Gesetzeslage – die neusten Beiträge

Produktfehler /, Mangel ohne Karton zurück gebbar? /Norma Raumentfeuchter Abzocke?

habe RaumluftentfeuchterSet und Nachfüllpackungen gekauft bei Norma am 17.12.2023 ca. 17Uhr.

Habe bereits die noch eingepackten Nachfüllpackungen bei Norma zurück gegeben (Der

kassierende Mitarbeiter wusste es noch,hat den Kassenzettel raus gesucht weil mir

Datum und Zeit vom Kauf noch bekannt war und er hat die Nachfüllpackungen entgegen

genommen)

Aber..

Habe dazu am selben Tag ein RaumluftentfeuchterSet der auch auf diesen Kassenbon sein muss.

Ist mein Recht Fehlerhafte Produkte

auch ohne die fehlende Pappummantelung und geöffnet zurück zu geben? würde diesen

jetzt auch zurück geben wollen.

heute (1monat nach aufstellen) hat sich immer noch kein Wasser Auffangbehälter gesammelt.

Habe es extra bisschen nass gemacht an eine seite klebt nur zusammen . Andere Seite auch noch trocken

Habe zum Vergleich einen von Aldi daneben das ich es erkannt habe. Der von Aldi hat schon mehrmals Wasser aus der Luft abgesammelt der von Saubermax nix das Granulat an der einen Seite wo ich kein Wasser rauf Kippte auch noch trocken. 

Das ist doch auch zusätzlich Betrug?

Das Set hat

bei Kauf die Woche 6.99€ gekostet und ich würde das Geld gerne zurück bekommen da das

Produkt fehlerhaft ist und das Set auch noch jetzt Reklamieren und zurück geben. 

Den Kassenzettel hat der Herr in Norma bei uns bei der Reklamation der Nachfüllpackungen ja schon mal raus gesucht und wusste es noch das ich das da bei ihm gekauft habe. Bloss hat mich kein norma Mitarbeiter auf meine Rückgabe Rechte hingewiesen glaube habe das mit Rückgaberecht uneingepackter Produkte bei Produktfehler möglich schon mal gelesen.

Recht, Gesetz, Verbraucherschutz, Discounter, Einzelhandel, Gesetzeslage, Luftentfeuchter, Luftfeuchtigkeit, Rückgabe, Rückgaberecht, Supermarkt, Verkäufer, Frist

Meinung des Tages: Sollte die Inanspruchnahme von Prostituierten - ähnlich wie in Schweden - hierzulande verboten werden?

In Deutschland arbeiten ca. 400.000 Frauen als Prostituierte. Um Menschenhandel und Ausbeutung entgegenzuwirken, wird aktuell über ein Sexkaufverbot debattiert. Doch würde ein solches Verbot die Situation für die Frauen verbessern?

Deutschland als „Bordell Europas“

Prostitution gilt als das mitunter älteste Gewerbe der Welt. Vor allem in vielen großen Städten Deutschlands gehört Prostitution seit Jahrzehnten fest zum Straßenbild dazu; doch neben relativ reglementierten Bordellen, sind es vor allem die Verhältnisse auf den Straßenstrichen, die vielen Sozialarbeitern Sorgen bereiten.

Viele der Frauen, die überwiegend aus Osteuropa, Südosteuropa, Afrika oder China stammen, arbeiten in mehr als prekären Verhältnissen: Aus finanzieller Not heraus werden diese sexuell ausgebeutet, sind Gewalt seitens ihrer Freier & Zuhälter ausgesetzt und besitzen keine Krankenversicherung. Darüber hinaus dürfen sich zahlreiche Frauen keinen Urlaub leisten und werden selbst während ihrer Periode oder Schwangerschaft zur - oft auch ungeschützten - Sexarbeit gezwungen.

Oftmals sind es osteuropäische Banden oder Rockergruppen, die Frauen in illegalen Bordellen oder eigens angemieteten Räumen zur Prostitution zwingen. Alleine im vergangenen Jahr gab es laut Bundeskriminalamt hierzulande 346 Verfahren wegen sexueller Ausbeutung. Ein Gros der Fälle allerdings kommt gar nicht erst zur Anzeige. Angesichts der sehr liberalen Gesetzeslage wird Deutschland vielfach als das „Bordell Europas“ bezeichnet. Um Frauen vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen, wird aktuell über die Einführung des „Nordischen Modells“ diskutiert…

 

Sexkaufverbot nach „Nordischem Modell“

Obgleich einige Frauen durchaus freiwillig und selbstbestimmt der Prostitution nachgehen, dürfte die Anzahl derer, die ausgebeutet, geschlagen und gedemütigt werden, weitaus höher liegen. Für viele Politiker und Sozialarbeiter ist Sexarbeit auch eine Frage der Menschenrechte. Sozialarbeiterin Veronika Schürle spricht sich klar für ein aus Schweden stammendes Sexverbot nach „Nordischem Modell“ aus: Hier werden Freier für den Kauf von Sex rechtlich belangt und Bordelle geschlossen. Sexarbeiterinnen und Prostituierte hingegen werden nicht bestraft.

