Darf die Polizei ein Auto beschlagnahmen für eine Verfolgungsjagd?

4 Antworten

Ja theoretisch schon...

Genau wie ein Feuerwehreinsatzleiter ein Werkzeug oder einen Bagger von um die Ecke nehmen darf um den Schaden eines Brandes zu minimieren.

Kommt vermutlich aber eher selten vor, ist aber erlaubt.

Ja. Nennt sich "Inanspruchnahme Dritter".

Aber jeden noch so kleinen Kratzer, der bei sowas dann entstehen sollte, muss die Polizei hinterher bezahlen.

Ja, das ist zulässig. Die rechtliche Formulierung heißt

Inanspruchnahme Dritter

und erfolgt regelmäßig nach dem Sicherheits-und Ordnungsgesetz des jeweiligen Bundesland.

Streng genommen keine Beschlagnahme, da nicht nach der StPO, sondern einfach Zwang bei der Inanspruchnahme von Unbeteiligten.