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Meinung des Tages: AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft - wie bewertet Ihr diese Entscheidung?

(Bild mit KI erstellt)

AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die bisher als "Verdachtsfall" klassifizierte AfD auf Bundesebene nun als "erwisen rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Die Entscheidung basiert auf einem über 1.000 Seiten starken Gutachten, das zahlreiche Belege für demokratiefeindliche, rassistische und völkisch-nationalistische Tendenzen enthält.

Die Hochstufung ermöglicht weiterhin den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel – wie Abhörmaßnahmen oder die Anwerbung von Informanten –, verändert aber formal erst einmal nichts an den bisherigen Befugnissen.

Inhalt und Begründung des Gutachtens

Das Gutachten beinhaltet u.a. rassistische und pauschalisierende Äußerungen gegenüber Migranten, Muslimen und Menschen mit Migrationshintergrund. Besonders hervorgehoben wird der sogenannte „völkische Nationalismus“ und die Verwendung des Begriffs „Remigration“. Auch Aussagen von Alice Weidel sowie weiterer AfD-Funktionäre werden als Beleg für die Missachtung der Menschenwürde und demokratischer Grundsätze angeführt.

Politische Konsequenzen

Die Neueinstufung hat die Diskussion über ein mögliches Verbotsverfahren neu entfacht. Während einige Politiker wie Grünen-Chef Banaszak nun ein Verbot befürworten, lehnen CDU-Politiker wie Hendrik Wüst und CSU-Politiker Alexander Dobrindt ein solches ab; sie betonen die Notwendigkeit politischer Auseinandersetzung statt juristischer Schritte. Die rechtlichen Hürden für ein Verbot gelten zudem als sehr hoch.

Die AfD hat angekündigt, juristisch gegen die Einstufung vorzugehen, sieht sich politisch verfolgt und fordert parlamentarische Ämter ein.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Einschätzung des Verfassungsschutzes?
  • Sollte Eurer Meinung nach ein AfD-Verbotsverfahren eingeleitet werden?
  • Was denkt Ihr darüber, dass das komplette Gutachten aus Daten- und Personenschutzgründen nicht offen gelegt wird?
  • Was bedeutet die Neubewertung des Verfassungsschutzes für den politischen Wettbewerb und die Rolle der AfD als Oppositionspartei?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Ich bewerte die Einstufung als positiv, da... 57%
Ich sehe die Einstufung kritisch, weil... 37%
Andere Meinung und zwar... 6%
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Warum hat Steinmeier so viel Macht?

Erstmal Gude an Alle,

seit der ziemlich offenen Machtübernahme und Schwäche der Gewaltenteilung in den USA mach ich mir um das olle alte Deutschland sorgen. Wir haben zwar ein robustes GG aber die Populisten könnten bei der nächsten Wahl hier auch die Macht an sich reißen… Da stellte ich mir die Frage wo sind denn die Schwachpunkte in unserer Demokratie? Wenn man sich in dem

Kontext die Aufgaben von Frank Walter Steinmeier anschaut wurde ich etwas skeptisch. Er kann:

  • der Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers (Art. 63 GG),
  • die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers (Art. 63, 67 GG) und der Bundesminister (Art. 64 GG),
  • die Auflösung des Bundestages (Art. 63 Abs. 4 Satz 3, Art. 68 GG),
  • die Ausfertigung (Unterzeichnung) und Verkündung von Gesetzen (Art. 82 GG),
  • die Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, der Bundesbeamten, der Offiziere und Unteroffiziere (Art. 60 Abs. 1 GG),
  • das Begnadigungsrecht für den Bund (Art. 60 Abs.2 GG), —> Quelle: Internetseite des bundespraesident

ich bin weder ein Jurist noch ein Verfassungsrechtler aber diese Macht scheint doch sehr umfangreich für einen nicht vom Volk gewählten Repräsentanten “der Einheit Deutschlands”. Und was würde passieren wenn jemand die Deligiertienwahl manipuliert und wir einen Bundespräsidenten hätten der die Demokratie untergraben möchte. Bei einer Regierungskrise ist er Oberbefehlshaber, ernennt Richter und kann die Neuwahl ausrufen. Vllt sind das nur die Wahnvorstellungen eines paranoiden Demokraten aber wer würde den Bundespräsidenten in einem Ausnahmefall noch kontrollieren können. +die Delegierten die ihn wählen werden von den Parteien bestimmt und wenn jemals eine demokratiefeindliche Partei an die Macht kommt wäre das genau das Amt was sie anvisieren müssten, oder? …. Ich hoffe ich liege nicht richtig 😅 Würde mich über jede Expertenmeinung freuen, ob Jurist oder Hobbyverfassungsrechtler oder Politikcrack

LG

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Wie fändet ihr diese Grundgesetzänderung?