Ziel sei es, Ausbeutung, Menschenhandel und letztendlich auch die gewaltige Nachfrage mithilfe des Verbots sukzessive einzudämmen.

 

Wie sinnvoll wäre das Sexkaufverbot in Deutschland?

Doch würde die Kriminalisierung der Inanspruchnahme von Sexdienstleistungen die Situation für die Frauen nachhaltig verbessern? Wenngleich das vor über 20 Jahren in Schweden eingeführte Verbot auf breite Zustimmung seitens der Bevölkerung stößt, liegen keine konkreten Zahlen für einen Nachfragerückgang von Sexdienstleistungen vor. Die Anzahl der Morde – in Deutschland sind es über 70 – an Prostituierten liegt in Schweden seit 1999 allerdings bei 0.

Bordellbetreiber in Deutschland befürchten, dass sich die Situation für viele Prostituierte durch ein Verbot eher verschlechtern könnte. Auch Organisationen wie die Deutsche Aidshilfe oder die Diakonie sprechen sich mit Blick auf eine mögliche Steigerung von Gewalttaten oder erhöhter Infektionsgefahr gegen das Modell aus Schweden aus.

Unsere Fragen an Euch: Was spricht für / gegen dieses "Nordische Modell"? Hilft dieses am Ende des Tages den Prostituierten? Wie könnte selbstbestimmte und geschützte Sexarbeit in Zukunft geregelt werden? Und inwieweit stellt ein solches Verbot mit Blick auf die Wahl der Inanspruchnahme einer beidseitig beschlossenen Dienstleistung einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

P.S.: Wir freuen uns über einen sachlichen Austausch zu diesem sensiblen Thema. Achtet dabei aber bitte auf unsere Netiquette. Frauen- und menschenverachtende Äußerungen werden von uns konsequent entfernt.

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/sexkauf-verbot-deutschland-100.html

https://www.swr.de/swr2/leben-und-gesellschaft/prostitution-auf-dem-pruefstand-wie-sinnvoll-ist-ein-sexkaufverbot-swr2-forum-2023-12-08-100.html

https://www.fr.de/politik/schweden-prostitution-verbot-folgen-zahlen-deutschland-union-forderung-92669608.html

Männer, Deutschland, Politik, Frauen, Sex, Recht, Gesetz, Sexualität, Gewalt, Psychologie, Ausbeutung, Bordell, Dienstleistung, Frauenrechte, Gesellschaft, Gesetzeslage, Gesetzgebung, Kriminalität, Menschenhandel, Menschenrechte, Prostitution, Selbstbestimmung, Verbot, zuhälter, Sexarbeit, Kriminalitätsbekämpfung, Meinung des Tages

Ungerechte Note wegen ChatGPT-Nutzung: Ist das erlaubt?

Servus,

Halbe bibel kommt jetzt...

Ich hatte erst letztens eine Presentation welche schriftlich in einer andern Sprache zusammen gefasst werden musste.

Ich habe denn Text erst auf Deutsch geschrieben dannach in ChatGPT ins Englische übersetzen lassen, und selber noch Satzzeichen und ein Paar andere Sätze eingefügt.

Als wir die Noten dazu bekommen haben Sprach mich mein Lehrer drauf an und sagte mir dass ich ChatGPT benutzt habe und er gab mir darauf hin auch eine 6.

Er meinte er hätte beweise, die Beweise waren screenshots indem er meinen Text in ChatGPT eingefügt hat und chatGPT gefragt hat ob er diesen Text schon einmal erhalten hat.

ChatGPT antwortete mit einen Ja und einen Datum.

Er hat auch eine Website names gptzero benutzt welche sagt dass der Text zu 90% mit A.I. geschrieben wurde.

Ich bin mir sicher dass keine Chats so öffentlich zugänglich sind und auch gespeichert werden.

Dass Datum stimmt auch nicht ich hatte bereits alles vorher fertig aber dass glaubt er nicht.

