Artikel 1 GG – Die Würde des Menschen ist unantastbar
Obdachlosigkeit verletzt die Würde des Menschen. Eine Regierung, die sie toleriert oder nicht effektiv bekämpft, verfehlt ihre Pflicht, diese Würde zu schützen.
Artikel 20 GG – Sozialstaatsprinzip
Obdachlosigkeit widerspricht dem Sozialstaatsprinzip, da sie zeigt, dass der Staat nicht in der Lage oder willens ist, die Grundbedürfnisse seiner Bürger, wie Wohnraum, zu sichern. Dies ist ein Versäumnis seiner sozialen Verantwortung.
Dabei zeigt die Geschichte, dass Obdachlosigkeit bereits gelöst wurde, etwa in der DDR, wo das Recht auf Wohnraum verankert war. Die damit verbundene Arbeitspflicht unterscheidet sich kaum von der heutigen faktischen Zwangslage, durch Lebensumstände zur Arbeit gedrängt zu werden.