dass er neue Fenster auf seine Kosten einbauen darf, wenn er das will, spricht natürlich auch nichts dagegen. Es ist dann Verhandlungssache, wie viel der Mieter dann dafür bekommt.

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Ich könnte mir vorstellen, dass Deine Trainerin wert darauf legen würde, nur dort nackt zu reiten, wo Euch niemand sehen kann. Sich in aller Öffentlichkeit nackt zu zeigen fällt immer noch unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses".

Vielleicht in der geschlossenen Halle, wo ihr unter Euch seid.

Wenn Deine Trainerin jetzt schon weiß, dass Du leidenschaftliche Nudistin bist und wenn sie auch eine recht offene Person ist, könnte das schon funktionieren.

Reitest Du üblicherweise mit Sattel? Dann halte ich das ganze für ziemlich sinnlos. Wenn Du aber Dein Pony auch mal zwischendurch ohne Sattel reitest, wäre Nacktreiten doch nur dann wirklich sinnvoll, Du ohne Sattel auf dem Pferd sitzen würdest. Nur dann wäre der echte Körperkontakt gegeben, auf den Du offenbar aus bist.

Aber egal ob mit oder ohne Sattel, ist das nicht aus hygienischen Gründen ziemlich bedenklich?

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Männer

Es gibt verschiedene Lebensphasen und in denen ist auch das Bedürfnis nach Sex aufgrund der hormonellen Steuerung des menschlichen Körpers auch nach Geschlecht unterschiedlich ausgeprägt. Wobei man natürlich nicht verallgemeinern darf.

Prinzipiell ist es aber so, dass Frauen schon allein durch ihren Zyklus im Laufe eines Monats unterschiedliche Bedürfnisse haben, während Männer in der Regel davon unabhängig sind, zumindest, wenn sie Single sind.

Im Lauf des weiteren Lebens kommen Frauen im mittleren Alter in die Menopause und bei vielen nimmt danach das Bedürfnis nach sexueller Betätigung deutlich ab bis hin zum völligen Stillstand.

Zwischen der sexuell aktivsten Zeit und der Menopause gibt es bei vielen Frauen noch die Phase, in denen sie Kinder bekommen und umsorgen, wenn sie da sind. Auch hierdurch entstehen Phasen, in denen sie an alles andere denken, aber nicht an Sex.

Daraus ergibt sich aber wiederum, dass in diesen Phasen die männlichen Partner oft unterversorgt sind und wenn sie nicht direkt fremd gehen wollen, bleibt ihnen am Ende nichts anderes übrig, als es sich mehr oder weniger regelmäßig selbst zu besorgen.

Der Rest ist dann einfache Mathematik.

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Als Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft zahlst Du monatlich ein Hausgeld. Das besteht zu ca. 2 Dritteln aus umlagefähigen Betriebskosten und ein Drittel nicht umlagefähigen Kosten für z. B. Verwaltung und Rücklagen.

Die umlagefähigen Betriebskosten sind die Kosten, die man als Mieter der Wohnung zu tragen hätte, die also praktisch immer anfallen, egal, ob man irgendwo als Mieter wohnt oder ob die Wohnung einem selbst gehört.

Als Hauseigentümer hat man auch laufende Kosten, jedoch hat man es mehr in der Hand, wann diese anfallen. Es gibt welche, die sind regelmäßig, wie bei Miete auch und es gibt welche, die dann anfallen, wenn wirklich was zu machen ist, also z. B. für Reparaturen. Dabei wiederum solche, die dringend sofort ausgeführt werden müssen und welche, die man planen kann und für die man ggf. erst noch was anspart, bevor man sie ausführen lässt. Wichtig ist, dass man auch als Eigentümer immer gewisse Rücklagen hat.

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Kriegt Grover das raus das das Gerät verkauft wurde ?

Ja, wenn es z. B. innerhalb der Garantiezeit kaputt geht und der Käufer Garantieansprüche beim Hersteller anmeldet.

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