Es steht in keiner Schulordnung dass A.I verboten ist, er selber hat dies auch nie verboten.

(Und wir hatten 1 woche Zeit es zuhause zu machen)

Ich habe es aber auch nicht zugegeben dass es A.I. ist.

(bei anderen Schülern wurde nichts gemacht da er es bei ihnen nicht "enteckt" hat aber ich weiß dass diese auch ChatGPT benutzt haben)

Da kommt dann meine Frage: Ist es Okay dass er mir darauf eine 6 gibt nur weil er an meinen Englisch kenntnissen zweifelt oder habe ich da noch irgendeine Chance davon zu kommen.

Schule, Recht, Gesetzeslage, künstliche Intelligenz, Lehrer, erlaubt oder unerlaubt

Schule verlangt unberechtigt Geld von mir für scheinbar nicht abgegebene Bücher - muss ich trotzdem zahlen?

Hallo Zusammen,
Mein Vater hat vor einer Woche plötzlich einen Brief von meiner alten Schule bekommen, dass er 17,00 ,- EUR an die Schule überweisen soll, weil ich angeblich nicht alle Bücher abgegeben habe.

Ich habe die Schule gewechselt und abgebrochen, weil ich eine Ausbildung angefangen habe und musste am Ende des Schuljahres dementsprechend alle Bücher abgeben.

Ich weigere mich nun die 17,00 ,- EUR aus mehreren Gründen zu überweisen:

  • Ich bin mir zu 100% sicher, dass ich ALLE Bücher zurückgegeben habe.
  • Ebenso verstehe ich nicht, warum man mich/meine Eltern erst knapp ein halbes Jahr später deswegen per Post kontaktiert. Falls dies eine Halbjahresfrist war, wurde mir auch das nicht vorab irgendwie mitgeteilt (weder schriftlich, noch mündlich), dass ich mich in einer Frist befinde, aufgrund eines fehlenden Buches.
  • Ebenso wurde auch nicht erwähnt welches Buch überhaupt fehlt!
  • Während meiner gesamten Anwesenheit NACH der Bücherrückgabe an der Schule (waren noch ca. 3 Wochen bis Schulschluss) wurde mir auch NICHT EINMAL mitgeteilt, dass irgendein Buch fehlt.Ich ging davon aus - und gehe immer noch davon aus, dass ich ALLE Bücher abgegeben habe.
  • Den Brief hat mein Vater am 06.12.2023 per Post bekommen und die Frist geht bis zum 13.12.2023. Knapp eine Woche. Meiner Meinung nach viel zu kurz.Müssen solche Fristen nicht eigentlich sogar rechtlich auch auf mindestens 2 Wochen beschränkt sein? Darf meine alte Schule überhaupt so kurzfristig Geld von mir verlangen, ohne vorher auch nur ansatzweise bescheid gesagt zu haben?Oder muss ich trotzdem zahlen, auch wenn es unfair ist? Danke schonmal fürs Antworten.
Buchhaltung, Schule, Gebühren, Schüler, Gesetzeslage, Rechtslage, Schulwechsel, Zahlung, Frist, fristgerecht, Rückgabefrist

Outdoor: Was ist die rechtliche Grundlage, dass man draußen im Wald "biwakieren" darf?

  

Um Meine Frage zu verstehen muss ich ein wenig ausholen:

Ich lese ständig irgendwo im Netz in Bereichen wo es um Themen wie "Bushcraft" etc. geht irgendwelche Aussagen, dass es ja (aus irgendwelchen zurechtgelegten Gründen oder aufgrund von spitzfindigen Wortklaubereien) doch irgendwie OK sei, dass man draußen in Feld und Wald geplant übernachtet, so lange man es nur nicht "zelten" nennt oder kein Zelt verwendet etc.

Aber ist das wirklich so?

Mein Rechtsverständnis sieht folgendermassen aus:

Gesetze entstehen nicht "aus dem Blauen heraus" und gelten dann "nur wörtlich zum Selbstzweck". Sie verfolgen ja immer einen dahinter stehendes Ziel, welches mit dem Gesetz erreicht werden soll. Und das wird bei der Rechtsprechung dann auch beachtet (ein Anwalt oder Richter könnte das sicher besser erklären und mit weniger "laienhaften Worten" wie ich).

Es hat sich ja Keiner hingesetzt und gesagt: "Ach, ich finde wildes Zelten jetzt mal doof, weil ich speziell "Zelte" nicht mag. Aber mit einer Hängematte / Tarp ist das natürlich ganz etwas Anderes. Also sollen die Leute in der Natur (=Grundstück eines Anderen) nicht zelten dürfen aber Anderes ist wieder OK."

