

Wenn ihr beide zu 50% im Grundbuch steht, bist du auch zu 50% Eigentümerin. Nun kannst du deine 50% am Eigentum natürlich auch weiterverkaufen. Wenn ihr euch grundsätzlich versteht, dann würde ich dir dringend empfehlen es auch zu einem fairen Preis an deinen Ex zu verkaufen. Das ist sogar die sinnvollste Methode mit dem wenigsten bösen Blut und dem geringsten Verlust. Der Verkauf passiert dann wieder ganz normal vorm Notar.
Von welchem Einkommen vorher die Darlehensrate bedient wurde, spielt dabei keine Rolle.
Wenn ihr beide aber im Vertrag mit der Bank steht, dann haftet ihr auch beide für die vollständige Summe. Wird also die Rate nicht mehr ordnungsgemäß beglichen, kann die Bank eine Zwangsvollstreckung am Eigenheim in die Wege leiten und darüber hinaus die dabei nicht erzielten, ausstehenden Kreditschulden in euer beider Restvermögen versuchen aufzutreiben. Auch hier spielt es keine Rolle, von welchem Einkommen ursprünglich mal das Darlehen bedient wurde.
Daher ist es sinnvoll erst einmal mit der Bank zu reden, wie das Darlehen auf den zukünftigen Alleineigentümer umgeschrieben werden kann, sonst hast du kein Eigentum mehr, aber stehst noch immer im Darlehen und kannst böse von der Bank mit nicht gezahlten Schulden überrascht werden.