Campen in Italien, wo kann ich auf der Reise „legal“ für wenige Stunden schlafen?

Hallo!
Dieses Jahr startet unsere erste Campingtour durch Italien, das Thema Camping, vorallem in Italien ist Neuland für mich, somit bin ich für Tipps von erfahrenen sehr dankbar! :)

Kurzes Intro: geplant sind „nur“ drei Ziele, nachdem wir mit Kind unterwegs sind schaue ich dass die langen Fahrtstrecken primär nachts gefahren werden… gut, das Problem ist nur: Am Zeil werden wir bestimmt immer sehr spät nachts ankommen, somit müssten wir ein par Stunden überbrücken (vorwiegend schlafend) bis wir am Campingplatz einchecken können.

Meine Frage ist nun: wo darf man sich (hypothetisch gesehen ca um 2 oder 3 Uhr nachts) mit den Camper hinstellen, und die Par stunden schlafend überbrücken? Ich habe bereits vieles gelesen dass es eigene Stellplätze dafür gibt bzw dass dies auf Raststätten geduldet wird, nur wie ist hier eure Erfahrung? Muss dies eine Autobahnraststätte sein? Kann man sich auf einen öffentlichen Parkplatz stellen und die par Stunden schlafend überbrücken? Oder benötigt man wirklich einen ausdrücklich gekennzeichneten Bereich wo man rasten darf?

Dass man sich hier kein Lager aufstellen darf ist mir bewusst, mir geht es rein um das Überbrücken ohne dass man Probleme bekommt. Oder mache ich mir darüber zu viele Gedanken/ Sorgen?

Danke für jede Antwort / jeden Erfahrungsbericht

LG Michael

Camping, Campingplatz, wildcampen
Outdoor: Was ist die rechtliche Grundlage, dass man draußen im Wald "biwakieren" darf?

  

Um Meine Frage zu verstehen muss ich ein wenig ausholen:

Ich lese ständig irgendwo im Netz in Bereichen wo es um Themen wie "Bushcraft" etc. geht irgendwelche Aussagen, dass es ja (aus irgendwelchen zurechtgelegten Gründen oder aufgrund von spitzfindigen Wortklaubereien) doch irgendwie OK sei, dass man draußen in Feld und Wald geplant übernachtet, so lange man es nur nicht "zelten" nennt oder kein Zelt verwendet etc.

Aber ist das wirklich so?

Mein Rechtsverständnis sieht folgendermassen aus:

Gesetze entstehen nicht "aus dem Blauen heraus" und gelten dann "nur wörtlich zum Selbstzweck". Sie verfolgen ja immer einen dahinter stehendes Ziel, welches mit dem Gesetz erreicht werden soll. Und das wird bei der Rechtsprechung dann auch beachtet (ein Anwalt oder Richter könnte das sicher besser erklären und mit weniger "laienhaften Worten" wie ich).

Es hat sich ja Keiner hingesetzt und gesagt: "Ach, ich finde wildes Zelten jetzt mal doof, weil ich speziell "Zelte" nicht mag. Aber mit einer Hängematte / Tarp ist das natürlich ganz etwas Anderes. Also sollen die Leute in der Natur (=Grundstück eines Anderen) nicht zelten dürfen aber Anderes ist wieder OK."

Es geht doch in dem Gesetz darum, dass man nicht will, das da jemand irgendwo in der Landschaft wild ein Lager aufschlägt auf dem Grund und Boden eines Anderen.

Dabei ist es doch egal, ob er das mit einem "Zelt" macht oder dabei nur eine Zeltplane (=Tarp, denn das ist nichts Anderes) verwendet und/oder eine Hängematte.

→ Wenn der Gesetzgeber ein Gesetz macht, dass das "wilde zelten" oder "wilde campen" (oder wie auch immer es genau formuliert wurde) verboten ist, dann sind damit doch sinngemäß die betreffenden Tätigkeiten gemeint, egal mit welchen konkreten Mitteln man sie durchführt.

  • Da kommt es nicht darauf an, ob Du "gar kein Zelt benutzt sondern eine Hängematte". Wenn Du vom Prinzip her das selbe machst, dann wird es auch als das selbe gewertet.
  • Da kommt es doch auch nicht darauf an, ob Du die inhaltlich gleiche Tätigkeit einfach anders nennst ("biwakieren" anstelle von "wildes campen"), wenn es die gleiche Tätigkeit bleibt (geplant dort lagern).

   

Oder kann mir hier jemand aufgrund von Gerichtsurteilen oder Gesetzen widerlegen?

Steht da irgendwo, dass das anhand der verwendeten Mittel zu differenzieren ist und das Eine erlaubt ist während das Andere verboten ist?

Und, wenn ja: Gilt das Bundesweit oder nur in bestimmten Bundesländern (welchen)?

  

Camping, Deutschland, Outdoor, Recht, Gesetzeslage, Survival, wildcampen, Bushcrafting

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