Es geht doch in dem Gesetz darum, dass man nicht will, das da jemand irgendwo in der Landschaft wild ein Lager aufschlägt auf dem Grund und Boden eines Anderen.

Dabei ist es doch egal, ob er das mit einem "Zelt" macht oder dabei nur eine Zeltplane (=Tarp, denn das ist nichts Anderes) verwendet und/oder eine Hängematte.

→ Wenn der Gesetzgeber ein Gesetz macht, dass das "wilde zelten" oder "wilde campen" (oder wie auch immer es genau formuliert wurde) verboten ist, dann sind damit doch sinngemäß die betreffenden Tätigkeiten gemeint, egal mit welchen konkreten Mitteln man sie durchführt.

  • Da kommt es nicht darauf an, ob Du "gar kein Zelt benutzt sondern eine Hängematte". Wenn Du vom Prinzip her das selbe machst, dann wird es auch als das selbe gewertet.
  • Da kommt es doch auch nicht darauf an, ob Du die inhaltlich gleiche Tätigkeit einfach anders nennst ("biwakieren" anstelle von "wildes campen"), wenn es die gleiche Tätigkeit bleibt (geplant dort lagern).

   

Oder kann mir hier jemand aufgrund von Gerichtsurteilen oder Gesetzen widerlegen?

Steht da irgendwo, dass das anhand der verwendeten Mittel zu differenzieren ist und das Eine erlaubt ist während das Andere verboten ist?

Und, wenn ja: Gilt das Bundesweit oder nur in bestimmten Bundesländern (welchen)?

  

Camping, Deutschland, Outdoor, Recht, Gesetzeslage, Survival, wildcampen, Bushcrafting

Meinung des Tages: Sollten Autofahrer Ü-70 zu regelmäßigen Fahrtauglichkeitsprüfungen?

Die EU-Kommission plant, Personen ab 70 in Zukunft regelmäßig auf ihre Fahrtauglichkeit hin überprüfen zu lassen. ADAC und Verkehrsminister Wissing allerdings sehen hierfür keine Notwendigkeit...

 

Die aktuelle Lage:

Im vergangenen Jahr starben in EU-Ländern insgesamt 20.600 Menschen im Straßenverkehr. Die Europäische Union möchte auf diese immens hohe Zahl reagieren und plant, die Verkehrssicherheit mithilfe einer Führerscheinreform drastisch zu verbessern. Dadurch, dass der Alltag der Autofahrer - insbesondere in den Städten - durch Staus, Umleitungen, Baustellen, aber auch andere Verkehrsteilnehmer immer anspruchsvoller wird, blickt die EU-Kommission dabei auch auf ältere Autofahrer.

 

Die Pläne der EU-Kommission:

In Deutschland gibt es bei der Pkw- und Motorrad-Fahrerlaubnis kein Verfallsdatum; wer den Führerschein einmal bestanden hat, ist ein Leben lang fahrberechtigt. Nur in begründeten Fällen können Überprüfungen der Fahrtauglichkeit angeordnet werden. Das Alter alleine hingegen ist bislang kein ausschlaggebender Grund. Was in einigen EU-Ländern bereits Praxis ist, könnte in Zukunft auch in Deutschland sowie den verbleibenden EU-Ländern gelten: Nach einem Entwurf der Richtlinien sollen die Mitgliedstaaten Führerscheine von Menschen über 70 auf maximal fünf Jahre befristen. Die Begrenzung von fünf Jahren könnte u.a. dazu dienen, regelmäßige Verkehrstauglichkeitsprüfungen in Form einer Selbsteinschätzung zur Fahrtauglichkeit oder ärztliche Untersuchungen verpflichtend zu machen. Die Pläne der EU-Kommission stoßen hierzulande allerdings weitgehend auf Ablehnung...

 

Gegenwind von ADAC sowie dem Verkehrsminister

Obgleich es mit zunehmendem Alter zu Leistungseinbußen kommen kann, ist das Unfallrisiko älterer Autofahrer nicht signifikant höher. Da sich vor allem ältere Verkehrsteilnehmer häufig durch einen situationsangepassten und vorausschauenden Fahrstil auszeichnen, hinterfragt der ADAC die Verhältnismäßigkeit pauschaler altersbezogener Eignungsverfahren. Ähnlich sieht es auch Verkehrsminister Volker Wissing von der FDP: Dieser stellt sich nicht nur vehement gegen mögliche Gesundheitschecks, sondern verweist zudem auf den Verlust von Selbstständigkeit, da ältere Menschen vor allem in ländlichen Regionen auf das Auto angewiesen sind, um Arztbesuche oder Einkäufe tätigen zu können. 

