Gesetz bezüglich eines Toilettenganges?
Gibt es ein Gesetz, indem so etwas drinnen steht wie: Jeder hat das Recht zu jeder Zeit auf die Toilette zu gehen?
Gerne den entsprechenden Link dazu, danke!
18 Antworten
Jeder hat das Recht zu jeder Zeit auf die Toilette zu gehen?
Nein, nicht zu jeder Zeit. Der Zeitplan sieht - 24 Std/Tag - für jeden Buchstaben eine Stunde als Vorgabe vor.
Da wir 26 Buchstaben im Alphabet haben, wurde das X u. Y und Q u.Z zu jeweils einer gemeinsamen Stunde zusammengefasst.
Da Du Deinen Namen nicht genannt hast, kann ich Dir auch nicht sagen, zu welcher Stunden der Toilettengang für Dich gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben ist.
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https://de.Toilettenpflicht.de
Ns.
Was ist der Grund Deiner Nachfrage ? Welcher Zusammenhang/Ursache besteht zur Frage ?
Nein, das ist nicht ganz schlimm. Aber wenn mir jemand mit Gesetzen kommt, darf ich schon auch klarstellen, worum es geht.
Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt, am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert.
Uneingeschränkt? Ich denke, wir haben in den letzten Jahren gesehen, was alles möglich ist. Wenn beispielsweise der Abstand nicht eingehalten werden kann, ist es durchaus möglich, jede zweite Toilette vorübergehend zu schließen und nur der entsprechenden Anzahl den Zutritt zu gestatten, während die anderen warten müssen.
das dann mit dem ergebnis, dass sie in der schlange dann enger und dichter hintereinander stehen als wenn sie in 2 WC-Kabinen nebeneinander gewesen wären.
Besser in der Schlange, als in einem kleinen, geschlossenen Raum. Davon abgesehen, dass in Schlangen sowieso keiner Abstände einhält. Und im Schulkontext, um den es in der Frage geht, kann man das auch anders lösen.
Dennoch sind Lehrer nicht generell dazu verpflichtet, den Toilettengang zu gewähren. So darf die Entscheidung von Faktoren wie der Häufigkeit der Bitte um einen Toilettengang des Schülers sowie der Glaubwürdigkeit desselben und der Dringlichkeit des Wunsches abhängig gemacht werden. Dabei dürfen Lehrer voraussetzen, dass es gesunden Schülern jeden Alters möglich ist, für die Dauer der Unterrichtsstunde ohne einen Toilettengang auszukommen.
ja ja. gut, dass ich heute kein lehrer sein muss. der bekommt dann haue vom großen bruder des schülers oder vom vater des schülers, der liebe malte-kevin.
Nein, die einzigen Gesetze bezüglich des Toilettengang sind welche die es verbieten sich an irgendwelchen Orten seine Stoffwechselentprodukte zu entsorgen
Fällt unter Art. 2 GG und Art. 1 GG.
dafür gibt es kein gesondertes Gesetz, weil es grundlegend mit dem Grundgesetz abgedeckt ist. Ein Klogesetz aber existiert ebenso wenig wie ein Gesetz, dass man jederzeit und überall Brötchen mit Krabbensalat essen darf.
Das ist eine Dauerfrage vieler Schüler. Es hat sich an vielen Schulen eingebürgert, dass Schüler, wenn es ihnen in der Stunde zu langweilig wird, auf's Klo gehen, um ihre Nachrichten zu lesen und neue zu schreiben, so dass dann andere auch auf's Klo müssen.