Mein Freund musste Gestern sein Auto einem Schweizer Polizisten abgeben damit der Polizist den Täter weiter verfolgen kann.?

4 Antworten

Es ist der Polizei tatsächlich in dringenden Fällen erlaubt fremde Fahrzeuge zu konfiszieren. Auch hier in Deutschland. Jedoch geschieht dies in der Praxis selten. Schließlich muss die Polizei dann Schadenersatz leisten. Es muss noch ein Bericht geschrieben werden, ob es tatsächlich notwendig war und es kann juristische Folgen haben, welche dann geklärt werden müssen. Das fremde Fahrzeug muss nicht unbedingt zu zuverlässig sein. Die Polizei bevorzugt deswegen immer mit deren Fahrzeugen zu fahren. Die sind für den Einsatz speziell zugelassen.

Ja, im Notfall darf die Polizei Dein Auto zwangs-beschlagnahmen (wenigstens in Deutschland) . Aber die haften dann in der Zeit auch für Schäden. Dass Du es gewaschen und poliert zurückbekommst, das wäre dann schon Service, mit dem ich nicht gerechnet hätte, evtl. noch mit Tanken

Ja, nennt sich Beschlagnahme und ist in einigen Fällen rechtmäßig.

In der Schweiz war das Ganze mit Sicherheit rechtmäßig, die dürfen dort fast alles.

lg

Ja, das vorübergehende Beschlagnahmen eines zivilen PKW zur Täterverfolgung fällt, falls nötig, unter Notstand.

Dem Eigentümer dürfen dadurch jedoch keine Nachteile entstehen, z.B. Beschädigung des Fahrzeugs.