Wissing zufolge sei es unrealistisch, ältere Menschen zur möglichen Eignung eine Distanz von mehreren hundert Kilometern fahren zu lassen, wenn diese weitgehend nur kurze Strecken mit dem Auto zurücklegen. Der Verkehrsminister appelliert viel mehr an das familiäre Umfeld, um ältere Menschen hinsichtlich ihrer Fahrtauglichkeit einzuschätzen und für etwaige Tests / Untersuchungen zu sensibilisieren.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von den möglichen Plänen der EU-Kommission? Sollte Menschen ab 70 pauschal regelmäßig auf ihre Fahrtauglichkeit geprüft werden? Was spricht dafür, was dagegen? Welche anderen Maßnahmen schlagt ihr vor, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/fuehrerschein-wissing-100.html

https://www.adac.de/news/rentner-fahrtauglichkeit-fuehrerschein/

https://www.spiegel.de/politik/europaeische-union-verkehrsminister-wissing-lehnt-zwangsuntersuchungen-ab-a-f34284bb-61ef-4900-9533-bc944d575236

Ältere Menschen sollten häufiger geprüft werden, da... 68%
Ältere Fahrer sollten nicht häufiger als geprüft werden, weil... 19%
Andere Meinung und zwar... 14%
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Berufsschulpflicht aufheben?

Hallo alle zusammen,

Ich bin seit September auf einem beruflichen Gymnasium und habe aber leider starke Panikattacken entwickelt, die es mir nicht möglich machen in die Schule zu gehen.

Ich habe einen sehr guten Realschulabschluss, es ist also nicht so schlimm wenn ich mein Abitur nun nicht machen kann, beziehungsweise, es wäre nicht so als wäre ich dann beruflich gesehen total aufgeschmissen.

Allerdings werde ich erst im Dezember 18 Jahre alt, war also zu Beginn des Schuljahres noch 17 und unterliege somit noch der Berufsschulpflicht. (Ich wohne in Baden Württemberg falls das was zur Sache tut)

Mittlerweile bin ich mir allerdings sicher, dass es das beste für mich ist, die Schule abzubrechen, da ich es einfach psychisch nicht hinbekomme und es auch nicht so aussieht als würden die Panikattacken und nächster Zeit weggehen.

Meine Frage ist jetzt nur, wie das denn mit der Berufsschulpflicht ist, wie komme ich da raus?

Ich habe schon mit der Schule drüber gesprochen, und die meinten wenn eine Therapeutin mir da irgendwas ausstellt, kann man die Schulpflicht wohl ruhen lassen und im Sommer wäre ich ja dann 18 also nicht mehr schulpflichtig für das neue Schuljahr.

Weiß da irgendjemand wie genau das abläuft? Kann mein Arzt sowas auch ausstellen und generell weiß jemand da einfach über alle Optionen Bescheid?

ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen und bitte keine Weisheiten dazu geben, dass ich doch nicht die Schule abbrechen sollte etc., ich würde es nicht machen wenn es eine andere Möglichkeit geben würde!

Liebe Grüße

Schule, Gesetz, Gesetzeslage, Schulpflicht, berufsschulpflicht, schule abbrechen

Frage als Pflegestelle?

