Underglow / Unterbodenbeleuchtung am E-Roller?

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Es dürfen grundsätzlich nur "lichttechnische Einrichtungen" an Kraftfahrzeugen oder Anhängern angebracht werden, die in der StVZO, durch eine andere Rechtsgrundlage oder per Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde explizit vorgesehen und zugelassen sind (§ 49a Abs. 1 StVZO). Den Umbau wirst du außerdem vermutlich vom TÜV abnehmen lassen müssen. Ob du diese in Betrieb nimmst, ist hier erst mal unerheblich.

In dem ich sie abdecke (beim Fahren auf nicht privat Gelände,), genau so wie mit Polizei Scheinwerfer?

Das ist nur für das Fahren im öffentlichen Verkehrsraum relevant und betrifft somit die StVO. Das setzt aber schon voraus, dass der Umbau an sich zulässig ist - und hier ist nun mal die StVZO einschlägig.


GamingZ330 
Fragesteller
 06.01.2024, 03:28

Danke für die Antwort! Heißt das, ich müsste theoretisch zum Tüv gehen und mir dann eine EBE für Den Roller samt licht einholen?

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