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die Religionsausübung ist auf den häuslichen Bereich und Gotteshäuser beschränkt. Dort ist sie voll gewährleistet, sofern die Religionspflege kein Bundes- oder Landesgesetz verletzt. Die Beschränkung bezieht sich nicht auf das Tragen religiöser Kleidung oder Symbole.

(2a) Religiöse Ausbildung ist nur an entsprechenden Schulen, Universitäten und anderen Ausbildungsstätten gestattet.

(2b) Klagen auf der Basis religiöser Überzeugungen vor regulären Gerichten sind unzulässig.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Aktuell steht es so im GG.

Art. 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Konsequente Trennung von Staat und Kirche sind das Kredo unserer Zeit. Sollte man im Grundgesetz stärker betonen, dass Religion Privatsache ist und keinerlei Einfluss auf staatliche Belange nehmen darf? Lässt das GG religiösen Spinnern nicht viel zu viel Freiräume um ihre Ideologien zu transportieren?

Ich finde es wäre ein elementarer Schritt, in Richtung eines neuen Aufklärungszeitalters. Religionen sind ideologisch stigmatisiert und Anlass für Hass und Krieg.

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Nein, auf keinen Fall! 👎 61%
Ja,finde die Änderung gut. 👍 37%
Alternative Meinung 3%
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Verfassungsrechtler sehen gute Chancen für AfD-Verbot. Ihr auch?

Eine Gruppe von 17 Verfassungsrechtlerinnen und -rechtlern ist sich einig: Ein AfD-Parteiverbotsverfahren hätte Aussicht auf Erfolg. So heißt es in einer rechtswissenschaftlichen Stellungnahme an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss des Bundestags, die dem SPIEGEL vorliegt.

Auch ohne Materialsammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz sei bereits »eine belastbare Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens möglich«, schreiben die Rechtswissenschaftler in ihrem Gutachten. »Die AfD ist danach gerade der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden sollen«:

  • Laut der Stellungnahme »offenbaren sowohl die Ziele als auch Äußerungen und Verhalten von Mitgliedern der AfD ihr völkisch-nationalistisches Programm«. Außerdem bestehe ein wichtiger Teil der Strategie der Partei daraus, politische Akteure sowie demokratische Prozesse zu delegitimieren. Durch eine Delegitimierung von Medien stärke die AfD »parteinahe Kanäle und Medien mit dem Ziel, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass es eines gewaltsamen politischen Umbruchs bedarf«.
  • Die AfD habe sich zunehmend radikalisiert, heißt es in dem 31-seitigen Papier. Das konkrete Verhalten der Parteimitglieder über die vergangenen Jahre offenbarten »ihre wahren verfassungsfeindlichen Absichten«.
  • Das Argument, man müsse die AfD politisch stellen, überzeugt aus Sicht der Rechtswissenschaftler nicht. »Die politische Auseinandersetzung erfordert zumindest, dass die Kontrahenten dieselben Regeln beachten«, heißt es in dem Expertenschreiben. »Die AfD agiert im Widerspruch zu den Maximen der Verfassung und delegitimiert die Demokratie. Das führt jegliche politische Auseinandersetzung ad absurdum, einem solchen Verhalten stehen demokratische Parteien faktisch machtlos gegenüber«.
  • Zwar würden rechtsextreme Ansichten in der Gesellschaft durch ein Verbot nicht beseitigt, heißt es weiter. Ein Parteiverbot verhindere jedoch »auf überaus wirksame Weise, die weitere Unterhöhlung demokratischer Institutionen, auf die eine verfassungswidrige Partei in der Übergangsphase hin zu einem anderen politischen System notwendig angewiesen ist«.

Die Stellungnahme enthält eine Materialsammlung, die die verfassungsfeindliche Bestrebung der AfD untermauern soll. Darin finden sich Dutzende Social-Media-Beiträge, Aussagen aus Talkshows und von Parteitagen – abgesetzt oder getätigt von AfD-Politikern auf Landes- und auch Bundesebene.

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-verbotsverfahren-verfassungsrechtler-sehen-aussicht-auf-erfolg-a-c0a79e32-8f74-48e1-8f9b-2fd7d6a4286d?sara_ref=re-so-app-sh

  • Könnt ihr die Argumente der Juristen nachvollziehen?
  • Teilt Ihr deren Auffassung?
  • Haltet Ihr ein AfD-Verbot für wahrscheinlich?
AfD wird niemals verboten. 48%
AfD wird vielleicht verboten. 38%
AfD wird verboten. 13%
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Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
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Meinung des Tages: Klimaaktivisten in Präventivhaft - richtig oder unverhältnismäßig?