Wir haben einen Hund in Pflege genommen da er nach ein paar Tagen sein Zuhause wieder verlassen musste. Laut Vertrag wurde die Schutzgebühr der Familie auch nicht zurück gegeben. Wir haben uns entschieden das er sich super in unserem Rudel eingelebt hat und würden ihn gerne behalten auch wenn er ein Angst Hund ist und mich auch schon gebissen hat am Anfang und auch im Haus makiert hat. Ist halt vorgeschädigt ist. Ich hatte den Verein dann gefragt ob ich da auch noch mal die Gebühr bezahlen müsste. Darauf keine Antwort, wie bei vielen anderen Fragen auch nicht. Genauso wurde es abgeblockt als ich meinte das er zum Tierarzt müsste nachdem seine Antibiotika zu Ende waren und er Durchfall bekam und sich übergeben hatte. Einzige Frage ob sich bei uns was verändert hätte. Jetzt habe ich gesehen das er wieder online auf suche ist und wird dort als absolut toller Familienhund angeboten der Männer liebt und Frauen und Kinder auch toll findet. Der einzige den er liebt ist mein Mann und ich darf ihn jetzt auch anfassen. Ansonsten bei anderen kriegt er Panik.
Mir wird jetzt vorgeworfen ich will ihn nicht bezahlen und wir haben drei Monate vorher schon einen von dem Verein adoptiert. Klar können wir uns so eine Summe nicht noch mal leisten aber es geht auch um fad Wohlergehen des Hundes. Die wollen den lieber noch mal vermitteln obwohl sie wissen wie schlimm es für den Hund sein wird weil er wie gesagt fixiert ist auf meinen Mann. Ich wäre es ohne Niveau und sie hätten so viel zu tun als auf alles zu antworten. Habe mich mit anderen unterhalten die auch Hunde von denen adoptiert haben und sie schilderten mir das gleiche bei fragen wenn es Probleme gab oder so. Aber jetzt gebt es um einen Pflegehund der hier so langsam ankommt und sich zu Hause fühlt und den sie lieber vermitteln um doppelt zu kassieren( mir wäre gnädiger Weise die Transportkosten erlassen worden) als das sie sagen ok dann sparen sie sich bei ihm die Kosten von Versicherung etc (denn das Futtern und alle anderen kosten die bei uns zuhause anfallen zahlen eh wir ) und er kann dann bleiben. Jetzt kommt von denen auf einmal überhaupt nichts mehr als ob sie davon ausgehen das der Hund bis zur Vermittlung bei uns bleibt damit sie sich nicht darum kümmern müssen und dabei sparen.

kurz und knapp …was sollen wir tun. Es geht doch um das Wohl des Hundes. Ein Bekannter( Vorstand eines anderen kleinen Vereins) meinte sogar das es Betrug wäre und wir den Hund sofort abholen lassen sollten auch wenn es weh tut und es dem Hund auch schadet. Eine Freundin wollte sogar eine Spendenaktion starten für die Gebühr aber erstens ist das peinlich und zweitens kommen die mit sowas vielleicht öfter durch.

weis jemand einen Rat wie ich bzw wir das weiter Händeln sollen?.

Haustiere, Gesetz, Tierschutz, deutsches Recht, Gesetzeslage

Meinung des Tages: Der neue Tatendrang des Kanzlers - wie bewertet Ihr die jüngsten Maßnahmen im Thema Migrationspolitik?

Nicht zuletzt angesichts der jüngsten Wahlerfolge der AfD steht die Bundesregierung beim Thema Migration unter Zugzwang. Nun gab es ein geheimes Treffen zwischen Scholz, Lindner und Habeck, in welchem über Verschärfungen, aber auch Erleichterungen für Schutzsuchende gesprochen wurde…

Wiederbelebung des „Deutschlandpakts“

Insbesondere in den letzten Wochen ist es relativ ruhig um den „Deutschlandpakt“ geworden. Die Länder haben vor allem Fortschritte in der Asylpolitik zur Bedingung des von Kanzler Scholz geforderten Pakts gemacht. Nun scheint etwas Bewegung in die Sache zu kommen: Der Kanzler hat die Länder sowie den CDU-Chef Friedrich Merz, Boris Rhein (CDU) und Stephan Weil (SPD) zum Spitzengespräch eingeladen. Im für Freitagabend geplanten Gespräch soll es primär um die Migrationspolitik des Landes gehen. Merz habe die Einladung mit Vermerk darauf, dass in der Migrations- und Asylpolitik dringender Handlungsbedarf bestehe, dankend angenommen.

 

Die neue Entschlossenheit des Kanzlers

Auch in einem ARD-Interview zeigte sich Kanzler Scholz, dem in den letzten Monaten Führungsschwäche vorgeworfen wurde, überraschend entschlossen. Hier erwähnte er, dass „die Zahlen derjenigen, die heute als Flüchtlinge kommen, zu hoch“ seien. Scholz verwies darüber hinaus auf EU-Pläne, mithilfe derer die Migration nach Europa in Zukunft eingeschränkt werden soll. Wenngleich innerhalb der Bevölkerung häufig der Eindruck entsteht, dass Deutschland die alleinige bevorzugte Destination von Schutzsuchenden sei, bemerkte der Kanzler, dass andere westliche europäische und nicht-europäischen Staaten vor ähnlichen Aufgaben stünden. Mit Blick auf die Erweiterung von sicheren Herkunftsstaaten zeigte sich Olaf Scholz zuversichtlich; hier wolle man zeitnah Moldau sowie Georgien auf die Liste der sicheren Herkunftsländer setzen.

