Wäre eine Wiedereinführung der Todesstrafe möglich, wenn das Verfassungsgericht zustimmt?
Art. 102 GG ist NICHT durch die Ewigkeitsklausel geschützt und kann durch den Bundestag gestrichen oder abgeändert werden.
Allerdings würde eine Wiedereinführung der Todesstrafe laut derzeitiger Rechtsmeinung und der des BVerfG gegen Art. 1 GG verstoßen. Allerdings ist "Menschenwürde" durchaus eine Auslegungssache, ein anderes BVerfG könnte doch eine Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe feststellen.
Wäre in diesem Falle eine Wiedereinführung der Todesstrafe in der BRD ohne Einsetzung einer vollständig neuen Verfassung erlaubt - würde ein Neuentscheid des Verfassungsgerichtes genügen?
Hinweis: EU-Recht, Verträge usw. sind hier zu vernachlässigen, bitte ausschließlich aus der Perspektive des deutschen Rechtes erörtern.