Bereits seit vielen Wochen trägt die Letzte Generation ihren Unmut über die aktuelle Klimapolitik des Landes auf die Straßen; häufig auch zum Ärgernis der autofahrenden Bevölkerung. In Bayern wurden kürzlich erneut einige Mitglieder der LG in Präventivhaft genommen. Doch wie verhältnismäßig sind derartige Maßnahmen?

Die Letzte Generation - klimapolitischer Mahner & polarisierendes Hassobjekt

Nachrichten um Mitglieder und Aktionen der Letzten Generation sind aus der täglichen medialen Berichterstattung kaum noch wegzudenken. Egal, ob Protestaktionen, in denen sich Mitglieder der LG auf Straßen kleben und somit den Verkehr in Innenstädten zum Erliegen bringen bis hin zu größeren Aktionen an Flughäfen - die Letzte Generation weiß zu polarisieren. Hierbei gehen die Meinungen zum Vorgehen der Protestgruppe innerhalb der Menschen hierzulande häufig weit auseinander: Während manche die Proteste in ihrer Drastik durchaus befürworten, denken andere hingegen, dass die Ziele der Protestler durchaus lobenswert, die Aktionen jedoch völlig übertrieben seien. Auf der anderen Seite gibt es allerdings in Deutschland sehr viele (autofahrende) Menschen, die inzwischen regelrechten Hass auf die Bewegung sowie deren Vertreter entwickelt haben. Beleidigungen und tätliche Übergriffe auf Protestierende gehören mittlerweile leider ebenfalls zum festen Bestandteil einer jeden Demonstration.

Da die Aktionen den Straßenverkehr in Großstädten häufig über mehrere Stunden lahmlegen und vielen Mitgliedern der Bewegung kriminelle, terrorismusähnliche Strukturen und Handlungen vorgeworfen werden, wird in Bayern seit mehreren Wochen auf das Instrument der Präventivhaft zurückgegriffen.

Was ist die Präventivhaft?

Die bayerische Landeshauptstadt München hat sich in den letzten Monaten Stück für Stück zu einer Art Hochburg der Klimaproteste entwickelt. So war es nicht verwunderlich, dass auch angesichts der vom 05. bis zum 10. September stattgefundenen IAA mit massiven Protesten zu rechnen war. Im Zuge der IAA waren in München ca. 4500 Polizisten aus ganz Deutschland im Einsatz, um Störaktionen zu verhindern. Doch einige Mitglieder der Gruppierung wie beispielsweise Lukas K. hatten schlichtweg keine Möglichkeit, überhaupt an den Protesten teilzunehmen. Der Grund: Der 21-jährige Student saß seit dem 01. September in der JVA in Präventivhaft.

Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) kann ein Präventivgewahrsam über zwei Mal einen Monat ohne etwaige Verurteilung verhängt werden. Interessanterweise ist dieses Instrument primär für die Terrorismusbekämpfung in Bayern vorgesehen. De facto können so Mitglieder der LG präventiv festgesetzt werden, um deren Teilhabe an groß angelegten Klimaprotesten zu verhindern. Im Vorfeld der IAA saßen knapp 30 Mitglieder der Letzten Generation in Präventivhaft. Doch die Maßnahme ist in vielerlei Hinsicht umstritten.

Kritische Stimmen zum Vorgehen der bayerischen Polizei

Bereits 2018 hatten der Bund für Geistesfreiheit München sowie der Bund für Geistesfreiheit Bayern Klage gegen die umstrittene Maßnahme eingereicht. Der Grund hierfür lag u.a. im vielseitig interpretierbaren Begriff der "drohenden Gefahr", die für mögliche polizeiliche Maßnahmen ausreichen würde. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat im Juni dieses Jahres eine Klage gegen das PAG abgewiesen und vermerkt, dass die nicht hinreichende Darlegung eventueller Grundrechtsverletzungen unzulässig seien. Kritische Stimmen hierzu kommen auch vom Jura-Professoren Markus Krajewski der Universität Nürnberg-Erlangen, der 30 Tage Präventivgewahrsam als unverhältnismäßig und verfassungswidrig erachtet. Dieser kritisiert ferner, dass das überspitzte Vorgehen gegen Menschen, die friedlich für verfassungsrechtlich gebotenen Klimaschutz protestieren würden, in keinster Weise mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen sei.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr das Vorgehen der bayerischen Polizei? Ist eine Präventivhaft für Mitglieder der LG verhältnismäßig? Wie bewertet Ihr die Tatsache, dass es sich um ein Instrument zur Terrorismusbekämpfung handelt und bei Klimaprotestierenden zum Einsatz kommt?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

P.S.: Wir wissen, dass die Letzte Generation polarisiert. Wir bitten Euch dennoch, sachlich, konstruktiv und respektvoll miteinander zu diskutieren.