Überarbeite Maßnahmen in der Migrationspolitik

Bisher war man sich seitens der Ampelkoalition nicht einig, welche Maßnahmen sich zur Begrenzung von illegaler Migration als adäquat herausstellen würden. Das im Sommer von Innenministerin Faeser vorgelegte Diskussionspapier zum Thema wurde besonders von den Grünen kritisiert. Vor wenigen Tagen allerdings trafen sich Bundeskanzler Scholz, Finanzminister Lindner und Wirtschaftsminister Habeck zu einem Geheimtreffen, um nach massiver Unzufriedenheit seitens von Bevölkerung, Städten und Kommunen sowie hinsichtlich der Wahlerfolge der AfD wieder Bewegung in das Thema Migrationspolitik zu bringen.

Ein neuer Gesetzesentwurf, der sich teilweise an den von Faeser vorgeschlagenen Maßnahmen orientiert, sieht insgesamt zwölf Gesetzesverschärfungen vor, die Abschiebungen erleichtern sollen. Der Ausreisegewahrsam, auf Grundlage dessen Ausreisepflichtige zehn Tage festgehalten werden konnten, soll nun auf 28 mögliche Tage erweitert werden. Ein neu geschaffener Ausweisungstatbestand „Organisierte Kriminalität“ soll insbesondere die Ausweisung vor Schleusern sowie deren Helfern erleichtern.

Ferner sollen Behörden bei der Suche nach Ausreisepflichtigen mit weiteren Kompetenzen ausgestattet werden: Durften bislang nur Wohnräume durchsucht werden, will die Bundesregierung Ermittlern künftig ermöglichen, andere Zimmer und Wohnungen in Unterkünften betreten und Schließfächer oder Handys zum Zweck der Identitätsfeststellung durchsuchen zu dürfen. Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, sollen zudem weniger Geld erhalten, da das Leben in einer Unterkunft weniger Ausgaben impliziere.

Neben Verschärfungen möchte man Geflüchteten mit Aufenthaltsstatus einige Erleichterungen bieten: So sollen sie grundsätzlich früher arbeiten dürfen und somit in den Arbeitsmarkt als auch die Gesellschaft integriert werden. Ausgeschlossen sind allerdings Menschen aus sicheren Herkunftsländern oder Personen, die ihre Identität verschleiern.

Zur vielfach geforderten Umstellung von Geld- auf Sachleistungen hingegen ist im aktuellen Gesetzentwurf nichts zu lesen. Hierbei ist jedoch zu erwähnen, dass dafür die Länder zuständig wären. Auch zur Ausweitung der sicheren Herkunftsländer auf einige Staaten Nordafrikas ist – da sich die Grünen mit Blick auf die Menschenrechtslage in den entsprechenden Ländern dagegen stemmen – ebenfalls nichts zu lesen.

Noch vor der Ministerpräsidentenkonferenz im November soll das Asylpaket im Kabinett verabschiedet werden. Danach muss noch der Bundestag zustimmen.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr den neuen Tatendrang des Kanzlers in puncto Migrationspolitik? Was denkt Ihr über die geplanten Gesetzesänderungen? Welche weiteren Maßnahmen / Regeln würdet Ihr Euch wünschen? Inwieweit könnte der AfD, sofern konsequent gehandelt wird, der politische Wind aus den Segeln genommen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/migration-asylpaket-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/scholz-tagesthemen-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/deutschlandpakt-spd-union-100.html

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Kann man KFZ zurückgeben, wenn der Verkäufer Mängel verschwiegen hat?

Hallo, ich habe mir für fast 4000 Euro ein etwas älteres Auto gekauft.

Ich kenne mich nicht wirklich gut mit Autos aus und konnte deshalb nicht alle Mängel erkennen.

Aber als ich es einigen Bekannten und KFZ-Mechatronikern gezeigt habe, haben diese sehr schwerwiegende schlimme Mängel am Auto festgestellt, wie dass die Karosserie etwas verformt ist, die Kotflügel neu gemacht wurden, dass viel Öl ins Kühlwasser eindringt, dass der Motor vom Auto unruhig läuft und dass der Motor sehr stinkt. Bei der KFZ-Werkstatt haben sie auch gesagt, dass der Verkäufer mich verarscht hat und einen erheblichen Mangel absichtlich verschwiegen hat, auch bei Privatgeschäften.

