Lehrer verbieten Toilettengang?

MrSlowhand129  30.08.2023, 09:04

Während einer Klassenarbeit?

Anonymmmmmmm455 
Fragesteller
 30.08.2023, 09:08

Während einer normalen Stunde

6 Antworten

An sich sollen Schüler natürlich die Erlaubnis haben, aufs Klo gehen zu dürfen. Als Lehrer will ich nicht wissen, ob jemand ne schwache Blase, die Periode oder Durchfall hat; er/sie soll einfach gehen 😂. Das Ding ist, dass ich schon in Praktika den Missbrauch der „Darf ich aufs Klo?-“ Frage erlebt habe. Da fragten 5 Schüler kichernd um Erlaubnis, um den Unterricht für 10 Minuten entfliehen zu können. Man kann ihnen nichts beweisen, jedoch wollten sie, sobald sie wiederkamen, gleich wieder aufs Klo. In dem Fall ist es als Lehrkraft schon Scheiße, ständig so eine Störung zu haben. Es kommt auf die Dynamik an. Einzelfälle, weil jemand es nicht aufs Klo geschafft hat (es gibt ja gerne Staus aufm Klo, weil entweder die Türen nicht funktionieren, Seife fehlt oder 2/3 der Klos im desolaten Zustand sind) o.Ä., sollte man natürlich erlauben.

Ich denke, der Grund, warum Lehrer den Toilettengang verbieten, ist eine Mischung aus Störungsvermeidung, Disziplinierung und pädagogischer Regulierung (gleiches Recht für alle bzw. keine Ausnahmen machen)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Lehramtsstudium
Darf ich während des Unterrichts auf die Toilette gehen?

Dürfen Lehrer Schülern verbieten, während des Unterrichts auf Toilette zu gehen? Dazu schildert der Anwalt den Fall einer Lehrerin, die einer Schülerin nur erlaubt hatte, während der Pausen die Toiletten aufzusuchen. Die Schülerin hatte drei Mal während der Unterrichtsstunde darum gebeten, auf die Toilette gehen zu dürfen, beim dritten Mal hatte sie sich bereits eingenässt. Daraufhin verklagten die Eltern die Lehrerin auf Körperverletzung, Misshandlung Schutzbefohlener, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten, Nötigung und Beleidigung. Solmeckes Fazit: „Es ist ein Rechtsmissbrauch, wenn ein Lehrer euch nicht auf Toilette gehen lässt.“

https://www.rundschau-online.de/ratgeber/familie/anwalt-klaert-auf-was-lehrer-nicht-duerfen-und-trotzdem-oft-tun-207447

Dies ist unter anderen ein Menschenrecht und auch so verankert.

Das Recht auf Toilettenbesuch

Jedermann hat das Recht zum ungehinderten Besuch einer Toilette zur Verrichtung seiner Notdurft. Das lässt sich aus Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und Art. 1 und 2 Grundgesetz ableiten. Es ist ein elementares GRUNDRECHT, seine Notdurft ungehindert verrichten zu können.

Das ausdrückliche Verbot, die Toilette aufzusuchen, begründet einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK im Sinne des Verbots der Folter und der unangemessenen Behandlung sowie gegen Art. 1 und 2 Grundgesetz im Sinne einer Verletzung der Menschenwürde und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Darüber hinaus kommen verschiedene Straftatbestände in Betracht.

Sollte dich ein Lehrer dazu zwingen wollen, nicht zur Toilette gehen zu können, macht er sich strafbar.

Vorsatz der Körperverletzung

Sollte sich die Lehrkraft darauf berufen, sie sei davon ausgegangen, der Schüler habe gar nicht auf die Toilette gemusst oder zumindest bis zum Stundenschluss aushalten können, so ändert dies nichts an dem Vorsatz der Körperverletzung. Denn das erzwungene Einhalten des Stuhlgangs oder Urins stellt für den Schüler auch dann eine erhebliche Qual dar, wenn er dann doch durchhalten kann. Die Lehrkraft hätte bei einer solchen Einlassung jedenfalls eine Qual des Opfers bis zum tatsächlichen Toilettengang beabsichtigt. Schlecht beraten wären Lehrkräfte auch bei der Annahme, der Schüler habe den Toilettenbesuch rechtsmissbräuchlich erbeten, um sich zum Beispiel auf der Toilette mit anderen Schülern zum Gespräch zu treffen, dort Drogen zu konsumieren oder mit dem Mobiltelefon zu telefonieren. Für einen solchen Rechtsmissbrauch ist die Lehrkraft darlegungs- und beweispflichtig. Und diesen Nachweis kann sie erfahrungsgemäß in der Regel nicht führen.

Auch weitere'Strafen' die sich daraus ergeben könnten (Eintrag, oder andere dem Schuler benachteiligten Dingen/ Konsequenzen sind illegal.

Solte ein Lehrer obedrein einen Klassenraum zusperren, wäre zusätzlich Freiheitsberaubung gleich mit dabei auf der Liste an Straftaten, die der Lehrer begeht.

Also ganz klar- DU DARFST UND HAST ANSPRUCH eine Toilette aufsuchen zu können- egal wann das ist! Auch bei einer Klassenarbeit!

Holymoly12  26.11.2023, 05:26

Mir hat mal einer der mir mein Geld später auch nicht ausgezahlt hat während der Arbeitszeit verboten aufs Klo zu gehen, hab ich einfach ignoriert.. Bin aber auch nicht öfter wie nötig gegangen, als Spüler in der Küche mit dem warmen Wasser, muss man nunmal wenn man muss.. Der Typ wird im nächsten Leben mit Entleerungsstörungen auf die Welt kommen, da bin ich mir sicher.

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KittyCat2909  28.11.2023, 16:38
@Holymoly12

Wprde ihm recht geschehen! ;-D

Aber gut und richtig hast du gehandelt.- würde ich auch ignorieren- wenn man muss, dann muss man eben- gleichgültig ob es passt- oder nicht.

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Es ist oft eine Frage der Vorgeschichte.

Nein, eigentlich darf ein Lehrer den Toilettengang nicht verbieten. Wenn aber in jeder Stunde 10 Schüler auf die Toilette rennen, gegebenenfalls mehrfach, dann kann ich verstehen, wenn ein Lehrer versucht, das zu unterbinden.

Würden die Schüler sich vernünftig verhalten und ausnahmsweise mal jemand in der Stunde gehen wollen, hätte wohl kein Lehrer damit ein Problem.