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-iaa-klimaprotest-praeventivhaft-letzte-generation-1.6207009

https://www.merkur.de/lokales/muenchen/muenchen-in-praeventivhaft-er-sorgte-bereits-bundesweit-fuer-schlagzeilen-student-nach-klima-aktion-in-jva-92506578.html

Ich finde die Präventivhaft angebracht, weil... 47%
Ich finde die Präventivhaft falsch, da... 41%
Andere Meinung und zwar... 12%
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Wehrpflicht nur für Männer und für Frauen nicht wo ist die Gleichberechtigung dreifaches Gehalt Verfassungswidrig Grundgesetz?

Hallo,

in Österreich ist es so dass nur Männer verpflichtet sind 6 Monate zum Militär oder 8 Monate Zivildienst in einem Krankenhaus oder Sozialen Einrichtung zu machen, dafür bekommt man pro Monat 500 € entschädigung, für Frauen ist es hingegen nicht verpflichtent, Frauen können sich jedoch freiwillig zum Militär oder Zivildienst melden und bekommen dafür seit kurzem Stand März 2023 jedoch 1250 € im Monat für die selbe Leistung, also fast das 3x fache Gehalt noch dazu ohne Zwang.

Jz leben wir in einer Zeit wo mit Gendern und Gleichberechtitung gerufen wird, aber hier sieht man wo ganz klar zwei Gleichheitsgrundsätze massiv verletzt werden, Zwang vs Freiwillig und für die selbe Leistung 500 vs 1250 Euro Lohn.

Bei jeder Kleinigkeit schreien alle auf aber hier nicht, irgendwie verstehe ich dies nicht ganz? Was meint ihr dazu? Irgendwie eine massive Doppelmoral, was würden die Politiker und Medien sagen wenn es umgekehrt wäre, wenn Frauen verpflichtet sind für 500 € zum Militär oder Zivildienst zu gehen und Männer freiwillig dies machen können und noch dazu 1250 € bekommen für die selbe Leistung.

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Merkwürdiges Gerichtsurteil: Müssen Promis mehr Hass im Netz ertragen als Normalos? Gelten für Promis andere Maßstäbe?

Der Fall:

Eine Frau wird im Netz 22 Mal beschimpft - unter anderem als

  • "Drecks-F***e",
  • die "auf der Mülldeponie entsorgt gehört",
  • aber dort nicht abgeladen darf, weil "Sondermüll" und
  • ein "Stück Scheiße" und
  • "Gehirn-amputiert" und eine
  • "Pädophilen-Trulla".

Das Gericht stellte fest:

"Keine Diffamierung der Person" und "damit keine Beleidigungen". Sondern: "Haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren!"

Quelle:

Landgericht (LG) Berlin, Beschluss vom 9. September 2019, Az. 27 AR 17/19 sowie

"Drecks *****": LG Berlin sieht keine Beleidigung (lto.de)

  • Die Besonderheit:

Das Tatopfer ist eine Prominente. Ihr Name: Renate Künast.

  • Dazu meine Frage:

Müssen Prominente grundsätzlich mehr Hass im Netz ertragen?

Gilt bei Prominenten ein anderer Maßstab bei der Beurteilung, was legal und was illegal ist?

Falls ja: Ist das mit dem verfassungsrechtlichen Garantie der Gleichbehandlung vereinbar?

[Anmerkung: Nach meiner Kenntnis wurde das Urteil des Landgerichts Berlin zwar vom übergeordneten Kammergericht Berlin aufgehoben. Doch auch das Kammergericht sah es nicht als Beleidigung an, dass Renate Künast im Netz beispielsweise als "Pädophilen-Trulla" und "Gehirn-amputiert" beschimpft wurde. Renate Künasts daraufhin eingereichte Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Ihr Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dort gibt es aber - so weit ich informiert bin - bis heute kein rechtskräftiges Urteil. Mittlerweile sind seit der Künast-Beschimpfungen im Netz gut 4 Jahre vergangen.]

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Bundespräsident unterzeichnet Gesetz nicht - was nun?

Angenommen der Bundespräsident unterzeichnet ein beschlossenes Gesetz nicht, aber es ist verfassungskonform. Im Grundgesetz gibt es den Artikel 61. Dieser besagt folgendes:

(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.
(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.

Da der Bundespräsident ja nur eine Prüfungskompetenz, kann man doch daraus schließen, dass er gegen den Abs. 1 verstößt und somit in einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angeklagt werden darf, oder?

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