Ich habe die Mängel am Auto nicht gesehen, ich dachte am Auto wäre alles in Ordnung, weshalb ich es zu einem weit höheren Preis ins Internet stellte und auch schrieb, dass es ein gutes Auto wäre, aber als ich auf die Mängel aufmerksam gemacht wurde, löschte ich es wieder.

Ich habe den Verkäufer höflich drauf angewiesen, dass er das Fahrzeug zurücknehmen und mir das Geld zurückgeben soll, da er auch geschrieben hat, dass es ein unbeschädigtes und fahrtaugliches Auto wäre. Er sagt, dass er es nicht müsse, weil er im Kaufvertrag geschrieben hat, ohne Gewährleistung und Sachmängelhaftung.

Aber laut Gesetz muss der Verkäufer dafür haften, weil er solche schwerwiegenden Mängel verschwiegen hat. Es ist erst eine Woche vergangen, ich bin nicht viel gefahren oder so.

Der Verkäufer wusste genau, dass dieses Auto diese Mängel aufweist, dass Öl in das Kühlwasser gelangt, deshalb hatte er das Auto vorher abgemeldet und alle Flüssigkeiten gewechselt.

Die Reparatur dieser Mängel ist sehr teuer und ich habe nur wenig Geld.

Was kann und soll ich jetzt machen?

Danke für eure Hilfe.

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Auto waschen auf unbefestigtem Grund verboten?

Guten Abend liebe GF-Community.

Gerade eben als ich auf Instagram unterwegs war sah ich einen neuen Beitrag von @JuraFakten. Um diesen Beitrag handelt es sich letztendlich auch.

JuraFakten schreib Folgendes:

Grundsätzlich regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes den Umgang mit Wasser. Das WHG hat die Aufgabe, den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Wasser festzulegen und die Einwirkung des Menschen auf Gewässer und das Grundwasser zu steuern.

Beim Autowaschen geht es also vordergründig um das Abwasser, was im Boden versickert und so ins Grundwasser gelangt. Auf einem unbefestigten Grundstück, wie Rasen, Schotterweg oder ähnlichem ist das Waschen des Autos aufgrund der Gefahr für die Umwelt verboten.

Steht das Auto auf befestigtem Grund – zum Beispiel auf einer Betoneinfahrt mit Abfluss sieht es etwas anders aus. Hier legt die Kommune bzw. die Stadt die Regeln für das Waschen eines PKWs auf einem Privatgrundstück fest. Wer also vorhat, sein Auto dort zu waschen, sollte sich vorher unbedingt nach den Vorschriften bei der jeweiligen Gemeinde bzw. der zuständigen Wasserschutzbehörde erkundigen.

Hierzu habe ich eine frage.

| Quelle:

// Grundsätzlich regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes den Umgang mit Wasser. Das WHG hat die Aufgabe, den rechtlichen Rahmen…

| Frage:

Findet ihr diese Regelung Gut/Schlecht?

| Mit freundlichen Grüßen: Robin - TechBrain. :)

Bild zum Beitrag
| Ich finde diese Regelung super. 80%
| Ich finde diese Regelung schlecht. 13%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 7%
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Ist das eine Straftat und was kann auf mich zukommen?

Ich wende mich an euch, um eine Frage zu klären, die sich auf mein Grundstück außerhalb der Stadt bezieht. Dieses Grundstück wurde mir von meiner Oma geerbt, und es handelt sich um ein ziemlich abgelegenes Gebiet, das direkt vor einem riesigen Wald liegt. In der Nähe befindet sich auch ein riesiges Feld, das der Stadt gehört und locker 5.000 bis 6.000 Quadratmeter groß ist, wenn nicht noch größer.

In den zehn Jahren, in denen ich hier wohne, habe ich nur zwei Menschen gesehen, und das war ich selbst. Es hört sich eventuell dumm an aber Ich habe das Gebiet für mich beansprucht, indem ich Schilder mit "Zugang verboten" aufgestellt und Zäune errichtet habe. Außerdem habe ich Blumen, Apfel- und Birnbäume gepflanzt. Niemand scheint sich in dieser Gegend aufzuhalten, und ich kann sogar Tische und Stühle ohne Bedenken draußen aufstellen, ohne dass etwas gestohlen wird.

Meine Frage ist nun: Ist das, was ich tue, eine Straftat oder ist es rechtlich in Ordnung? Ich bin mir nicht sicher, wie die Gesetze in dieser Hinsicht funktionieren, und ich wollte sicherstellen, dass ich keine rechtlichen Probleme bekomme. Kennt sich jemand von euch mit solchen Fragen aus oder kann mir Ratschläge geben?

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe und eure Meinungen zu dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

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