Outdoor: Was ist die rechtliche Grundlage, dass man draußen im Wald "biwakieren" darf?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Frage hab ich mir selbst schon oft gestellt, und bin da ganz auf deiner Seite. Seit ich mal versucht habe im Wald meines Schwiegervaters(u.a. Jagdgebiet einer Gemeinschaft) genehmigt zu biwakieren, habe ich gemerkt wie problematisch das sein kann. "Öhm nö, da machen wir Holz, öhm nö an dem Tag ist der Nachbar dort jagen, öhm nö, da ist grosse Aufforstung".

Urteile wegen blossem biwakieren habe ich aber auch nicht gefunden. Grund ist wahrscheinlich, dass deswegen kaum jemand ein (rechtliches) Fass aufmacht. Wenn dann waren das meistens grobere Verstösse wie Feuer und Müll oder das klassische Übernachten im Naturschutzgebiet. Vor allem in den Alpen. Und das ist oft bei der Tourenwahl mein Problem: Es gibt in Deutschland kaum grosse interessante Flächen, die nicht irgendein Schutzgebiet sind. Jeder der hier meint sich mit Schlafsack irgendwo hinzulegen soll mir mal verraten wie er wenn er querfeldein unterwegs ist sicher sein kann, dass er nicht in einem Vogelschutzgebiet liegen wird. Die sind nämlich selbst auf den Wegen nicht immer markiert.

Christo Foerster ist als professioneller Draussenschlafer vllt hier auch interessant. Der ist 2021 8 Wochen durch Deutschland getourt und hat nur in der Hängematte geschlafen. Er hat in einer Talkshow mal gesagt, dass er aufgrund der rechtlichen Situation in Deutschland explizit eine Hängematte nimmt. Da diese juristisch nicht als Zelt gelte. Ob der jetzt eine Referenz ist....fraglich, der ist eher ein "Macher". In seinen Publikationen wird aber stets betont wie sensibel er mit der Platzwahl vorgeht und oft auch um Erlaubnis fragt! Und das ist wohl das entscheidende: Nur mit einem Gesetzestext argumentieren ist NICHT OK!

Woher ich das weiß:Hobby – Viel alleine draussen, bei jedem Wetter. Mapper für OSM
Waldmensch70 
Fragesteller
 05.12.2023, 09:02

Danke Dir!

In einer anderen Frage hier hat JochenOWL eine entsprechende Regelung (zumindest für Brandenburg) gefunden.

Ich zitiere hier mal:

  

Um Dir zu ersparen, das ganze PDF zu lesen, schaue bitte unter II und dort unter 1. Formen des Betretens.
Auch dort wird darauf hingewiesen, dass EINE Übernachtung OHNE Zelt erlaubt ist.
Ich hatte ja schon geschrieben, übrigens auch in meiner Antwort, dass "Wildcampen" verboten ist aber "Biwakieren" IN GRENZEN erlaubt sei.
Selbstverständlich hast Du Recht, wenn Du die Ansicht vertrittst, dass man ein verbotenes "Zelten" nun nicht einfach "Biwakieren" nennt und dass es dann erlaubt sei.
So sind die Gesetze nicht zu verstehen, denn dann könnte man ja auch, wie Du in einem Beitrag geschrieben hast, das Wort "Diebstahl" einfach durch ein anderes ersetzen und der wäre dann legal....
LG
https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.dimb.de/wp-content/uploads/2019/06/Brafona_134_2008_bm080526.pdf&ved=2ahUKEwj3xZP_hu6CAxWx0QIHHeZUAhk4ChAWegQICxAB&usg=AOvVaw3R7dM7ldikfLRZ3p3XT3KW

  

Ich denke, das ist am Dichtesten an einer Antwort wie ich sie mir hier für ganz DE gewünscht hätte.

