Auch ohne Reiterpass ausreiten?

7 Antworten

1. Wenn du U18 bist, sind rechtlich gesehen deine Eltern für das Pferd verantwortlich. Musst du also mit diesen klären. Ü18 ganz allein deine Entscheidung. Der Reiterpass hat in D keine (rechtliche) Bedeutung. Und machen tut den fast niemand mehr.

2. s. 1.

3. Nein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin
Heidi000 
Fragesteller
 25.08.2023, 19:53

Vielen Dank! Zu 3. weißt du wie’s da aussieht wenn man Ponyreiten für Kinder anbietet? Muss da irgendwas gemeldet werden oder so?

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Hjalti  25.08.2023, 20:01
@Heidi000

Wenn du damit Geld verdienst, kann das schon sein, dass da das Finanzamt mal nachfragt. Aber dazu müsste es dann schon im größeren Stil und regelmäßig stattfinden. Dann kann man dir Gewinnerzielungsabsicht unterstellen. Auch die rechtliche Seite kann hier richtig blöd werden, wenn du nicht die entsprechenden Versicherungen hast und selbst wenn du mit den Eltern Haftungsausschluss vereinbarst, zerrt dich vllt der ein oder andere evtl. trotzdem vor den Kadi, wenn was ist. Zudem hast du idR Pech gehabt, wenn deinem Pferd dabei was passiert.

3

Jain.

Zu 1.

Kein Schaden, keine Auffälligkeiten, darf jeder reiten wo er will, wie er will.

Tierschutzrechtliche , ,betretungsrechtliche Gesetze und StVO sind einzuhalten.

Im Schadensfall sieht das anders aus, strafrechtlich wie auch ordnungspolitisch! Obacht bei der Haftpflicht, hier könnten Schwierigkeiten entstehen.

Zu 2.

Hier ist ein Augenmerk der Fremdschaden, hier ist es abhängig von der Haftpflicht.

Das andere Augenmerk ist die RB mit Schäden an der RB, hier wird im Schadensfall betrachtet sind Pferd und RB ausreichend befähigt, hat der Geber der RB ausreichend seine Sorgfaltspflicht ausgeführt.

Bei minderjährigen RB wird es nicht einfacher. Dort kommt die Reife, Entwicklungsstand etc dazu.

Haftungsausschlüsse sind in der Regel schwierig und von Elter unterschrieben nichtig. Im übrigen Schäden der KK kann man nicht ausschließen.

Zu 3.

Selbstkostenpreis ohne Gewinnabsicht, muss man nicht versteuern.

Wird dort ein Gewinn mit erzielt und oder beabsichtigt diesen zu erwirtschaften. Wird es kompliziert.

§ 28 StVO besagt in Absatz (1) "Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden."

Das heißt, man muss eben die Kenntnisse haben, wie man auf's Pferd einwirkt und eine Ausrüstung, mit der das möglich ist. Es ist aber nicht so, dass ein bestimmter Leistungsnachweis, ein Abzeichen, Reiterpass o. ä. als eindeutiger Nachweis gilt. Natürlich hat man mit einem Nachweis über die bisher absolvierte Ausbildung bei der Klärung des Schuldanteils an einem Unfall die besseren Karten, darzustellen, warum man sich für befähigt hielt. Aber im Prinzip dürfte auch jedes Kind mit einem Pferd einfach los ziehen und auch am Straßenverkehr teilnehmen. Was Deine Eltern dir erlauben, ist ihre Sache, was die Eltern der RB dieser erlauben, ist deren Sache.

Ob eine Reitbeteiligung zum Geschäft erklärbar ist oder nicht, liegt nicht an der Menge Geld, die hin und her geht (man kann mit einem Stoffladen auch Verlust machen), sondern an der Ausgestaltung des Vertrags, den man hat. Hier liegt der große Haken, denn die meisten Verträge sind großer Schrott.

Bezüglich Tierhalterhaftpflicht ist noch einiges zu bedenken, denn jede Versicherung hat unterschiedliche Tarife und dieses berühmte "melde denen unbedingt deine Reitbeteiligung" ist häufig der sichere Weg, dass die Versicherung fein raus ist bei der RB. Je nachdem, wie der Reitbeteiligungsvertrag aussieht und wie man versichert ist, braucht die Reitbeteiligung oftmals eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung, weil sie im Rahmen der Ausübung des Reitbeteiligungsverhältnisses für die Zeit beim Pferd als Halter fungiert. Hierzu bitte unbedingt von einem Versicherungsmakler bzw. eben einfach jemand neutralem mit Versicherungsrechtskenntnissen beraten lassen (die Versicherung selbst weiß nämlich, wie sie es euch erklären muss, dass ihr am Ende denkt, top versichert zu sein und sie dennoch nicht zahlen müssen). Wer sich hier ein bisschen einlesen möchte, kann man Google nehmen und nach den Artikeln des "Vierpfotenmaklers" suchen.

1) Darfst du (leider), es gibt da keine Vorschrift, sondern nur eine Empfehlung, den „Pferdeführerschein Reiten“ abzulegen.

2) Siehe Punkt 1

3) kommt auf die Summe an. Bei der üblichen Gebühr fur eine einzige Reitbeteiligung nicht.

Darf ich als Besitzer des Pferdes einfach ausreiten, auch ohne den Reiterpass oder gibt es da besondere Vorschriften?

Dies solltest du den Eigentümer des Pferdes fragen, ob du das Pferd überhaupt reiten darfst.

Darf die Reitbeteiligung von meinem Pferd mit ihm ausreiten oder bräuchte sie den Reiterpass?

Wieso von deinem Pferd? Du hast das Pferd doch nur im Besitz und somit ist es nicht dein Pferd.

Oder kennst du den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz nicht?