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nur gedanken:

hausrecht. in einer disco sitzend augen zumachen ist nicht erwünscht. kann das hausrecht genutzt werden die zu bitten zu gehen oder halt weiter party zu konsumieren. hintergrund ist die verantwortung das auf deinem Grund niemand zu schaden kommt. du bist schlafend nicht von einem toten zu unterscheiden. du belegst platz und gibst die verantwortung für deine Aufmerksamkeit in fremde hände.

meldepflicht: schlägst du ein lager auf, bist du nicht mehr da wo du gemeldet bist. deshalb verlangen Hotels auch deine Anschrift und flüge wollen wissen wo du in einem fremden land unter kommst.

grundsteuer bzw. ausgewiesen nutzflächen. ausgewiesens ackerland ist nicht zu wohnzwecken. naturschutzgebiet darf nicht bewirtschaftet werden. wer darauf wohneigentum errichtet führt weder steuern ab noch nutzt er das grundstück im erlaubten rahmen.

ps dennoch bist du davon ausgenommen, wenn dein körper dich wegen erschöpfung dazu nötigt. zelt oder campinglager errichten würde dieser notdurft wiedersprechen

Waldmensch70 
Fragesteller
 30.11.2023, 12:39
ps dennoch bist du davon ausgenommen, wenn dein körper dich wegen erschöpfung dazu nötigt. zelt oder campinglager errichten würde dieser notdurft wiedersprechen

Danke! Genau dieser letzte Punkt ist es auch, über den ich dabei nachdenke.

Es geht ja nicht darum, das man nicht rasten darf, wenn man aus irgend einem Grund nicht mehr weiter kann.

Aber wenn Leute faktisch das selbe machen (geplant einen Lagerplatz aufbauen, den für eine Übernachtung vorbereiten etc.) und es dann eben einfach "biwakieren" nennen anstelle "wildes campen", dann ist es ja rechtlich nicht plötzlich etwas Anderes, nur weil sie sich einen anderen Namen dafür ausgedacht haben.

So verstehe ich das zumindest.

Und jetzt suche ich nach irgend einem Urteil, einer rechtlich verbindlichen Aussage oder ähnlichem, die das entweder klar belegt oder widerlegt.

Danke Dir für Deine Gedanken!

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Die gesetzlichen Grundlagen sind das Bundes- und die Landeswaldgesetze.

Also Ja es kann in unterschiedlichen BL auch abweichende Regelungen geben.

Auch gibt es Ermessensspielräume innerhalb der Gesetze.

Es ist durchaus ein Unterschied ob du in den Wald reist und dort ein Zeltlager aufbaust oder auf einer Wanderung nur biwakierst und dazu einen Wetterschutz errichtest.

Waldmensch70 
Fragesteller
 30.11.2023, 14:08

Danke Dir für Deine Antwort!

Es ist durchaus ein Unterschied ob du in den Wald reist und dort ein Zeltlager aufbaust oder auf einer Wanderung nur biwakierst und dazu einen Wetterschutz errichtest.

Ja, genau! Darum geht es mir ja.

Viele Leute z.B. im Bushcraft-Bereich nehmen das Wort biwakieren als "Ausrede" um dort geplant zu lagern. Sie denken, das sie rechtlich damit etwas anderes machen als "wildes campen", nur weil sie es anders nennen und einfach "biwakieren" dazu sagen.

Und das stelle ich infrage und hätte hier gerne irgendwelche Gerichtsurteile, Belege oder ähnliches, um da Klarheit zu haben was davon stimmt.

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Man hat keinen rechtlichen Anspruch auf biwakieren. Eine Erlaubnis kann es nicht per Gesetz geben. Du bist nicht dazu verpflichtet, das irgendwie zu dulden, wenn jemand in deinem Wald ein Lager aufschlägt.

Hier ist eine kleine Übersicht, wie die Bundesländer das handhaben.

https://www.bergzeit.de/magazin/wildcampen-in-deutschland-wo-erlaubt/

LG.

Waldmensch70 
Fragesteller
 30.11.2023, 09:53

Danke Dir.

Aber genau das Dilemma welches ich in meiner Frage anspreche wird da auch nicht aufgelöst.

Da wird auch nur gesagt, das in Bundesland XY "verboten sei". Aber es geht keiner darauf ein, wie der Begriff "wildes campen" genau gemeint ist.

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